Oldenburger STACHEL Nr. 247 / Ausgabe 4/05      Seite 17
 
Inhalt dieser Ausgabe
 

Vorsicht Schnüffler!

Herrchen nimmt freilaufenden Terrier an kurze Leine - Tatsachenbericht einer Alg II-Berechtigten

Am 5. Januar saß ich beim Essen in meiner Wohnung. In diesem Moment klingelte es an meiner Haustür. Ich dachte anhand der Art des Klingelns, ein Kind wollte zu meinem Sohn. Doch vor der Tür stand ein Herr G., der sich als Außendienstmitarbeiter des Sozialamtes ausgab, aber nicht auswies.

Er wollte - so sagte er - drinnen etwas mit mir besprechen. Das paßte in diesem Moment jedoch überhaupt nicht, da wir gerade das Mittagessen einnahmen, ein weiteres Kind zu Besuch war (es waren grad' Ferien) und zudem wollte ich keinen Hausbesuch des Sozialamtes bei Anwesenheit meines Kindes. Die genauen Gründe für den Besuch wollte Herr G. mir nicht nennen, auch keinen Termin absprechen, wann er wiederkommen wollte. Stattdessen hat er mir vorgeworfen, daß ich ständig Widersprüche stellen würde und daß ich anscheinend etwas zu verbergen hätte. Schließlich drohte er mit der Einstellung der laufenden Leistung, sollte ich ihn nicht hereinbitten. Ich habe ihm gesagt, daß er sich bitte vorher anmelden und den genauen Grund seines Besuches benennen solle. Trotzdem hat er mich noch zweimal unangemeldet aufgesucht, aber mich nicht angetroffen, sondern mir zuletzt eine Mitteilungskarte hinterlassen.

Wie mir danach drei Nachbarn sagten, hat sich eine Person bei ihnen nach mir und meinen Lebensverhältnissen erkundigt. Nach der Beschreibung dieser Person und dem Tag, an dem dies geschah, wird es sich um Herrn G. gehandelt haben. Herr G. war bei dem Besuch in Begleitung einer zweiten Person, wie er mir später bestätigte. Diese Personen haben sich zwar nach mir erkundigt und wohl auch einige Antworten erhalten, haben sich aber weder mit Namen vorgestellt, noch erklärt, in wessen Auftrag sie Fragen würden, noch sich per Ausweis zu erkennen gegeben. Zudem wurde meinen Nachbarn nicht gesagt, ob sie verpflichtet wären, die Fragen zu beantworten und was sie zu erwarten hätten, wenn sie nicht antworten würden (nämlich gar nichts).

Aufgrund dieser Vorkommnisse sah ich mich in meinem Wohnen sehr eingeschränkt und habe daher versucht, diese Angelegenheit mit Herrn G. in Ruhe zu klären, indem ich ihn schriftlich zur Stellungnahme aufforderte. Eine Antwort auf dieses Schreiben bekam ich nicht. Eine Woche später begegnete ich Herrn G. mehrfach auf dem Flur des Sozialamtes, als ich eine Bekannte zum Amt begleitete. Als ich dann mit dieser bei der Sachbearbeitung vorsprach, rief er dort an und ließ mir ausrichten, daß ich zu ihm ins Büro kommen möge. Vor dem Büro angekommen, wollte er sofort einen Termin absprechen, jedoch nicht auf mein Schreiben eingehen. Einen Termin wollte ich ohne Erklärung seines bisherigen Verhaltens nicht vereinbaren, sondern bestand auf einer Stellungnahme von ihm. Diese wollte er nach seinen Worten nicht geben. Er sagte, er sei Außendienstmitarbeiter und würde keine Schreiben beantworten und würde die Angelegenheit an "die Gruppe zurückgeben". So gingen wir also auseinander. Schließlich wandte ich mich Tags darauf mit meinem Anliegen schriftlich an die Leitung des Sozialamtes und bat dort um Klärung des Sachverhaltes. Ich durfte ca. einen Monat warten, bis am frühen Vormittag schließlich mein Telefon klingelte und ein Herr namens Hübenthal (Leiter des Sozialamtes) am anderen Ende der Leitung sprach. Er erklärte mir, daß besagter Außendienstmitarbeiter "weit über das Ziel hinaus geschossen" sei, sich falsch verhalten hat und natürlich einen Termin mit mir hätte vereinbaren müssen. Kurz um, es erfolgte eine Entschuldigung und der Versuch, ein nettes Pläuschchen zu halten. Erst in diesem Gespräch erfuhr ich den konkreten Grund für den unangemeldeten Hausbesuchs des Herrn G. Ich hatte es gewagt, Ende 2004 einen Widerspruch zu schreiben!

Und die Moral von der Geschicht?

Beharrt auf Eurem Recht gegenüber den Ämtern, denn

1. bei unangemeldeten Hausbesuchen kann jeder auf einen Termin bestehen, ohne Sanktionen befürchten zu müssen!

2. Ohne begründeten Anlaß / Verdacht darf kein Ermittler des Sozialamtes / der ARGE tätig werden!

3. Amtsmitarbeiter müssen sich immer ausweisen!

4. Als Nachbar muß man keine Auskünfte geben, in solchen Fällen hat man nichts zu befürchten!

 

 
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