Oldenburger STACHEL Ausgabe 2/99      Seite 4
 
Inhalt dieser Ausgabe
 

Zwei Pässe bei den Nachbarn

Die in Deutschland heftig umstrittene doppelte Staatsbürgerschaft ist in vielen unserer europäischen Nachbarländer bereits seit längerem Realität. Beispiele:

Belgien: Seit 1991 kann die belgische Staatsangehörigkeit durch die Geburt im Inland erworben werden, wenn ein Elternteil ebenfalls in Belgien geboren wurde und dort seinen Hauptwohnsitz hat. Vorraussetzung ist hierbei, daß der Hauptwohnsitz für eine Zeit von mindestens 5 Jahren in dem Zeitraum von 10 Jahren vor der Geburt in Belgien gelegen hat, zudem müssen Sprachkenntnisse und gewisse soziale Bindungen nachgewiesen werden.

Frankreich: In Frankreich geborene Kinder ausländischer Eltern werden spätestens im Alter von 18 Jahren automatisch französische StaatsbürgerInnen, es sei denn sie wiedersprechen ihrer Einbürgerung.

Italien: Kinder ausländischer Eltern können im Alter von 18 und 19 Jahren für die italienische Staatsbürgerschaft optieren, wenn sie seit ihrer Geburt ihren festen Wohnsitz im Lande haben. Eine Ermessenseinbürgerung kann nach 10 Jahren Aufenthalt erteilt werden.

Niederlande: Volljährige Personen, die in den Niederlanden geboren wurden und dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, können die Staatsangehörigkeit erwerben. Auch ein fünfjähriger Aufenthalt kann zur Ermessenseinbürgerung führen.

Schweiz: Wenn einE BewerberIn eine Prüfung auf Eingliederung in die schweizerischen Verhältnisse besteht, kann er/sie Schweizer StaatsbürgerIn werden.

Großbritanien: Hat ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung und seinen Wohnsitz im Lande, so führt die Geburt automatisch zum Erwerb der britischen Staatsbürgerschaft. Auch Minderjährige können nach 10 Jahren Inlandsaufenthalt britische Staatsbürger werden.

Allen diesen Ländern ist gemeinsam, daß der Erwerb ihrer Staatsbürgerschaft nicht von der Aufgabe der bisherigen abhängig ist.

Die CDU hat übrigens während ihrer Regierungszeit keinen Wert darauf gelegt, daß die Spätaussiedler aus Rußland ihre alte Staatsbügerschaft aufgeben.

 

 
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