Oldenburger STACHEL Ausgabe 9/01      Seite 3
 
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Entschädigung für Zwangsarbeiter -

Oldenburg stellt sich ins Abseits

Immer größer wird die Zahl der deutschen Kommunen, die sich ihrer Vergangenheit als Orte der NS-Zwangsarbeit stellen. Zuletzt haben Tübingen, Freiburg und Schwäbisch Hall eigene Entschädigungen für "ihre" ehemaligen Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen beschlossen.

Nicht so Oldenburg: Die Stadt will sich offenbar nicht ihrer Verantwortung stellen. Der Vorschlag für einen eigenen Oldenburger Entschädigungsfond wird seit über einem Jahr auf die lange Bank geschoben bzw. in Ratsausschüssen beerdigt.

Erster Erfolg der Initiative

Trotz zahlreicher Behinderungen konnte jetzt ein erster Erfolg registriert werden: Mit Hilfe einer von der "Oldenburger Initiative für die Entschädigung von Zwangsarbeitern" recherchierten Liste Oldenburger ZwangsarbeiterInnen konnte die für Polen zuständige "Stiftung Polnisch-Deutsche Aussöhnung" mit Sitz in Warschau die Anträge von 208 Männern und Frauen bewilligen. In diesem Sinne weiterzuarbeiten, ist u.E. Die ureigenste Aufgabe der zuständigen städtischen Ämter. So teilte die Warschauer Stiftung jetzt mit, daß ihr oft wichtige Angaben über die Beschäftigungszeiten und -orte der ZwangsarbeiterInnen fehlen würden.

AOK verweigert sich

In den Archiven der AOK lagern Akten, die für sehr viele ZwangsarbeiterInnen von größter Bedeutung sind, weil hier oft sehr präzise Nachweise über die Zeiten der Beschäftigung bei Oldenburger Firmen festgehalten sind. Die AOK verweigert die Akteneinsicht - und schützt dafür Datenschutzgründe vor, die hier allerdings eindeutig gegen die Interessen der Betroffenen gewendet werden. Nicht besser verhält sich der Großteil der betroffenen Oldenburger Firmen, die bis heute die Auseinandersetzung mit der eigenen Vergangenheit als Nutznießer der Zwangsarbeit verweigern.

Die Forderungen

Die "Oldenburger Initiative für die Entschädigungen von Zwangsarbeitern" fordert daher: Umkehrung der Beweispflicht: Es ist die Aufgabe der Stadt, den hier ehemals ausgebeuteten und geschundenen Menschen die für die Entschädigung erforderlichen Nachweise zur Verfügung zu stellen. Öffnung der Archive: Die Bundesregierung hat mit der Verabschiedung des Entschädigungsgesetzes alle Beteiligten Behörden und Institutionen zu schneller und unbürokratischer Bereitstellung der Akten im Interesse der betroffenen ehemaligen Zwangsarbeiter aufgefordert. Dies muß endlich auch in Oldenburg gelten, und insbesondere muß die AOK ihre Aktenbestände zugänglich machen. Oldenburger Entschädigungsfond: Jetzt einrichten!

Oldb. Initiative für die

Entschädigungen von Zwangsarbeitern

 

 
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