Oldenburger STACHEL Nr. 244 / Ausgabe 8/03      Seite 5
 
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SPD torpediert demokratische Entscheidung

Oldenburger BürgerInnen dürfen nicht über Huntebad abstimmen

Die Bürgerinitiative Huntebad bedauert, daß durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts OVG Lüneburg den Oldenburger Bürgern die demokratische Entscheidung über die künftige Gestaltung des Huntebades durch einen Bürgerentscheid verwehrt wurde.

Der Sieg von Oberbürgermeister Schütz in dieser Sache ist deshalb ein sehr fragwürdiger Sieg. Er wurde nur aufgrund eines schwer nachvollziehbaren Urteils des OVG Lüneburg errungen. Einerseits sagt die Rechtsprechung, daß an den Deckungsvorschlag keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen. Überschlägige Berechnungen sollen genügen, den Antragstellern wird keine Darlegungspflicht auferlegt, deren Erfüllung mit unzumutbarem Aufwand zu leisten ist und es wird ein Prognosespielraum zugestanden. Andererseits wird in diesem Fall aber dem Gutachten einer Consulting-Firma mehr Beachtung geschenkt als den Berechnungen der Bürgerinitiative, der zudem - anders als der Stadt - keine Gelegenheit gegeben wurde, die Belegbarkeit ihrer Zahlen nachzuweisen.

Damit hat dieses Urteil nicht nur einen großen Schaden für die Demokratie hier in Oldenburg, sondern auch für Bürgerbegehren im Allgemeinen angerichtet. Die Messlatte für den Deckungsvorschlag wird in Zukunft sehr hoch angesetzt. Doch welche Bürgerinitiative kann sich schon einen Gutachter für fast 40.000 Euro leisten?

Wir hätten uns gewünscht, daß Herr Schütz seine Argumente, die er dem OVG Lüneburg in seinem Einspruch auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Oldenburg vorgetragen hat, in die öffentliche Diskussion eingebracht und sich somit dem Bürgerentscheid gestellt hätte. Wäre der Bürgerentscheid dann für uns am Quorum gescheitert, wäre das eine klare Entscheidung gewesen. Jedoch kurz vor dem Bürgerentscheid "ausgebremst" zu werden, zudem erstinstanzlich "grünes Licht" gegeben worden war, ist eine bittere Niederlage. Es bleibt - auch für Herrn Schütz - die Frage offen, wie wohl der Bürgerentscheid ausgegangen wäre.

Nun ist unser Oberbürgermeister selbst gefordert. Er muß nun der Bevölkerung erklären, was an seinem Bad besser ist, damit es die gewünschte Akzeptanz findet, die es braucht, um finanziell nicht zum Desaster zu werden. Außerdem ist Herr Schütz in der zwingenden Pflicht, schon jetzt die Weichen dafür zu stellen, daß das Hallenbad Eversten erhalten bleibt, denn nur so kann hier im Winter ausreichend Wasserfläche auch für den Schul- und Vereinssport zur Verfügung gehalten werden.

Die Bürgerinitiative wird auch weiter bestehen bleiben und die weitere Entwicklung kritisch beobachten. Außerdem möchte die Bürgerinitiative als symbolische Geste die nicht benötigten Benachrichtigungskarten als letzten stummen Protest einsammeln. Sie bittet deshalb die Bürger, ihre Karten ausgefüllt an Heidi Drefs oder Claudia Bode zurückzuschicken. Sie können auch vormittags im Huntebad bei der Trainerin des Leistungskaders oder in der Innenstadt im Eiscafé San Marco, Markt/Ecke Achternstr. und Ofener Str., abgegeben werden.

Claudia Bode, Heidi Drefs

Telefon: 04 41/5 09 97 00;

Telefax: 04 41/5 09 97 01

E-Mail: claudia@bode-oldenburg.de

Weitere Stimmen zum Thema:

Es ist bedauerlich, daß das OVG die Hürde für das Instrument des Bürgerentscheides so hoch gehängt hat. Nach dem Grundgesetz übt das Volk seine Souveränität nicht nur durch Wahlen sondern auch durch Abstimmungen aus. Es ist auch bedauerlich, daß jetzt die letzte Chance zur Korrektur der Schwimmbad-Entscheidung der SPD-FDP-Ratsmehrheit verloren gegangen ist. Jetzt wird Osnabrück ein neues Hallen- und Freibad mit 50-Meter-Bahn im Ganzjahresbetrieb bekommen, während sich Oldenburg mit der bescheideneren Lösung einer 25-Meter-Bahn im Innenbereich zufrieden gibt. Der Bruch eines Wahlversprechens der SPD ist jetzt endgültig.

Es muß noch einmal festgestellt werden, daß die Verwaltung gegenüber der Bürgerinitiative nicht fair agiert hat. Sie hat zwar immer gesagt, daß sie die Finanzierung des Projektes der Bürgerinitiative für unzureichend hält. Sie hat aber bis zur Entscheidung des Verwaltungsausschusses über die Zulässigkeit des Bürgerentscheides nie gesagt, daß sie das Bürgerbegehren und damit den Bürgerentscheid für unzulässig hält. Auf diese Weise hat der Oberbürgermeister die Initiative ins offene Messer laufen lassen.

Es sollten jetzt alle Kraft darauf konzentriert werden, das beschlossene Bad zügig fertig zu stellen, auch wenn es nur die zweitbeste Lösung ist. Gleichzeitig müssen alle darauf achten, daß jetzt wenigstens die Stadtteilbäder erhalten bleiben. Mit dem Erhalt der Stadtteilbäder hatte die SPD schließlich die Entscheidung für die kleine Lösung des Bades an der Mühlenhunte begründet.

Hans-Henning Adler,

PDS-Fraktionsvorsitzender

Bündnis 90 / Die Grünen hatten sich für ein neues Hallenbad in der Nähe des Bahnhofes / ZOB eingesetzt, und tun es weiter. Der Grund: Das Areal des Huntebades ist für einen Ausbau einfach zu klein. Der geplante "Wellness-Bereich" wird schon auf Grund der Enge nicht mit vergleichbaren Einrichtungen in anderen Städten mithalten können. Und insbesondere ein überdachtes 50-Meter-Becken würde einen großen Teil der Sommer-Liegefläche schlucken. Ein Hallenbad am ZOB wäre außerdem viel besser erreichbar.

Doch Leider konnte sich unsere Ratsfraktion nicht gegen die SPD / FDP-Mehrheit und Oberbürgermeister Dietmar Schütz durchsetzen. Wir unterstützen das Bürgerbegehren aus grundsätzlichen Erwägungen, weil wir der Meinung sind, daß die Bürger über ihre Angelegenheiten vor Ort weit gehend selbst entscheiden sollen. Wir rufen daher alle OldenburgerInnen dazu auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Indes: Die von der Bürgerinitiative gewollte Ausbauvariante mit einem überdachten 50-Meter-Schwimmbecken unterstützen wir aus den genannten Gründen nicht. Die Kostenschätzung der Bürgerinitiative scheint uns außerdem mit kleinen Ungenauigkeiten behaftet, so daß die Variante teurer wird als geschätzt. Unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten halten wir das Konzept der Stadt daher für das kleinere Übel.

(veröffentlicht vor der OVG-Entscheidung)

 

 
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