Oldenburger STACHEL Ausgabe 2/01      Seite 7
 
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"Gegen Rinder-Massentötungen"

zur NWZ vom 17.01.2001, Titelseite

Die EG-Verordnung 2777/2000 vom 18.12.2000, nach der in der Europäischen Union 2 Millionen Rinder im Alter von über 30 Monaten aufgekauft, getötet und als Sonderabfall beseitigt werden sollen, ist eine "Marktregulierungsmaßnahme" zur Stützung des durch die BSE-Krise geschwächten Rindfleischmarktes.

Was aus ökonomischer Sicht sachlich begründet erscheinen mag, ist bei Würdigung der ethischen und tierschutzrechtlichen Dimension dieses Vorhabens ein Unrechtsakt, der nicht hingenommen werden darf. Wie weit ist es mit unserem Gemeinwesen und seinen Repräsentanten gekommen, daß unserer Fürsorge anbefohlene Haustiere wie leblose Waren als "Überschuß" aus dem Verkehr gezogen werden können und dieses bisher allenfalls auf zaghafte Kritik stößt? Das deutsche Tierschutzrecht verbietet das Töten von Tieren ohne angemessenen Grund und legt hier strenge Maßstäbe an.

Danach ist es erlaubt, Tiere zur Gewinnung von Nahrungsmitteln zu schlachten, keinesfalls aber ihre Vernichtung aus rein wirtschaftlichen Gründen zu beschließen. Besonders verwerflich ist in diesem Zusammenhang die vorgesehene Ausdehnung der Tötungsaktion auf Tiere, die mit negativem Ergebnis auf BSE getestet wurden und deshalb als Lebensmittel verwendet werden könnten. Millionen hungernden Menschen in aller Welt könnte mit dem hier nicht absetzbaren Rindfleisch geholfen werden. Ja, ist uns denn noch zu helfen?

Dr. K.-H. Bähr, Dr. H.-H. Fiedler

 

 
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