Oldenburger STACHEL Ausgabe 3/00      Seite 1
 
Inhalt dieser Ausgabe
 

Haushalt: Selbstverwaltung adé?

Vorgeschichte

In den letzten Stachelausgaben hat Berndt Zabel (Fraktionsvorsitzender von Bündnis90 / Die Grünen) über das politische Hick Hack um den städt. Haushalt berichtet.

Da dieser Haushalt auch dieses Jahr ein hohes Defizit aufweist, wurden Vorgespräche mit der Verwaltung u. Bezirksregierung geführt mit dem Ziel eine "Genehmigungsfähigkeit" zu erreichen.

Unter anderem sollte dies dadurch ermöglicht werden, daß zukünftig die Bezirksregierung in der AG "Haushaltskonsolidierung" ständig mitarbeitet und dabei hilft das Defizit um weitere 9 Mio zu reduzieren. Während die Fraktionen dieses Vorgehen begrüßten, war es einzig der Oberbürgermeister, der scharf protestierte und die Selbstverwaltung der Kommune gefährdet sah.

Rechtliche Grundlagen

Den Gemeinden ist im Grundgesetz und in den Länderverfassungen ein Selbstverwaltungsrecht garantiert. Hierzu gehört auch die Finanzhoheit der Kommunen

Etwa 80% des Städtischen Aufgaben sind so .g. Staatsaufgaben, d.h. Aufgaben, deren Erfüllung der Stadt vom Land übertragen wurde (z.B. die Sozialhilfe). Hierfür hat das Land ausreichend Mittel zu Verfügung zu stellen.

Die Bezirksregierung führt die Kommunalaufsicht durch. Im Rahmen der Genehmigung eines Haushaltes überwacht sie die Einnahmen und die Ausgaben und die Kreditaufnahme einer Gemeinde.

Sie kann bei nicht ausgeglichenen Haushalte die Genehmigung verweigern oder sie mit Auflagen versehen. Schlimmsten Falls kann sie einen Staatskommissar zur Haushaltsführung einsetzen.

Das Land Niedersachsen regelt mittels Gesetzen einen Großteil der Aufgaben der Gemeinden, und die Finanzierung dieser Aufgaben. Desweitern muß sie über finanziellen Zuweisungen (Finanzausgleich) es den Gemeinden und Kommunen ermöglichen ihre Selbstverwaltung durchführen zu können.

Vor dem niedersächsische Staatsgerichtshof haben die Gemeinden und die Kommunen die Möglichkeit die Entscheidungen des Landes überprüfen zu lassen.

Die Selbstverwaltung der Kommunen

Die Kommune ist die unterste Staatsebene. Nirgendwo sonst haben die BürgerInnen soviel Einflußmöglichkeiten, wie hier.

Hier werden die Baugebiete festgelegt, über die Einrichtung von Horten entschieden, die Förderung von Initiativen beschlossen, über die Privatisierung von z.B. der städt. Abwasseranlagen gestritten, die Bekleidungshilfe für SozialhilfebezieherInnen erhöht und viele Dinge mehr diskutiert und beschlossen oder abgelehnt.

Mögen die meisten Aufgaben, die eine Stadt oder Gemeinde durchführt, ihr vom Land oder Bund auferlegt sein, dennoch hat sie einen nicht zu verachtendes eigenes Aufgaben-feld, welches sie selbst verwaltet. Diese Selbstverwaltung ist ihr im Grundgesetz garantiert. Hier ist sie die alleinige Entscheidungsinstanz!

Dabei ist die Kommune gesetzlich verpflichtet sich an ihre Aufgabengebiete zu halten und mit ihren Finanzen auszukommen. Die Bezirksregierung überwacht die Einhaltung dieser Gesetze und der Finanzen. Überschreiten im städt. Haushalt die Ausgaben aber dramatisch die Einnahmen, ist die Bezirksregierung verpflichtet, tätig zu werden.

Die Kommune, Selbstbedienungsladen für Bund u. Land

Unter der Regierung von Kohl ist es zu einer Verarmung der Öffentlichen Kassen gekommen. Die Kosten für die Deutsche Einheit, der Wegfall der Vermögenssteuer, das Übertragen von weiteren Staatsaufgaben ohne ausreichende Finanzierung auf die nächst untere Staatsebene, daß alles hat dazu geführt, daß bei der letzten Ebene, den Kommunen, immer mehr Aufgaben aber immer weniger Geld ankam und ankommt. Leider beabsichtigt nämlich auch die neuen Rot/Grüne-Bundesregierung hier keine Änderung vorzunehmen, sondern in diesem Stile weiter zu verfahren. ( z.B. Reform der Gewerbesteuer, geschätzte Mehrbelastung für die Kommunen 800 Mio DM)

Die Städte haben wenige Möglichkeiten selber Einnahmen zu erwirtschaften (Gewerbe- Grundsteuer). Sie sind auf die Zuweisungen vom Land und bei den übertragenen Aufgaben auf eine ausreichende Finanzierung angewiesen.

Vor diesem Hintergrund sind mittlerweile viele Städte nicht mehr in der Lage, die gesetzlichen Verpflichtungen einzuhalten. Es gibt kaum noch Großstädte, die im Stande sind ausgeglichene Haushalte vorzulegen. Für die niedersächsischen Kommunen kommt erschwerend hinzu, daß die Landesregierung ganz offenbar ihren Städten und Gemeinden zuwenig Geld zuweist. Fast alle sind durch diese Vorgehensweise an den Rand des Ruins getrieben. Die Städte versuchen sich alleine oder im Verbund politisch gegen dieses Abkassieren zu wehren, eine Reihe von Städten haben vor dem Staatsgerichtshof erfolgreich ihr Recht zu erstreiten können..

Die Situation der Stadt Oldenburg

Oldenburg gehört nun zu den Städten, die als Oberzentrum mittlerweile einen chronisch defizitären Haushalt vorzuweisen haben. Auch sie ist nicht in der Lage unter diesen Rahmenbedingungen ihre gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Der Rat der Stadt Oldenburg geht nun einen sehr zweifelhaften Weg, um ihren Haushalt genehmigt zu bekommen.

In der Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung läßt sie es zu, daß die Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung) die einzelnen Einsparungspunkte mitdiskutiert und mitentscheidet. D.h.

die Gewaltenteilung ist aufgehoben und die Bezirksregierung entscheidet in Bereichen, die gesetzlich den Kommunen vorbehalten sind. Das kommt einer Kapitulation gleich!!!

Wenn in der Debatte um die Privatisierung der Abwasserbeseitigung der Fraktionsvorsitzende der SPD, Gerd Knake ausführt, angesichts der Finanzsituation keine andere Wahl, als den Verkauf dieses Werkes zu haben (NWZ,10.3.00), dann hat er aufgegeben. Demzufolge können die RatsvertreterInnen nicht mehr, die ureigenen Aufgaben dieser Stadt erfüllen.

Wo bleibt der Protest? Das Land ist gesetzlich verpflichtet, den Kommunen aus-reichend Mittel zur Verfügung zustellen, damit diese ihre Aufgaben erledigen können.

Möglichkeiten und Alternativen

Dadurch das die Städte ihre gesetzlichen Aufgaben nicht mehr erfüllen können, erlangt die Kommunale Aufsichtsbehörde eine starke Position. Damit wird es für die Gemeinden nochmal schwerer ihre Selbständigkeit zu erhalten.

Neben dem ständigen Hinweis, daß dieses Defizit im wesentlichen durch Land und Bund gemacht ist, hat die Stadt durchaus Möglichkeiten.

Die Bezirksregierung sich an den Tisch zu holen, ist sicherlich die schlechteste Möglichkeit, das ist politisch gesehen eine Unterwerfung!

Entscheidend ist sich gegen diese Aushöhlung des Selbstverwaltungsrechts zu wehren, den politischen Widerstand zu organisieren. Mit anderen Städten, mit Verbänden, mit den betroffenen Initiativen in die Offensive gehen, dem Land und der Bezirksregierung deutlich machen, hier ist eine politische Kraft, die für den Erhalt der Selbstverwaltung der Kommunen kämpft.

Den Mut zu haben, mit einen nicht genehmigten Haushalt zu leben, aber parallel dazu offensive für eine ausreichende Finanzierung zu kämpfen. Nicht sich weiter arrangieren mit dieser Situation, sondern politisch auf breiter Front mobilisieren.

Daneben kann man durchaus darüber nachdenken, das Land zu verklagen. Die Stadt ist weitaus mächtiger, als die PolitikerInnen zur Zeit zeigen.

Mechthild Tameling, grün links

 

 
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