Oldenburger STACHEL Ausgabe 11/01      Seite 16
 
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Prozeß gegen Flüchtling in Oldenburg

Am Dienstag, dem 13.11.2001, muß sich der Asylbewerber Richard Ndika Ndakwe vor dem Landgericht Oldenburg wegen Verstoß gegen die Residenzpflicht verantworten.

Der in Edewecht wohnende Richard Ndika Ndakwe hat sich der Kampagne für die Abschaffung der Residenzpflicht angeschlossen. Als politisch aktiver Flüchtling kommt er immer wieder mit dem §56 des AsylVfG (Residenzpflicht) in Konflikt, da für seine exilpolitische Tätigkeit Reisen unerläßlich ist.

Am 29.5. wurde er vom Amtsgericht Westerstede zu 40 Tagessätzen zu 8 DM verurteilt, weil er sich "unerlaubt" in Oldenburg aufgehalten hatte. In dem Prozeß hatte Richard deutlich gemacht, daß er nicht länger bereit ist, die Residenzpflicht zu akzeptieren - obwohl der Staatsanwalt bei einem weiteren Verstoß mit einer Haftstrafe drohte. Richard hält die Bewegungsfreiheit jeder und jedes Einzelnen für ein Menschenrecht und damit für höher zu bewerten, als die Residenzpflicht. Aus diesem Grund hat er gegen das Urteil Berufung eingelegt; so daß nun vor dem Oldenburger Landgericht die Berufungsverhandlung stattfindet.

Der rechtliche Hintergrund

Der § 56 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) legt fest: "Die Aufenthaltsgestattung ist räumlich auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt, in dem die für die Aufnahme des Ausländers zuständige Aufnahmeeinrichtung liegt." Zuwiderhandlungen können mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bis 5000 DM geahndet werden. Flüchtlinge sind damit gezwungen, jedes Mal einen Antrag bei der Ausländerbehörde zu stellen, wenn sie den ihnen zugewiesenen Landkreis verlassen wollen. Ihre Aktivitäten und Kontakte werden somit vom Staat umfassend kontrolliert und überwacht. Die Erteilung einer Erlaubnis liegt zudem weitgehend im Ermessen der Ausländerbehörde. Wer in deren Augen "unangenehm" aufgefallen ist, wird daher oft mit der Verweigerung einer Genehmigung bestraft. Gerade auch politisches Engagement von Flüchtlingen wird so massiv behindert.

Diese sogenannte Residenzpflicht steht in krassem Widerspruch zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. In Artikel 13 heißt es dort: "Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit und auf freie Wahl seines Wohnsitzes innerhalb eines Staates." Proteste des UN-Flüchtlingskommissariats, die Residenzpflicht sei mit internationalem Recht unvereinbar, werden von deutscher Seite jedoch ignoriert.

Die Residenzpflicht ist einzigartig in Europa, in keinem anderen europäischen Land wird die Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen so drastisch eingeschränkt. Flüchtlinge in Deutschland haben begonnen, sich öffentlich gegen dieses Sondergesetz zu wehren. Vom 16. bis 19. Mai demonstrierten mehr als 3.000 Flüchtlinge, MigrantInnen und UnterstützerInnen in Berlin für die Abschaffung der Residenzpflicht. Über den Austausch und die Auseinandersetzung auf der Veranstaltung in Berlin haben sich Flüchtlinge zusammengeschlossen um sowohl bundesweit als auch regional diese Kampagne voranzutreiben.

Die bundesweite Bedeutung

Richard hat sich entschieden politisch und rechtlich gegen die Residenzpflicht zu kämpfen. Er will keine Verurteilung aufgrund von §56 Asylverfahrensgesetz mehr akzeptieren und ist bereit die Auseinandersetzung bis zum Bundesverfassungsgericht bzw. dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof zu führen. Diesen Weg möchten auch andere Flüchtlinge gemeinsam mit Richard gehen.

Um Richard Ndika Ndakwe in seiner Aktion zivilen Ungehorsams zu unterstützen und um gemeinsam mit ihm die bundesweite Kampagne zur Abschaffung der Residenzpflicht auch in unserer Region voranzubringen, hat sich in Oldenburg ein breites Bündnis verschiedener Gruppen gebildet, das für seine Arbeit noch dringend weitere MitarbeiterInnen und Spenden benötigt.

Am Montag, dem 12. November, um 20.15 Uhr findet im Umwelthaus (befindet sich im PFL, Peterstraße 3) oder in der Evangelischen Erwachsenenbildungsstätte (Haarenstraße 58a) eine Infoveranstaltung statt, auf der Richard seinen Fall schildert und seine Rechtsanwältin Gabriele Heinecke eine Einschätzung zur rechtlichen Lage und zu den "Erfolgsaussichten" des Verfahrens gibt.

Am Dienstag, dem 13. November, um 11.30 Uhr findet im Landgericht Oldenburg (Elisabethstraße 7) die Berufungsverhandlung gegen Richard Ndika Ndakwe wegen Verstoß gegen §56 Asylverfahrensgesetz statt. Das Bündnis für die Abschaffung der Residenzpflicht und zur Unterstützung von Richard Ndika Ndakwe lädt alle Interessierten ein zum Prozeß zu kommen. Die UnterstützerInnen treffen sich um 11.00 vor dem Landgericht.

Infos und Kontakt:

Initiative für offene Grenzen, Bogenstr. 36, 26123 Oldenburg, residenzpflicht@yahoo.de; Spenden bitte auf das Konto: 11 22 70 55 01 (M. Gyampoh), bei der OLB (BLZ.: 280 200 50), Stichwort: "Richard"

Kampagne gegen Residenzpflicht

 

 
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