Oldenburger STACHEL Nr. 242 / Ausgabe 4/03      Seite 3
 
Inhalt dieser Ausgabe
 

Oldenburg und der Datenschutz

Keine vertraulichen Daten via E-Mail

Erst eine Anfrage der Redaktion des Oldenburger STACHEL brachte den Stein ins kullern. Vielleicht murmelt er ja noch: Wer unverschlüsselt elektronische Post versendet, schreibt offener als mittels einer Postkarte. Denn niemand weiß, ob nicht jemand irgendwo an der Leitung "horcht". So gewonnene Informationen sind bereits computergerecht und ideal mit solchen Geräten auszuwerten.

Seit einiger Zeit nun bietet die Stadt Oldenburg die Möglichkeit an, bestimmte Vorgänge über E-Mail abzuwickeln. Dafür wurden eigens Adressen eingerichtet. Z.B. die Pressestelle der Stadt ist so zu erreichen, das Sozialamt und auch das Bürgermeister(Innen)amt. Bislang wurde jedoch niemand auf den Umstand hingewiesen, daß möglicherweise versendete persönliche Daten leichtens auf Irr- und Abwege gelangen können. Das hat sich nun geändert: Nach der STACHEL-Anfrage korrigierte die Stadtverwaltung das Impressum der Netzseiten und weist dorten sehr deutlich auf diesen Umstand hin.

Leider jedoch wird dort, wo die E-Mail-Adressen auf den www-Seiten notiert sind, nicht auf diesen Umstand aufmerksam gemacht. Das bedauert nicht allein die STACHEL-Redaktion, sondern auch der Niedersächsische Beauftragte für den Datenschutz. Aber wie geschrieben - vielleicht kullert die Murmel ja noch. In einer Antwort an uns wird jedenfalls nicht ausgeschlossen, daß zukünftig auch die Möglichkeit der Verschlüsselung angeboten wird. Dies sei eine Preisfrage. Doch genau das sieht die Redaktion anders. Denn als GnuPG wird Verschlüsselungssoftware frei und kostenlos angeboten. Die Informationen hierüber haben wir an die Stadt gesendet. Vielleicht fragt ja auch mal jemand anders nach, was draus geworden ist.

Infos zu Verschlüsselungsprogrammen:

GnuPG ist Freie Software. Unter den Bedingungen der GNU General Public License kann es frei benutzt, geändert und weitergegeben werden.

Was ist freie Software?

Freie Software ist Software, deren Lizenzbedingungen der BenutzerIn bestimmte Rechte zusichern:

· Jede/r hat das Recht, freie Software nach eigenem Ermessen zu nutzen. Dies schließt kommerzielle Nutzung ausdrücklich ein.

· Der Quelltext muß jeder BenutzerIn offengelegt sein.

· Die BenutzerIn hat das Recht, die Software zu modifizieren und in modifizierter Form weiterzuverteilen.

In diesem Zusammenhang wird oft der Begriff Open-Source-Software genannt. Bei diesen Programmen liegt - wie der Name bereits sagt, der Quellcode offen vor, doch es bestehen private Lizenzrechte. Das kann bedeuten, daß NutzerInnen solcher Programme selbst Fehler nicht ohne Erlaubnis der LinzenzinhaberInnen beseitigen duerfen.

Freie Software ist also gewissermaßen eine besondere Form dieser Offenen Software - die Rechte an dieser Software hat die Öffentlichkeit.

Was ist GnuPG?

GnuPG ist eine von Werner Koch aus Düsseldorf entwickelte Verschlüsselungs-Software. GnuPG wird von Sicherheitsexperten in aller Welt als eines der derzeit besten Verschlüsselungssysteme anerkannt.

Das Besondere an GnuPG:

GnuPG implementiert den OpenPGP-Standard, der als Erweiterung von PGP den derzeitigen de-facto-Standard im Internet darstellt.

PGP - Pretty Good Privacy, auf welchem OpenPGP beruht, wurde Anfang der 90er von Phil Zimmermann entwickelt. Er stellte die Verschlüsselungssoftware auf Netzservern der Öffentlichkeit zur Verfügung. Dafür bekam er erheblichen Ärger mit US-amerikanischen Behörden und Geheimdiensten. Ihm wurde der Vrowurf gemacht, er habe sicherheitsrelevante Materialien (ähnlich Waffen) ohne Erlaubnis aus den USA exportiert und er wurde er wegen Verstoßes gegen das Waffenexportverbot angeklagt. Das war allerdings unzutreffend - er hatte selbst geschriebene Programme kostenlos auf Computern innerhalb der USA abgelegt und diese Daten waren dort von anderen abgeholt worden. (Wer kann wissen, ob heutzutage nicht selbst solches als strafbar erachtet würde.) Später wurde PGP jedoch an eine Firma verkauft. Der Quellcode von PGP ist nicht öffentlich und es heißt, in den kommerziellen Versionen seien Nachschlüssel eingebaut. Natürlich nur für die Geheimdienste, vielleicht noch für die Mafia. "Unbedarfte" BürgerInnen brauchen sich natürlich - wie immer - keine Sorgen zu machen.

GnuPG ist ein offizielles GNU-Projekt und freie Software unter der GNU General Public License (GNU GPL).

Zum Hintergrund Freier Software

Die Philosophie Freier Software geht zurück auf den Grundgedanken des freien Austauschs von Wissen und Gedanken, wie er traditionell im Feld der Wissenschaft zu finden ist. Software ist, wie auch Ideen, nichtstofflich und verlustfrei kopierbar. Das Weiterreichen dient vielmehr einem evolutionären Prozeß, über den Gedanken weiterentwickelt werden.

Dies in bezug auf Software zu formalisieren, gelang erstmals Richard M. Stallman, der in den frühen 80ern die Prinzipien in Form von vier Freiheiten formulierte:

1. Freiheit:

Die Freiheit, ein Programm für jeden Zweck einsetzen zu dürfen

2. Freiheit:

Die Freiheit, untersuchen zu dürfen, wie ein Programm funktioniert, und es den eigenen Bedürfnissen anzupassen

3. Freiheit:

Die Freiheit, Kopien für andere machen zu dürfen

4. Freiheit:

Die Freiheit, das Programm verbessern zu dürfen und diese Verbesserungen zum allgemeinen Wohl zugänglich zu machen

Software, deren Nutzung nach diesen vier Prinzipien geregelt ist, wird als "Freie Software" bezeichnet.

GnuPG im speziellen

GnuPG ist ein vollständiger und freier Ersatz für PGP. Es benutzt den patentierten IDEA Algorithmus nicht und kann deswegen ohne Einschränkungen benutzt werden. GnuPG ist eine RFC 2440 (OpenPGP) kompatible Anwendung.

Das Bundeswirtschaftsministerium gewährte einen Zuschuß für die Weiterentwicklung von GnuPG.

Verfaßt und zitiert von Gerold Korbus

Quellen: http://www.gnupg.org/(de)/ index.html, http://www.gnupg.de/presse. html, http://www.gnu.de/, http://fsfeurope. org/index.de.html

Die eigentlich beispielhafte Information zum Datenschutz im Impressum der Stadt-Seiten. Schade, daß sie wohl selten zur Kenntnis genommen wird - wer liest schon das Kleingedruckte, wenn mal eben eine Mail versendet werden soll?

Hinweise zum E-Mail-Versand

"Wir weisen Sie darauf hin, daß Daten welche mittels E-Mail über das Internet gesendet werden, ungesichert sind. Es ist nicht ausgeschlossen, daß übermittelte Daten von unbefugten Dritten gelesen, verändert oder gelöscht werden. Bitte schicken Sie uns deshalb keine vertraulichen Daten über das Internet! Ob Sie der Stadt Oldenburg per E-Mail schreiben, liegt allein bei Ihnen.

Bis auf Weiteres darf Ihnen die Stadt Oldenburg aber nur bei sehr allgemeinen Fragen per E-Mail antworten. Sie möchten sicherlich nicht, daß Unbefugte aus der Antwort Einblick in Ihre persönlichen Verhältnisse nehmen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß eine ggf. erforderliche Antwort auf Ihre Fragen und Anträge weiterhin auf dem üblichen Weg erfolgen muß.

Bitte geben Sie daher für diese Zwecke in Ihrer E-Mail Ihre vollständige Anschrift und Telefonnummer an. (Anmerk. d. Red: Wenn die Adresse lieber nicht veröffentlicht werden soll - dann sollte sie vielleicht auch nicht auf diesem Weg weitergegeben werden. Desgl. d. Telefonnummer.)

Eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation ist derzeit mit der Stadt Oldenburg nicht möglich.

Selbstverständlich wird auch in der Stadtverwaltung an der Einführung von Verschlüsselung und elektronischer Signatur gearbeitet, um einen sicheren E-Mail-Verkehr künftig gewährleisten zu können.

Beachten Sie bitte, daß das Zustellungsrisiko, insbesondere bei fristwahrenden Schreiben per E-Mail, bei Ihnen liegt.

Nicht zulässig per E-Mail ist die Übersendung von Anträgen und anderen Schriftstücken, wenn eine eigenhändige Unterschrift vom Gesetz vorgesehen ist. (Anmerk. d. Red.: Fristen können so evtl. schon gewahrt werden, wenn unverzüglich das papierne Original zugestellt wird.)

Die Stadt Oldenburg ist aus Gründen der Gleichbehandlung gehalten, eingehende E-Mails grundsätzlich wie normale Briefpost zu behandeln. Sie können also durch die Kommunikation per E-Mail keine wesentlich beschleunigte Erledigung Ihres Anliegens erwarten. Die Beschleunigung durch den Wegfall von Postlaufzeiten bleibt Ihnen allerdings erhalten." (Quelle: http://www.oldenburg.de/impressum.html)

 

 
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