Oldenburger STACHEL Ausgabe 6/96      Seite 5
 
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Kundendaten warten auf Abruf

Neues Telekommunikationsgesetz als weiterer Schritt in die Überwachung

Fast unbemerkt von der bundesdeutschen Öffentlichkeit unternehmen die Bonner Politiker derzeit einen weiteren Schritt gegen die persönliche Freiheit ihrer Bürger. Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) verschaffen sie den Strafverfolgungsbehörden einen unkontrollierten Zugang zu den Kundendaten-Beständen der Telekommunikationsanbieter, die aktueller und umfassender sind als Einwohnermelderegister. Noch vor der Sommerpause soll das Gesetz auf den Weg gebracht werden.

Monopol fällt, Gesetz kommt

Das TKG bildet den Abschluß der Postreform und wird notwendig, weil am 31.12.1997 das Telekom-Monopol für öffentliche Telekommunikationsnetze und Telefondienst fällt. Es soll in erster Linie den Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern von Telekommunikation regeln, flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen gewährleisten und eine Frequenzordnung festlegen.

Es schreibt den Telekommunikationsanbietern darüberhinaus Datenschutzmaßnahmen vor, die in einer vom Bundesrat zu erlassenen Verordnung (Telekommunikationsdienste-Datenschutz-Verordnung TDSV) präzisiert werden, eröffnet jedoch ebenso Möglichkeiten zur Überwachung.

Neu ist auch die Einrichtung einer "Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post". Sie ist dem Bundesministerium für Wirtschaft unterstellt und wird in Bonn ansäßig sein. Bei ihr müssen sich alle geschäftsmäßigen Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen melden. Solche, die Sprachkommunikationsnetze betreiben, müssen bei ihr eine Lizenz beantragen.

Alle sind betroffen...

Zur Telekommunikation gehört nicht nur der Telefondienst. Als Telekommunikation faßt der Gesetzgeber den technischen Vorgang auf, der zum Aussenden, Übertragen oder Empfangen von Nachrichten jeglicher Art auf elektromagnetischem oder optischem Wege nötig ist. Diese Nachrichten können als Sprache, Zeichen, Bilder oder Töne vorliegen.

Es sind also sowohl Anbieter von Telefon-, Mobiltelefonnetzen, als auch Rundfunk, Online-Dienste, Internet-Service-Provider und Mailboxen von den neuen gesetzlichen Regelungen betroffen.

Ob ein Betreiber kommerziell arbeitet, ist dabei gleichgültig, da der SPD-geführte Bundesrat am 22. März 1996 im Gesetzesentwurf das Wort "gewerblich" durch "geschäftsmäßig" ersetzte. "Geschäftsmäßig" bedeutet, daß die Handlung auf Wiederholung und Dauer ausgelegt ist.

...und werden gespeichert

Die Kritik der Datenschützer richtet sich vor allem gegen den § 87. Danach müssen Telekommunikationsanbieter auf eigene Kosten, eine Extra-Leitung installieren und eine von der Regulierungsbehörde vorgegebene Schnittstelle bieten, die es ihr ermöglicht, in einem automatisierten Verfahren Kundendaten und Kundendatensätze abzurufen. Der Anbieter hat dafür Sorge zu tragen, daß ihm diese Abrufe nicht zur Kenntnis gelangen können. (§87 Abs. 2)

Die Regulierungsbehörde ruft Kundendaten, wie Rufnummern, Name und Anschrift des Kunden, auch wenn dieser nicht in einem öffentlichen Verzeichnis geführt werden (§87 Abs. 1), ab, wenn sie von Strafverfolgungsbehörden, der Polizei des Bundes oder der Länder (für Zwecke der Gefahrenabwehr), der Zollfahndung (aufgrund von Strafverfahren), Zollkriminalamt (Maßnahmen zum §39 Außenwirtschaftsgesetz), Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, Militärischer Abschirmdienst (MAD) oder Bundesnachrichtendienst (BND) dazu veranlaßt werden (§87 Abs. 3). Die Verantwortung, ob der Datenabruf zulässig ist, liegt bei der Behörde, die den Auftrag gegeben hat. Die Regulierungsbehörde überprüft die Zulässigkeit nur, wenn ein besonderer Anlaß besteht. Damit die Behörden eine Datenschutzkontrolle vornehmen lassen können, protokolliert die Regulierungsbehörde jeden Datenabruf mit Angaben über Zeitpunkt, abrufenden Sachbearbeiter, anfragende Stelle, Aktenzeichen und den Daten für 12 Monate. (§87 Abs.4)

Die Strafverfolgungsbehörden erhalten damit freien Zugang in alle Kundendateien der Telekommunikationsanbieter, ohne eine Spur zu hinterlassen. Zwar ist die so entstehende Riesendatenbank örtlich verteilt, doch der Regulierungsbehörde sind alle kleinen Datenbanken der Anbieter bekannt und sie stehen ihr jederzeit zeitgleich offen, so daß sie in sekundenschnelle die gewünschte aktuelle Information bekommen können.

Die statischen - also festen, unveränderlichen - Daten geben "nur" Informationen über Adresse und Telefonnummer der Kunden und welche Telekommunikationsdienstleistungen sie zu nutzen gedenken preis. Alleine daraus läßt sich vieles über das Individuum schließen.

Digitale Anschlüsse: "Toller" Service ...

Mit der Digitalisierung der Vermittlungsstellen fallen weitere Daten bei den Anbietern an, die sich bisher der Speicherung entzogen: Verbindungsinformationen. Analoge Telefonvermittlungen z.B. arbeiten mit Relais, das sind Schalter, die mit Elektromagneten betrieben werden. Wird die Verbindung unterbrochen, lassen die Elektromagneten die Leitung regelrecht zusammenfallen. Wird digital eine Verbindung aufgebaut, erledigt das ein Computer. Dieser hält Daten im Speicher, um die Verbindung aufrecht zu erhalten - Daten, die einerseits während der Verbindungszeit abgefragt, und andererseits in einer Datei archiviert werden können. Diese Daten geben Auskunft über Zeitpunkt, Dauer, die miteinander verbundenen Telefonanschlüsse (Rufnummern), sogar der Übertragungsweg (welches Kabel im Armdicken Kabelstrang) ist Bestandteil dieser Informationen. Mußte früher ein mechanischer Zähler die Telefoneinheiten zählen, brauchen heute nur die Verbindungsdaten gespeichert und am Monatsende abgerechnet werden.

... und "tolle" Möglichkeiten

Diese Betriebsdaten dürfen Telekommunikationsanbieter nach dem TKG (§86) vorhalten, um die ordnungsgemäße Abwicklung der Telekommunikation zu gewährleisten; d.h. um Störungen, Verstöße gegen Datenschutz und Mißbrauch zu vermeiden und nachvollziehen zu können. Auch darf der Anbieter diese Daten an die Verfolgungsbehörden weitergeben, jedoch ist es für den Kunden, nicht überprüfbar, ob diese Daten tatsächlich weitergegeben worden sind. Der Betreiber hat darüber Stillschweigen zu wahren.

Der Inhaber eines Familien- oder WG-Telefonanschlusses darf sich auch die Verbindungsdaten aushändigen lassen, was zu sozialem Druck innerhalb der Telefongemeinschaft führen kann.

Die Auswertung von Verbindungsdaten geben Aufschluß über das gesamte Telekommunikationsverhalten, über Aktivitäten und persönliche und politische Interessen, menschliche Kontakte, psychische Stabilität...

Allerdings haben derartige Schlußfolgerungen erhebliche Lücken, so daß es zu Fehlinterpretationen kommen muß, selbst wenn Daten aus allen Lebensbereichen zentral gesammelt werden. Die Zielsetzungen von Personen sind nicht erfaßbar - bei der Gefahrenabwehr oder bei der sozialen Kontrolle durch Mitmenschen steht jedoch genau diese individuellen Zielsetzungen im Mittelpunkt des Interesses, bzw. der Unterstellung.

Freiheiten in Schranken

Das TKG ist zusammen mit Lauschangriff und Fernmeldeüberwachung ein tiefer Einschnitt in die persönlichen Freiheiten der Einzelnen. Nicht nur Post- und Fernmeldegeheimnisse, auch Meinungsfreiheit, Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Presserecht ... erfahren Einschränkungen.

So kann beispeilsweise die Presse keinen Informantenschutz mehr gewährleisten, ein Recht, daß Presseorganen erlaubt, zu verschweigen, woher sie ihre Informationen bezogen haben. Dieses mußte das ZDF während der Fahndung nach dem Immobilienspekulanten Schneider erfahren. Die Strafverfolgungsbehörden besorgten sich beim Mobilfunkanbieter die Verbindungsdaten der Redakteure, die mit dem Fall befaßt waren und hob so ihre Informanten aus.

Fahndung ohne Schranken

Der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Dr. Helmut Bäumler, bemängelt dann auch: "Telekommunikationsnetze bekommen durch das TKG eine völlig neue Qualität. Sie werden praktisch zum Bestandteil des Fahndungsnetzes von Polizei und Staatsanwaltschaft. Auch unverdächtige Bürger müssen damit rechnen, daß ihr Telefonverhalten jederzeit Gegenstand von lautlosen Rasterfahndungen werden kann."

Den großen Lauschangriff kommentiert er: "Wer (...) davon spricht, es gehe ja 'nur' um das Abhören von 'Gangsterwohnungen', übersieht geflissentlich, daß nach unserer Verfasung bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung allenfalls von Verdächtigen die Rede sein kann. Außerdem ist auch absehbar, daß auch die Wohnungen Unverdächtiger abgehört werden sollen, wenn vermutet wird, daß dort relevante Gespräche mit Verdächtigen geführt werden." Was für den großen Lauschangriff gilt, ist auf Fernmeldeüberwachungsverordnung und TKG übertragbar. Durch sie kommt die Neuerung, daß Menschen aufgrund von Telefonverhalten überhaupt erst zu Verdächtigen werden.

Fahndung in der Irre

Daß Telefonverhalten und sogar Abhörmaßnahmen in die Irre führen können, zeigt ein Beispiel aus dem österreichischen Wien, das bisher nicht an die Öffentlichkeit gekommen ist. Eine Gruppe junger Menschen veranstaltete vor einigen Monaten ein sogenanntes Live-Rollenspiel. Dieses ist eine Weiterentwicklung der Fantasyrollenspiele, bei denen sich eine Gruppe von Leuten eine Phantasiewelt ausdenkt, durch die sie sich mit Hilfe von Würfeln bewegt. Beim Live-Rollenspiel setzt man sich nicht um einen Tisch und läßt die Phantasie spielen, sondern schlüpft - wie in einem Film - in eine ganz andere Rolle. Oft spielen diese Live-Rollenspiele in mittelalterlicher Umgebung. Das Wiener Rollenspiel, um das es hier geht, spielte ausnahmsweise einmal in der Gegenwart.

Die Geschichte war recht einfach: Mehrere Mafia-Familien sind untereinander verfeindet. Die eine entführt die Tochter einer anderen Familie und verlangt als Lösegeld zwei Kilogramm Heroin. Als Übergabeort wurde der Stephansdom auserkoren. Zur Übergabe kam es nicht, denn die (Miß- und) Verständigung wickelten die Spielteilnehmer über Mobiltelefone ab und gelangten dadurch alsbald in das Fahndungsraster der Polizei. Diese handelte sofort, stellte die Spieler, die das Heroin übergeben sollten, überwältigte dabei eine Person, die ihren Ausweis hervorziehen wollte, und beschlagnahmte die Ware: zwei Kilo Kristallzucker in Originalverpackung.

Deutsche hören viel ab, ...

Auch in Deutschland wird kräftig abgehört. Sind hierzulande im Jahre 1992 3433 Telefonüberwachungen durchgeführt worden, machten die US-amerikanischen Behörden im selben Jahr 770 Telefonüberwachungen. Dort überprüft übrigens ein Richter, ob die Überwachung zum Erfolg geführt hat.

Besonders Telefongespräche und andere Telekommunikationsverbindungen (z.B. Computernetze) ins Ausland sind vor den Lauschern des BND nicht sicher. Mittels computergesteuerter Spracherkennung und Durchsuchen von elektronischen Texten nach speziellen Schlüsselwörtern, werden Aufzeichnungen von unzähligen Gesprächen bzw. Nachrichten angefertigt. Die von Innenminister Manfred Kanther vorgelegte Zahl von 4000 aufgezeichneten Gesprächen pro Tag halten Abhör-Experten für untertrieben.

Seit Jahren klagt deswegen der Hamburger Drogenexperte Prof. Michael Köhler gegen den BND. Er argumentiert, daß er beruflich häufiger Gespräche ins Ausland führe, in denen von Drogen die Rede sei. Damit käme er ins Fahndungsnetz des BND, obwohl er keine kriminellen Gedanken hege.

Wehren können sich die Telekommunikationsteilnehmer nur mittels Verschlüsselung. Für Texte und Bilder gibt es mittlerweile für Privatleute akzeptable Verfahren, die nur mit großen Rechenaufwand von Supercomputern knackbar sind und deren Veröffentlichung im internationalen Internet im amerikanischen Verteidigungsministerium für große Aufregung sorgte. Auch Sprachverschlüsselung ist schon möglich.

... kritisieren wenig ...

Trotz der weitreichenden Risiken, die mit dem TKG verbunden sind, fielen die Proteste recht gering aus. Datenschützer kritisierten in Expertenrunden und öffentlich die Pläne, kritische Vereinigungen, wie der Mailboxverein für Menschenrechte, Umwelt und Soziales, /CL, und das Forum für Informatiker für Frieden und Verantwortung FIFF veröffentlichten Resolutionen und kritische Stellungnahmen. Die FIFF fordert zudem die Offenlegung eines internen Papieres zu den weiteren Planungen zum Lauschangriff. Andere starteten eine "Wanzenaktion": Wanzensymbole sollen im WorldWideWeb des Internets placiert werden, um symbolisch auf die Telekommunikationsüberwachungspläne aus Bonn aufmerksam zu machen. Von Seiten der Presse wurde nur sehr vereinzelt über das Gesetz berichtet, selbst Telekommunikationsanbieter beklagen lediglich, daß sie die Kosten für die Zusatzeinrichtungen für den Datenabruf tragen sollen.

In den USA hingegen gab es allgemeine Empörung, als die "Digital Telephony Bill" vorgelegt wurde, obwohl dieses Gesetz nicht so weitreichend ist wie das TKG.

... und wollen (sich) schnell verabschieden

Der Entwurf des Telekommunikationsgesetzes wurde bereits am Donnerstag, dem 13.6., im Bundestag verabschiedet. Im Bundesrat scheiterte es zunächst am Tag drauf, jedoch nicht etwa an der Einschränkung des Grundrechts der Informellen Selbstbestimmung, sondern daran, daß die Länder befürchten, die privaten Anbieter würden sich auf die Ballungsräume stürzen und in ländlichen Gebieten weniger Dienstleistungen anbieten.

Schon am Donnerstag, dem 20. Juni, soll sich der Schlichtungsausschuß zwischen Bundesrat und Bundestag mit dem Gesetzesentwurf befassen. Eile ist geboten, da das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll.

Es gibt noch ein weiteres Gesetzesvorhaben im Telekommunikationsbereich, die die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit bedürfen: Das Multimedia-Gesetz, von dem bislang nur Eckwerte, aber keine konkreten Inhalte zu bekommen sind.

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