Oldenburger STACHEL Ausgabe 12/01      Seite 2
 
Inhalt dieser Ausgabe
 

Ossietzky: Friedensnobelpreisträger und Landesverräter?

Initiative für die Aufhebung des Reichsgerichtsurteils von 1931

In diesem Jahr jährt sich zum siebzigsten Mal die Verurteilung von Carl von Ossietzky als Spion und Landesverräter durch das Reichsgericht (am 17. November 1931). Die von ihm mit herausgegebene"Weltbühne" hatte über die den Versailler Vertrag und die Reichsverfassung verletzenden geheimen Aufrüstungsaktivitäten der Reichswehr berichtet. In seinem Urteil stellte das Reichsgericht erneut (wie in einem ähnlichen Urteil von 1928) die Pflicht zur "Treue gegenüber dem eigenen Staat" über Recht und Verfassung und stärkte damit die dann von den Nationalsozialisten exzessiv genutzte Konstruktion eines übergesetzlichen Staatsnotstandes (vgl. Ingo Müller, Furchtbare Juristen, 1987: S. 31-34; G. Kraiker. E. Suhr, Carl von Ossietzky, 1994, S. 81-94).

Der 1991 im Namen von Nachkommen Ossietzkys gestellte Antrag auf Aufhebung des Urteils wurde vom Berliner Kammergericht und vom Bundesgerichtshof abgelehnt, die in dem Urteil keine Rechtsbeugung erkennen konnten und die angebotenen neuen Beweismittel ablehnten. Die Inanspruchnahme eines über Verfassung und Völkerrecht stehenden übergesetzlichen Staatsnotstandes durch die Exekutive, z.B. bei der Terrorismusbekämpfung und bei verfassungs- und völkerrechtswidrigen Militäreinsätzen spielte und spielt auch in der Bundesrepublik weiterhin eine Rolle. Ein erneuter Aufhebungsantrag durch die zuständige Staatsanwaltschaft Berlin ist zulässig. Die Universität Oldenburg als Trägerin des Namens Carl von Ossietzky sollte sich einer Initiative namhafter Juristen für ein solches Verfahren anschließen und in einer Eingabe an den Justizsenator des Landes Berlin für die rechtliche Rehabilitierung Ossietzkys einsetzen.

Die Aufhebung des verhängnisvollen und weiterhin nachwirkenden Urteils würde nicht nur einem von Carl von Ossietzky geäußerten Wunsch entsprechen, sondern auch den heute erneut virulenten Konstruktionen eines übergesetzlichen Staatsnotstandes eine Absage erteilen. Die unterzeichneten TeilnehmerInnen der "Ossietzky-Tage 2001" und Mitglieder der Universität fordern Präsidium und Senat der Universität auf, eine entsprechende Eingabe an den Justizsenator des Landes Berlin ausarbeiten zu lassen und zu beschließen.

Prof. Dr. Wolfgang Nitsch,

Fachbereich Pädagogik

Tel.: 04 41/5 42 11;

Wolfgang.Nitsch@uni-oldenburg.de

Unterschriftenaktion:

Die von Prof. Dr. Nitsch initiierte Unterschriftenaktion läuft noch: Ich schließe mich dem Antrag an Präsidium und Senat der Universität Oldenburg zur Verabschiedung einer Eingabe an den Justizsenator des Landes Berlin für die Aufhebung der Reichsgerichtsurteile gegen Carl von Ossietzky an: (Name, Beruf/Fachbereich, Adresse, Unterschrift).

 

 
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