Ausgabe 6/00 | Seite 15 | |||||
Internierung, Stigmatisierung, Abschiebung:
Zur Lagerunterbringung von Flüchtlingen am Beispiel der ZASt Blankenburg
Flüchtlinge werden in der BRD seit Beginn der 1980er Jahre in euphemistisch so genannte "Erstaufnahmeeinrichtungen" oder "Zentrale Aufnahmestellen" eingewiesen. Hatte es in der Debatte um die Etablierung dieser Massenunterkünfte noch moralisch-ethische Bedenken gegeben, die eine Sammelunterbringung von mehreren hundert Menschen an einem Ort verboten hätten, ist diese Form der Internierung mittlerweile "normal" geworden. Dies zeigte sich nicht zuletzt bei der Aufnahme der Kosovo-Flüchtlinge vor einem Jahr, als kommentarlos und ohne jede Kritik über ihre Unterbringung in den Lagern berichtet wurde.
Die Einrichtung der Lager wurde u.a. damit begründet, daß diese billiger und aus "verwaltungstechnischen" Gründen notwendig seien, zugleich wurde aber auch dezidiert auf die abschreckende Wirkung der Lager hingewiesen, die diese für Flüchtlinge haben sollten. Die Tatsache, daß die Lagerunterbringung mitnichten billiger als Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt sind, vor allem aber die Lagerpolitik der letzten Jahre zeigen, daß die Massenunterkünfte einem politischen Kalkül entspringen, das mit der Unterbringung gleichzeitig die Aussonderung der Flüchtlinge betreibt und das Abschiebesystem perfektioniert.
1. Die Lager fungieren als Stütze einer rassistischen Konstruktion, indem sie Flüchtlinge als "nicht-zugehörig" definieren und sie deshalb institutionellen Zwängen unterwerfen. Einrichtungen wie die Lager institutionalisieren Rassismus und werden so zur Grundlage von Sondergesetzen, Diskriminierungen, Überfällen und Pogromen, denn sie reproduzieren eine Hierarchisierung der Bevölkerung nach rassistischen Kriterien. Der erste Teil der Veranstaltung wird sich dieser scheinbar so abstrakten Sichtweise auf die Lager widmen. "Scheinbar", weil gerade die Offenlegung der nicht-sichtbaren Mechanismen deutlich macht, daß die Lager als Teil administrativer Aussonderung und Kontrolle unbedingt Ziel von antirassistischer Praxis sein müssen.
2. Lager dienen der permanenten Internierung und Kontrolle von Flüchtlingen, die abgeschoben werden sollen. Im zweiten Teil wird das niedersächsische "Modellprojekt zur Beschaffung von Heimreisedokumenten von Ausländern mit ungeklärter Staatsangehörigkeit" vorgestellt werden. Dieses Projekt macht deutlich, daß die Lager endgültig nicht mehr nur Unterbringungsform sind, sondern der Perfektionierung der Abschiebepolitik dienen. Eine repressive Verhörpraxis, ein Netz von Überwachung, Sanktionen und Schikanen, die absolute Entrechtung und die angestrebte dauerhafte Internierung von Flüchtlingen machen aus den Lagern eine zweite Form der Abschiebeknäste. Die Kehrseite der verschärften Lagerpolitik ist die Illegalisierung und Kriminalisierung von Flüchtlingen, die sich der Abschiebung widersetzen und den Willkürmaßnahmen der Abschiebebehörden nicht ausliefern wollen.
Für die Zukunft ist die Ausweitung und Etablierung der Lagerhaft zu erwarten, und so werden die Planungen und Vorschläge der Behörden, aber auch die Ideen der Kampagne gegen das "Projekt X" Thema der Diskussion sein. Dienstag, 20. Juni 2000, 20.00 Uhr im Gebäude A 1, Raum 007 in der Carl von Ossietzky-Universität
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