Oldenburger STACHEL Nr. 243 / Ausgabe 6/03      Seite 4
 
Inhalt dieser Ausgabe
 

Ans Amt sende ich lieber nicht

Ein eMail kann weitreichende Folgen haben

Datenschutz und eMail schließen einander fast aus. Ein unverschlüsseltes eMail ist offener als eine Postkarte. Dazu kommt, daß in mancher Rechtsauffassung die Versendung von eMail an zur Verschwiegenheit Verpflichtete zugleich als Erlaubnis zum Plaudern interpretiert wird. RechtsanwältInnen z.B. seien dann nicht mehr zum Schweigen verpflichtet, heißt es in einem Kommentar. Andere sehen es so, daß eine RechtsanwältIn einen Kunstfehler begeht bei der elektronischen Kommunikation mit MandantInnen, ohne diese vorher eindeutig und unmißverständlich über die Risiken der modernen Kommunikation aufgeklärt zu haben.

Bei der Stadt Oldenburg wurde dieser Sachverhalt bereits ins Impressum aufgenommen, nachdem die STACHEL-Redaktion nachgefragt hatte. (vgl. Bericht in der vorigen Ausgabe) Doch wenn mensch auf die Netzseiten Oldenburgs surft, gibt es dort immer noch lapidare Hinweise auf die Möglichkeit, ein eMail zu senden - und an diesen Stellen keinerlei Aufklärung über die Risiken. Denn wer liest schon das Impressum z.B. vor dem Senden an das Bau- oder das Sozialamt? Möglicherweise geht die Entwicklung von Verschlüsselungsangeboten bei der Stadt auch deshalb nicht so schnell voran, da auch andere Behörden, ja selbst Ministerien, hier wenig richtungsweisendes anzubieten haben. Doch das wäre eine schlechte Begründung.

Vorrang für Datenschutz vor Verwaltungsvereinfachung

Die Landes- und BundesdatenschutzbeauftragInnen haben Handlungsempfehlungen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit entwickelt. Dort heißt es: (Auszüge) "Da die eMails auf verschiedenen Servern zwischengespeichert werden, ist es leicht möglich, daß eMails auch von unbefugten Personen gelesen, verfälscht, gelöscht oder mit Viren und Trojanischen Pferden (ausführbare Programmcodes) versehen werden. Deshalb ist ein vorsichtiger Umgang damit erforderlich. Entsprechende Hinweise sind an die Beschäftigten und Nutzer/innen zu erteilen." [1] Diese Anforderungen werden durch Kleingedrucktes im Impressum sicher nicht erfüllt.

Eine wesentliche Leitlinie der Datenschutzbeauftragten: "Maßgebliches Kriterium für die Datenschutzfreundlichkeit ist die Datensparsamkeit des Verfahrens." Warum ist das so?

Internet-Anschluß an Netze der öffentlichen Verwaltung

"Der Anschluß an das Internet ist mit erheblichen Gefährdungen des Datenschutzes und der Datensicherheit verbunden. Eine vertrauliche Kommunikation im Internet ist nicht gewährleistet, alle Kommunikationsvorgänge hinterlassen Spuren. An jedem beteiligten Knotenrechner werden die Kommunikationsinhalte und die Verbindungsdaten zwischengespeichert; sie können dort unbefugt gelesen und ausgewertet werden. Diese Datenspuren können - ohne Wissen der Betroffenen - zu aussagekräftigen Benutzungsprofilen verdichtet werden. Verhaltens- und Umfeldkontrollen sowie Ausforschungen persönlicher Lebensgewohnheiten werden möglich.

Weitere Gefahren erwachsen aus einer völlig unsicheren Netzinfrastruktur. Internet ist nicht unter Datenschutzaspekten entwickelt worden, sondern als Netz zum freien Austausch von Informationen. Schwächen finden sich zum Beispiel in den Protokollen für die Datenübertragung, in den Implementierungen und Installationen der Programme für die Internet-Dienste sowie in den Betriebssystemen der angeschlossenen Rechnersysteme. Potentielle Angreifer haben vertiefte Kenntnisse über bestehende Sicherheitslücken und verfügen über ausreichende Rechnerkapazitäten sowie Zeit, um am Internet angeschlossene Rechner auszuforschen und zu bedrohen." [1]

Gerold Korbus

Hier gibt es Verweise zu verschiedenen Informationen des Niedersächsischen Datenschutzbeauftragten.

[1] Broschüre: Datenschutzgerechtes eGovernment

Begleitet wurde die Entwicklung der Handreichung von der Carl-von-Ossietzky-Uni-OL seitens Prof. Dr. Klaus Lenk.

im Netz: http://www.lfd.niedersachsen .de oder http://www.datenschutz.de

per Post: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Burckhard Nedden, Brühlstraße 9, 30169 Hannover

Telefon: +49-0511-120-45 00 Telefax: +49-0511-120-45 99 E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de

 

 
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