Oldenburger STACHEL Ausgabe 12/00      Seite 1
 
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ABM-Ausschuß blockiert

Aufklärung über Zwangsarbeit in Oldenburg

Am 21. Novemvber hat der Oldenburger ABM-Ausschuß die Bewilligung einer ABM-Stelle zum Thema Zwangsarbeit in Oldenburg abgelehnt. Im ABM-Ausschuß sitzen u.a. VertreterInnen der Arbeitgeber, der Gewerkschaften und des Arbeitsamtes. Die Stadtverwaltung hatte eine Stelle beantragt, die einer Bestandsaufnahme, der Suche nach heute noch lebenden ehemaligen ZwangsarbeiterInnen und der Vorbereitung eines Besuchsprogrammes dienen sollte. Dabei hätte die Stelle für Stadtverwaltung und Stadtrat auch eine Alibifunktion gehabt. Offensichtlich sollte mit der Initiierung von Besuchsprogrammen die Notwendigkeit eines städtischen Entschädigungsfond verdeckt und verdrängt werden. Nichtsdestotrotz muß die Ablehnung der ABM-Stelle und vor allem die Begründung der Ablehnung deutlich kritisiert werden. Die Erstellung von Namenslisten von in Oldenburg während der NS-Zeit versklavten ZwangsarbeiterInnen und die Kontaktaufnahme zu den Partnerorganisationen, um noch Überlebende Ausfindig zu machen, ist eine unerläßliche Voraussetzung, um die ZwangsarbeiterInnen bei ihren Entschädigungsansprüchen zu unterstützen und ihnen auch die bisher vorenthaltenen Lohnzahlungen aus der Stadt Oldneburg noch zukommen lassen zu können. All dies wird nun durch die Entscheidung des ABM-Ausschusses blockiert. Empörend ist, wie der Ausschuß seine Ablehnung in der NWZ am 25. November begründete. Dort hieß es, es sei "kein öffentliches Interesse an der Arbeit zu erkennen". Mit anderen Worten: An die Situation von ZwangsarbeiterInnen und ihre Ansprüche zu erinnern, halten die Verantwortlichen der Stadt Oldenburg für ein lästiges Thema, und der Schlußstrichmentalität der Oldenburger Bevölkerung, nichts mehr davon hören und wissen zu wollen, wird vom ABM-Ausschuß entsprochen. Während das Thema in Oldenburg mit der Phrase "kein öffentliches Interesse" abgehackt wird, gibt es in anderen Städten, wie z.B. Bielefeld, Essen, Freiburg, Berlin und Bremen, ABM-Stellen für die Recherche zur Zwangsarbeit in diesen Städten. Gerade das Oldenburger Arbeitsamt hätte allen Grund, mehrere Stellen für die geplante Aufklärungsarbeit einzurichten. So wurde zum Beispiel das große Durchgangslager für deportierte "Ostarbeiterinnen" am Rennplatz vom Oldenburger Arbeitsamt errichtet und verwaltet. Von 1943 bis 1945 wurden etwa 40.000 Menschen zeitweise in diesem Lager interniert und dort - wie auf einem Sklavenmarkt - Arbeitgebern aus Oldenburg und dem Umfeld feilgeboten. Viele der Internierten starben noch im Arbeitslager an Hunger, Entkräftung oder ansteckenden Krankheiten.

Die Initiative für die sofortige Entschädigung von in Oldneburg während der NS-Zeit versklavten ZwangsarbeiterInnen fordert die umgehende Rücknahme der negativen Entscheidung des ABM-Ausschusses, die Einrichtung mehrerer Stellen für die Recherche zum Thema Zwangsarbeit und die Bereitstellung eines städtischen Entschädigungsfonds.

Klaus Thörner

 

 
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