Oldenburger STACHEL Ausgabe 2/02      Seite 2
 
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Arbeitsamtsleiter gehen -

nicht nur in Ruhestand

Das ging ja gut los? Ältere Menschen, die mal zum Arbeitsamt mußten, werden sich noch erinnern: Das Arbeitsamt in der Osterstraße, in dem sich nun das städtische BürgerInnenamt befindet, war oftmals stärker verraucht als eine Kneipe. Der Versuch, dagegen zu intervenieren, brachte mindestens einem Oldenburger Erwerbslosen 1981 vom jetzt in den Ruhestand scheidenden Arbeitsamtdirektor Dr. Ruitmann den Vorschlag ein, man könne ja auch draußen warten. Gemeinsam mit Schwangeren, Kindern und allen anderen, denen minus zehn Grad Celsius weniger ausmacht als verquarzter Mief. Ein Mitarbeiter des Arbeitsamtes wurde deutlicher und trug hinsichtlich dieses Ansinnens "Komischer Typ" in die EDV-Akte ein. Dort steht dieser Eintrag noch heute. (Der STACHEL berichtete)

Später gab es den Skandal bei der Firma Gerhard Knop (Video, Hifi, TV, Computer ...). In der Firma wurde einem Auszubildenden 11 Monate lang keine Ausbildungsvergütung gezahlt. (Der STACHEL berichtete) Die aus der absoluten Zahlungsunfähigkeit und dem betrügerischen Geschäftsgebahren dieser Firma resultierende Unfähigkeit zur Ausbildung mündete in der Aufhebung mittels des Arbeitsamtes geschlossener Ausbildungs-/Umschulungsverträge. Während dies von MitarbeiterInnen des Arbeitsamtes - nach viel Mühen der geschädigten Personen - bestätigt wurde, schrieb Dr. Ruitmann noch Wochen später: "... Von einer angeblichen Insolvenz (der Firma Knop) ist mir nichts bekannt." Dabei wurde die Firma Gerhard Knop bereits seit 1996 in der Insolvenzkartei des Arbeitsamtes geführt. (Der STACHEL berichtete. Alle Maßnahmen hinderten Gerhard Knop nicht daran, weiterzumachen. Selbst heute ist die Firma mit Telefonnummer im Stubbenweg in OL eingetragen. Doch dort gibt es diese Firma seit langem nicht mehr. Als wäre so ein Firmentelefon kostenlos...)

Derzeit läuft eine Strafanzeige gegen einen bekannten Mitarbeiter des Arbeitsamtes. Er wird bezichtigt, persönliche Daten von Oldenburger Erwerbslosen privat mißbraucht zu haben. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg ermittelt derzeit. Handelt es sich um einen Einzelfall? Wie weit reicht hier die Verantwortung der Leitung des Arbeitsamtes? Wie kommt das Arbeitsamt seiner Fürsorgepflicht nach?

Bei aller berechtigten Kritik: Hinsichtlich der derzeitigen Kampagne gegen die Insttution Arbeitsamt muß klar festgestellt werden, daß selbst ein in Teilen eher schlecht als recht funktionierendes Arbeitsamt besser ist als jede private Einrichtung. Denn bei den privaten Vermittlern haben bekanntermaßen nur diejenigen eine Chance, die eine solche ohnehin haben. Doch wenn die Zahl der Arbeitsplätze einfach nicht reicht, wenn die Wirtschaft ihrer sozialen Verpflichtung nicht gerecht wird, wenn es sogar hohe Entlassungszahlen bei gleichzeitigen hohen Gewinnen gibt, wenn Betriebe wie Daimler und Siemens weniger Steuern im Jahr zahlen als eine ArbeiterIn bzw. einE AngestellteR in einem Monat, wenn es mindestens zehnmal mehr Menschen gibt, die arbeiten möchten, als Möglichkeiten dafür in dieser Gesellschaft bereit gehalten werden, dann ist es wichtig, daß Einrichtungen existieren, die Menschen unterstützen. Hier ist die Aufgabe des Arbeitsamtes. Da sollte jeglicher Form der Statistik der ihr zustehende Rang zugewiesen werden: Statistik ist unbedeutend und wird derzeit allenfalls als Propagandamittel mißbraucht, um Menschen die lange Nase zu zeigen, die nicht über soviel Medienmacht verfügen, um dem Paroli zu bieten!

Gerold Korbus

 

 
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