Oldenburger STACHEL Ausgabe 4/98      Seite 5
 
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Stadtverbot für Flüchtlinge

Wie in den letzten Wochen und Monaten schon festgestellt werden konnte, wird die Oldenburger Innenstadt "gesäubert": Obdachlose, Drogenabhängige und andere sogenannte "Randgruppen" bekamen von der sauberen deutschen Polizei Platzverweise auf der Grundlage des sozialdemokratischen niedersächsischen Polizeigesetzes.

Die Stadtverwaltung Oldenburg gab bisher bekannt, sie hätte auf diese "Säuberungen" formaljuristisch keinen Einfluß und stehe außen vor. Aber auch sie war in ihrem Zuständigkeitsbereich nicht untätig, natürlich ohne die politischen Gremien zu informieren:

Flüchtlinge, die sich im Asylverfahren befinden bzw. eine "Duldung" bekommen haben und in den umliegenden Landkreisen leben, dürfen die Stadt Oldenburg nicht mehr betreten!

Nach dem Ausländergesetz müssen sich diese Flüchtlinge immer im Bereich der für sie zuständigen Ausländerbehörde aufhalten; dies ist in der Regel nur der Landkreis, in dem sie leben. Wird gegen diese massive Einschränkung der Freizügigkeit verstoßen, d.h. ein Flüchtling wird außerhalb des Landkreises ohne Ausnahmegenehmigung erwischt, so gibt es empfindliche Geldstrafen.

Die Flüchtlinge, die in den um Oldenburg liegenden Landkreisen leben, durften bisher auch die Stadt Oldenburg betreten. Doch Ende 1997 machte die Stadtverwaltung einen Rückschritt aus der finsteren Neuzeit in das finstere Mittelalter und verriegelte die Stadttore. Seitdem ist für die obengenannten Menschen das Stadtgebiet Oldenburg verboten!

Ein Mitarbeiter des Landkreises erklärte, die Oldenburger Stadtverwaltung habe dies mit "Gefahrenabwehr" begründet. Daß die Stadtverwaltung sowieso ein "seltsames" Verhältnis zu nichtdeutschen Menschen hat, zeigt sich bekanntermaßen auch an dem Oldenburger "Ausländerbeauftragten", der mit Sicherheit von Beginn an von dieser Regelung gewußt hat. Daß nun aber noch ein weiterer Schritt Richtung "flüchtlingfreies Oldenburg" gemacht wurde, läßt mit Grauen an die deutsche Geschichte denken, in der Oldenburg auch nicht gerade an letzter Stelle marschierte.

(...) Wir fordern den Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg, Herrn Poeschel, auf, diese Regelung sofort wieder zurückzunehmen und sich öffentlich dafür zu entschuldigen, daß bei uns um Schutz suchende Menschen als eine Gefahr für die Stadt Oldenburg gesehen und behandelt werden.

Arbeitskreis Asyl Oldenburg/isi


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