Oldenburger STACHEL Ausgabe 2/00      Seite 4
 
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Wichtig: Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht

Seit Jahren wird sie vom ADFC immer wieder gefordert: die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht. Obwohl diese Pflicht immer noch besteht und es sowohl seitens der Stadt Oldenburg als auch auf Bundesebene keine erkennbar deutlichen Anzeichen dafür gibt, daß diese bald aufgehoben wird, ist es wichtig, immer wieder auf die Probleme der Radwegebenutzungspflicht hinzuweisen und deren Abschaffung zu fordern.

Inzwischen ist wissenschaftlich weitgehend und hinreichend bewiesen, daß Radwege an Hauptverkehrsstraßen (Tempo 50) keinen (relevanten) Sicherheitsvorteil für Radfahrer im Vergleich zum Fahren auf der Fahrbahn im Mischverkehr bieten. Damit ist auch die Behauptung der Oldenburger Verwaltung widerlegt, die die Radwege "zum Schutz und zur Sicherheit der Radfahrer" benutzungspflichtig macht (durch Ausschilderung). Einen Beleg für diese abenteuerliche Behauptung hat die Stadt Oldenburg - insbesondere das Ordnungsamt - bislang leider nicht erbracht. Es hat sich gezeigt, daß eine Mischung der Fahrzeuge (Fahrräder gehören dazu) sicherer ist als eine Separation. Hinzu kommt, daß Radwege wesentlich unkomfortabler sind als das Fahren auf der Fahrbahn. Wer würde nicht den Asphalt gegenüber einem Fahren auf holprigen, viel zu schmalen, mit Mülltonnen, Kfz-Parkern, Laternen- und Ampelmasten und Baustellen zugestellten oft verschwenkten, unübersichtlichen Radweg vorziehen. Hinzu kommen lange Wartezeiten an Ampeln und auch die Querung von Straßen ist auf Radwegen wesentlich schwieriger als auf der Fahrbahn. Die zu schmalen Radwege führen zu Konflikten sowohl zwischen Radfahrern und Fußgängern als auch zwischen schnelleren und langsameren Radfahrern (Überholen). Gerade die schnelleren Radfahrer fühlen sich durch die Radwegebenutzungspflicht schikaniert und benachteiligt, könnten sie doch auf der Fahrbahn wesentlich schneller vorankommen. Radwege werden den Anforderungen des Radverkehrs nicht gerecht und schaden mehr, als daß sie nutzen. Zudem werden Radfahrer durch die Radwegebenutzungspflicht entmündigt. Schließlich wissen Radfahrer selbst am besten, wo sie sicher und schnell vorankommen und brauchen keine Bevormundung durch staatliche Stellen, z.B. des Oldenburger Ordnungsamtes.

Eine Abschaffung der Radwegebenutzungspflicht hätte zur Folge, daß die Radverkehre nach Geschwindigkeit getrennt würden. Die schnelleren fahren auf der Fahrbahn, die langsameren weiterhin auf dem Radweg. Davon profitieren beide, da sie sich nicht mehr ins Gehege kommen. Aber auch die Fußgänger würden davon profitieren, weil auch sie nun mehr Platz hätten. Die Verkehrssicherheit würde ansteigen, weil Autofahrer ständig mit Radfahrern auf der Fahrbahn rechnen müssten und so defensiver fahren würden. Radfahrer würden endlich einmal ernst genommen, wenn sie selbst entscheiden dürfen, wo sie fahren wollen.

Der größte Widerstand gegen die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht kommt von der Autolobby, zu denen leider auch viele Verwaltungsangestellte gehören. Denn einen Vorteil bieten Radwege: Sie halten die Straße von Radfahrern frei und sorgen so für "freie Fahrt" für den Autoverkehr (wenn sich die Autos nicht selbst behindern würden). Diesen Luxus wollen die Autovertreter natürlich nicht aufgeben. Auch wenn es kaum einer zugeben mag. Der Hauptgrund für die Beibehaltung der Radwegebenutzungspflicht ist die Sorge vor dem Verlust der "freien Fahrt" für Autos.

Stephan Popken

 

 
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