Oldenburger STACHEL Nr. 235 / Ausgabe 6/02      Seite 16
 
Inhalt dieser Ausgabe
 

Beratungsstelle für türkisch-kurdische Kriegsdienstverweigerer eröffnet

Am Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung, dem 15. Mai, wurde eine Beratungsstelle eröffnet, die sich speziell an türkische und kurdische Kriegsdienstverweigerer richtet, die in der Bundesrepublik leben. Diese werden in ihrer Heimat rigoros verfolgt, insbesondere wenn sie kurdischer Herkunft sind. Eine legale Form der Kriegsdienstverweigerung gibt es nicht. Wer verweigert, wird vor Militärgerichten abgeurteilt und muß mit hohen Haftstrafen rechnen. Darüberhinaus werden sie oftmals körperlich mißhandelt. Erst im Februar diesen Jahres hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg der Türkei tödliche Folter nachgewiesen und sie zu Entschädigungszahlungen verurteilt. Die Sicherheitskräfte des Nato-Landes hatten den 23jährigen Kurden Abdulselam Orak zu Tode gefoltert.

In der Bundesrepublik leben zahlreiche Kriegsgegner türkischer Staatszugehörigkeit, welche der türkischen Wehrpflicht unterliegen. Viele von ihnen sind Asylbewerber, die nur auf Grund ihrer Kriegsdienstverweigerung verfolgt werden. Weil die deutsche Rechtsprechung diese Form der Verfolgung nicht für einen Asylgrund hält, droht ihnen die Abschiebung ins Folterland Türkei. Die Beratungsstelle wird zum einen die Bemühungen türkischer Kriegsdienstverweigerer unterstützen, sich selbst zu organisieren, zum anderen über die Möglichkeiten, den Militärdienst in der Türkei zu umgehen, sowie über die strafrechtlichen Folgen der Kriegsdienstverweigerung informieren.

Mittlerweile (2008) wird diese Beratung ueber Connection e.V. durchgefuehrt. Diese ist zu erreichen: Kürt ve Türk Savas Karsitlari Inisiyatifi, Initiative der türkisch/kurdischen KriegsgegnerInnen (KTSKI), Zeynettin Er, Marktstr. 18, D-35452 Heuchelheim, Tel.: 0162-6997237, E-Mail: ktski at gmx.de

 

 
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