Oldenburger STACHEL Ausgabe 5/97      Seite 5
 
Inhalt dieser Ausgabe
 

Mit Frau Sonnenschein beim Sozialamt

Ein brandaktueller (Stand Februar 97), handlicher Wegweiser durchs Paragraphenlabyrinth der Sozialgesetzgebung ist neuerdings über den Verein Donna 45 - Bildung und Werkstätten von erwerbslosen Frauen zu beziehen. Die von Kristin Mester und Renate Meyer mit sachkundigem Rat von Oldenburger RechtsanwältInnen und MitarbeiterInnen der ALSO herausgegebene Broschüre richtet sich ausdrücklich an Frauen, die ihren Rechtsanspruch auf staatliche Unterstützungsleistungen geltend machen wollen. Behandelt werden alle Probleme, mit denen sich speziell Frauen herumschlagen müssen, angefangen von der Hilfestellung für Schwangere über Unterhaltsfragen bis hin zur Kostenübernahme beim Aufenthalt in einem Frauenhaus.

Das große Verdienst des Leitfadens besteht in seiner übersichtlichen Gestaltung und der angenehmen, allgemeinverständlichen Sprache. Man muß weder Bürokrat noch Jurist sein, um die Ausführungen zur Funktionsweise und den Gepflogenheiten von Sozialämtern und zu den rechtlichen Grundlagen, die im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und im Sozialgesetzbuch (SHG) festgelegt sind, zu verstehen. Die Bedingungen, Möglichkeiten und Formen staatlicher Sozialhilfeleistungen werden von Grund auf erklärt und dargestellt. Dazu gibt's reichlich Tips und Hinweise für den Umgang mit den Ämtern, wobei auf die in Oldenburg üblichen Verfahrensweisen stets eigens hingewiesen wird. Die zahlreichen Fallbeispiele zur Berechnung von Regelsätzen und Mehrbedarfszuschlägen und die vorformulierten Anträge und Eingaben, die die fiktive Frau Sonnenschein einreicht, um an ihr Geld zukommen, dürften für Viele von großem Nutzen sein. Wer kennt sich schon aus mit den Fristen, die bei Anträgen oder einem Widerspruch einzuhalten sind, und wer quält sich nicht mit Formulierungen im amtlichen Schriftverkehr? Systematisch decken die Autorinnen alle Lebensbereiche ab und berühren dabei auch Punkte, an die man nicht ohne weiteres denkt. Ausgesprochen verdienstvoll ist zum Beispiel der Hinweis auf die Banken in Oldenburg, die nicht nur Lohn- und Gehaltskonten führen, sondern auch Girokonten für Sozialhilfeempfänger einrichten. Das spart viel Frust und Rennerei. Etwaigem Schlamassel kann man entgehen, wenn man das Kapitel Wohnen und umzu aufmerksam studiert, wo es um Mietschulden, den Kündigungsschutz und alle mit dem Wohnen verbundenen Kosten geht.

Da ein großer Teil der auf Sozialhilfe angewiesenen Frauen alleinerziehend ist, was auch die jüngst von Donna 45 gezeigte Ausstellung zum Thema eindrücklich zeigte, nehmen die staatlichen Leistungen für Kinder und Mütter mit Kindern naturgemäß viel Raum ein. Die Praxisnähe und Kompetenz der Autorinnen zeigt sich hieran ebenso wie an dem umfangreichen Anhang, der neben den Ermäßigungen auf dem Sport-, Bildungs-, Kultur- und Unterhaltungssektor eine Adressenliste mit den zentralen Anlaufstellen in der Stadt für Frauen in allen Lebenslagen enthält.

Bei diesem Ratgeber stellt sich nicht die Frage nach dem Bedarf. Der ergibt sich aus der unablässig steigenden Zahl von Sozialhilfebedürftigen.

Wer sich also durch den Ämter- und Gesetzesdschungel kämpfen muß und sich dabei nicht hilflos fühlen will, kann den Leitfaden "Sozialhilfe für Frauen. Rechte kennen - Recht bekommen direkt bei Donna 45 e.V., Bürgerstraße 39, 26123 Oldenburg, Tel.0441/85756 bestellen. Der Preis ist angemessen zivil: DM 5.- für Sozialhilfeberechtigte und DM 8.- für Andere.

P.S. Auch die IG-Metall hat jetzt "Tips und Hilfen für den Umgang mit den Sozialämtern" veröffentlicht, die bei der Verwaltungsstelle Oldenburg, Kaiserstraße 4-6, Tel.21857 - 0 kostenlos angefordert werden können. Ein Exemplar lag bei Redationsschluß nicht vor. Speziell auf Frauen und ihre Bedürfnisse wird dieser Ratgeber aber nicht zugeschnitten sein.


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