Oldenburger STACHEL Ausgabe 4/01      Seite 6
 
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zu "Gepökeltes Erdreich"

Zu Artikel: "Gepökeltes Erdreich - Salzburg an der Hunte" schrieb uns die Stadt Oldenburg:

Liebe Stachel-Redaktion,

aus Sicht der Stadt Oldenburg begrüßen wir es, daß Sie sich kürzlich dem Thema des Winterdienstes gewidmet haben. Wir hoffen, daß dies dazu beiträgt, daß die Oldenburger Bevölkerung aber auch Gewerbebetriebe und andere Streupflichtige ihre Winterdienstpflichten umsichtiger wahrnehmen und dabei auch den Einsatz von Streusalz minimieren.

Zutreffend weisen Sie auf das grundsätzliche Verbot der Verwendung von Salz auf Gehwegen hin. Nur bei außergewöhnlichen Umständen (z. B. Eisregen) darf auf Gehwegen Salz eingesetzt werden. Nicht zutreffend ist Ihre Aussage, daß es keine umfassende Bürgerinformation gibt. Richtig ist stattdessen, daß die Stadt im Rahmen der Versendung von Veranlagungsbescheiden vor zwei Jahren ein Winterdienstfaltblatt an zigtausende Oldenburger Grundstückseigentümer versandt hat. Diese Faltblätter liegen zu jeder Wintersaison erneut bei verschiedenen städtischen Stellen aus, und es wird hierauf auch in städtischen Presseinformationen hingewiesen.

Nach Ihrer Formulierung, "daß der städtische Räumdienst selbst tonnenweise Salz auf die Straßen kippt" haben Sie offensichtlich den Eindruck gewonnen, daß die Einsatzfahrzeuge nur oder überwiegend mit Salz streuen. Dieser Eindruck ist nicht richtig, und da auch wir die Thematik der Winterdienstpflichten als sehr wichtig ansehen, möchten wir Ihnen einige zusätzliche Informationen vermitteln:

Grundsätzlich ist es erforderlich, dem städtischen Streusand rund 15% Salz beizumischen damit seine Rieselfähigkeit in den Streuautomaten der Winterdienstfahrzeuge auch bei Frosttemperaturen erhalten bleibt. Anderenfalls bestände die Gefahr, daß feuchter Sand zu größeren Brocken zusammenfriert und die schmale Zuführung zum Rotationsverteiler blockiert.

Die städtische Straßenreinigungsverordnung sieht vor, daß eine qualifizierte Salzverwendung auf bestimmten Verkehrswegen dann zulässig ist, "wenn bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen (z. B. überfrierende Nässe, Eisregen) die Glätte durch den Einsatz von Sand ... nicht ausreichend beseitigt werden kann. Dabei ist der Einsatz von Salz ... so gering wie möglich zu halten; auf die Belange des Umweltschutzes ... ist Rücksicht zu nehmen."

Solche Witterungsverhältnisse können sich z. B. ergeben, wenn Schneefälle, Matsch und Feuchtigkeit (vom Vortag) über Nacht bei höheren Frosttemperaturen gefrieren. Auf eisglatten Flächen erzielt die Standardstreuung - unter der Woche zwischen 5.00 Uhr und 7.00 Uhr ausgebracht - keine ausreichende Wirkung, da insbesondere die Sandkörner binnen kurzer Zeit an den Fahrbahnrand "rollen, wehen, verwirbeln". Auf Radwegen können entstandene "Riefen" nicht "aufgeweicht" werden, so daß die Unfallgefahren insbesondere für diese Gruppe von Verkehrsteilnehmern steigen. Eventuell hilfreiche Mehrfachstreuungen können innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit sowie mit den vorhandenen Fahrzeugen und Mitarbeitern nicht durchgeführt werden.

Wetterlagen wie zuvor geschildert sind über mehrere Jahre hinweg betrachtet nicht typisch, kamen in diesem Winter jedoch wiederholt vor. Bei den typischeren Witterungslagen - wie auch am Wochenende 24./25. Februar mit morgendlichen Temperaturen um den Gefrierpunkt - reicht die Standardstreuung aus, um eine spürbare Wirkung zu erzielen.

Die Verantwortlichen des Oldenburger Winterdienstes handeln im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der städtischen Regelungen im Bezug auf den Salzeinsatz auf Oldenburger Straßen und Radwegen nach dem Motto "So wenig wie möglich, aber so viel wie nötig". Sie übernehmen Verantwortung für Natur und Umwelt, für Hunde- und Katzenpfoten, für Kleidung und Schuhe aber auch für ein hinreichendes Maß an Gesundheit und Unversehrtheit der Oldenburger Bevölkerung. Die Festsetzung eines qualifizierten Salzanteils erfolgt einzelfallbezogen durch die Winterdienstleitung.

Die Spannbreite der Reaktionen auf unseren Winterdienst ist sehr vielfältig. Dabei ist der Vorwurf von zu viel Winterdienst (Qualität und Quantität) eher die Ausnahme. Schadenersatzklagen, Telefonanrufe, schriftliche Eingaben oder auch Leserbriefe (s. Anlage), belegen, daß ein Teil der Bevölkerung viel mehr erwartet. Dieses "Mehr" orientiert sich an der Zielvorstellung möglichst jederzeit rutschfreier Straßen und Radwege. Dieses Wunschergebnis wiederum wäre ohne deutlich massiveren Salzeinsatz nicht zu erzielen.

Wir glauben, daß mit Rücksicht auf so gegensätzliche Erwartungshaltungen und Forderungen sowie nicht zuletzt der rechtlichen Anforderungen die Verantwortlichen für den Oldenburger Winterdienst eine Gratwanderung beschreiten, die dem "Goldenen Mittelweg" wohl sehr nahe kommt.

Im Auftrag gez. Frank-Michael Walter,

Verwaltungsleiter des Abfall-

wirtschaftsbetriebes Stadt Oldenburg

 

 
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