Oldenburger STACHEL Ausgabe 3/02      Seite 15
 
Inhalt dieser Ausgabe
 

Radio-Frequenzen für Oldenburg

Nicht-öffentlichkeit öffentlicher Belange

Welche demokratische Berechtigung hat ein Stadtrat, der öffentliche Belange, wie z.B. Haushaltsberatungen - aber auch vieles andere, in geheimen Sitzungen berät? Brisante Sachentscheidungen werden seit vielen Jahren im nicht-öffentlichen Verwaltungsausschuß beraten und entschieden, daß sie in der öffentlichen Ratssitzung nur noch durch Handheben abgesegnet werden brauchen. Die Öffentlichkeit wird vor vollendete Tatsachen gestellt - von Demokratie oder gar Mitbestimmung kann überhaupt nicht die Rede sein!

Welchen Sinn machen die Fachausschüsse, wenn eine Abgeordnete dem Publikum erklärt, daß die Entscheidung in einer bestimmten Angelegenheit in diesem Ausschuß positiv ausfallen mag, der Rat aber letztlich doch negativ entscheiden wird. Sind die Ausschußsitzungen vergeudete Zeit, weil die Ergebnisse irrelevant sind, und die Ratsbeschlüsse im voraus beschlossene Sache?

Bedenkt man, daß die Ratsherren und -damen ihre Tätigkeit in ihrer Freizeit ausüben und die Sitzungen von der hauptamtlichen personalstarken Stadtverwaltung vorbereitet werden, drängt sich die Frage auf, ob die Ratsleute überhaupt in der Lage sind, Entscheidungen gewissenhaft zu treffen, oder ob sie gewissermaßen an den Fäden der (bzw. betrachtet man Hierarchien: des) Stadtverwalter(s) hängen ...

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Lesetips: Aktuelles: STACHEL 3/02 (Nr. 232), S. 1; Grundsätzliches: STACHEL 9/01 (Nr. 226), S. 12, (Leserbrief von Klaus Dede zu "Qual der Wahl"); Geschichtliches: viele Ratsartikel der letzten Jahre.

 

 
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