Oldenburger STACHEL      
   

Zucker macht lustig

Gerechtigkeit nicht ohne Film und Photos

In der letzten Ausgabe hat der Stachel über das Gerichtsverfahren berichtet, daß mir für den Wurf von Zuckerstückchen gegen CS-Gas einsetzende Polizisten am letzten Tag X in Dannenberg bevor stand. In dieser Ausgabe kann nun die frohe Botschaft, das glückliche Ende des Verfahrens verkündet werden: Freispruch in allen Punkten.

Für den ersten Prozeßtermin waren zwei Beamte als Zeugen geladen, auf deren schriftliche abgegebenen Aussagen die Anklage beruhte. Bemerkenswerter weise stimmten die Aussagen der beiden Beamten in weiten Bereiche wortwörtlich überein. Der Verdacht, daß die beiden voneinander abgeschrieben oder sich untereinander abgesprochen haben, liegt nahe. In der stritten beide dieses aber vehement ab, der eine ist der Vorgesetzte des zweiten, der noch in der Ausbildung ist. Der Jüngere war bei der Befragung auch deutlich unsicher und gab später eine Hilfe von aussen bei dem Erstellen der Aussage zu. Geholfen haben soll ein dritter Polizist, Vorgesetzter der beiden, der auch nicht die Aussage des ersten gekannt haben soll. Da beide Polizisten vereidigt wurden ist spannend, ob die Staatsanwaltschft ein Verfahren wegen des Verdachts auf Meineid beginnt.

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Der Richter hatte verschiedene Steinchen und Kiesel im Durchmesser von wenige Millimetern bis einige Zentimetern mitgebracht und befragte die Polizisten, ob sie sich in etwa an die Größe der Steine erinnern könnten. Heraus kam, daß beide selbst keine "Steine" abgekriegt hatten und sich auch nicht an die Größe erinnern konnten. Der Ältere beteuerte aber, "Geprassel" auf der Panzerung seiner Kollegen gehört zu haben. Er gab zu, noch nie gehört zu haben, wie sich das Prasseln von Zuckerstückchen auf Panzerung anhört, bestand aber darauf, aufgrund seiner langen Polizeierfahrung die Geräusche beim Auftreffen von Zuckerstückchen bzw. Steinen auf Panzerung genau unterscheiden zu können. Er verursachte dann noch ein rheinisch-norddeutsches Sprachendurcheinander, indem er sich von seiner Aussage, Kieselsteine wären geflogen, distanzierte und sich auf Steine festlegte. Kieselsteine wären im rheinischen "gewaschene, weisse Steine", wobei die Größe nach oben nicht beschränkt sei. Geflogen seien Steine, also normale braungrauschwarze Steine, wobei auch hier die Größe nach oben nicht beschränkt war. Zur weiteren Aufklärung trug dieser Teil nicht mehr bei.

Das Geräusch fliegenden Zuckers

Bei der Befragung der Polizisten zu der Situation vor der Verhaftungwurde aber noch richtig interessant. Daran, daß ein Mensch kurz der Festnahme zu Boden gegangen war, konnten sie sich nicht erinnern. Eine Erklärung für diese durch Photos belegte Situation hatten sie nicht, der Ältere sagte aber er aus, daß der Polizei ein Reizgaseinsatz nicht erlaubt war. Auf meinen Photos, die ich kurz vor der Festnahme machte, ist der Reizgaseinsatz, sogar ein Reizgasstrahl aus der entsprechenden Spritze, genau zu erkennen. Weiter wurde ausgesagt, daß während der ganzen Aktion die Schlagstöcke nicht bzw. nur zum Abdrängen benutzt wurden. Zu dem mir vorgeworfenen Widerstand bei der Festnahme fiel beiden auch nichts genaues mehr ein. Der Ältere hielt daran fest, daß ich irgenwie um mich geschlagen und getrteten habe während der Jüngere nur noch daran festhielt, daß die Festnahme schwierig gewesen sei.

Der Staatsanwalt bot am Ende dieses Termins Einstellung des Verfahrens bei der versuchten schweren Körperverletzung (Zucker) und Verurteilung bei dem Widerstand bei der Festnahme an. Da ich und mein Anwalt für diese Punkte Freispruch bzw. Einstellung forderten und noch weitere Zeugen hören wollten wurde ein zweiter Termin abgesetzt.

Polizist kneift: Körperverletzung?

Zum zweiten Termin ist der als Zeuge geladene Polizist nicht erschienen, die Vernehmung fiel entsprechend aus. Mein Hamburger Anwalt hat noch einmal den schon beim ersten Termin vorgeführten privaten Videofilm, der meine Festnahme zeigt, mitgebracht und für eine brauchbare Vorführung einen guten Videorcorder sowie einen riesigen Bildschirm mitgebracht. Der Videofil wurde für mich noch zu einem Selbsterfahrungserlebnis.

Wie ich schon am Prozeßtermin geschildert hatte, konnte ich mich nicht genaue Details miener Festnahme nicht mehr erinnern. Daß ich mich umgedreht hatte, daß die Polizei mich irgendwie auf den Boden gestossen hat und ich dort meine Kamera schützte war mir noch klar. In dem Film war diesmal zu erkennen, daß ich in dem Moment der Festnahme mit einem Schlagstock von hinten auf den Kopf geschlagen wurde und daraufhin zu Boden ging. Widerstandshandlungen wie Schlagen und Treten wurden nach diesem Knock-Out völlig unwahrscheinlich. Erinnern kann ich mich an den Knüppel nicht mehr, zumal mir nach der Festnahme ziemlich alles und das linke Knie am meisten weh tat. Bemerkenswert hierbei ist, daß beim ersten Termin unter Eid ausgesagt worden war daß keine Schlagstöckeinsatz stattgefunden habe.

Dein Eid: Meineid?

Auch in diesem Fall ist interessant, ob die Staatanwaltschaft jetzt ihre Aufgabe erledigen wird und gegen die Polizisten ermittelt, genau wie auch wegen des illegalen CS-Gas Einsatzes ermittelt werden muß. Und daß die Polizisten gezielt nach meiner Kamera getreten haben läßt sich gut darüber erklären, daß ich deisen illegalen Einsatz photographiert habe.

Der Staatsanwalt verlangte dann in seinem Plädoyer, auch um damit ein Zeichen für Recht und Ordnung zu setzten, daß ich bzgl. beider Vorwürfe verurteilt werden solle. Mein Anwalt begründetet in einem großartigen Plädoyer seine Forderung nach Freispruch in beiden Fällen. Zum Abscluß urteilte der Richter, daß Zuckerstückchenwürfe gegen gepanzerte Polizisten nicht im geringsten als versuchte Körperverletzung gewertet werden könnten. Auch die Aussagen der Polizisten zum Widerstand bei der Festnahme zog er in Zweifel, insofern in dubio pro reo: Freispruch bezüglich beider Anklagepunkte.

Polizei und Rechtsstaat

Als Frage bleibt, was passiert wäre, wenn diese Festnahme nicht so ausführlich dokumentiert worden wäre. Die Aussagen der Polizisten hätten sicher zur Verurteilung vom mir geführt, der Staatanwalt hat bis zum Schluß an der absoluten Glaubwürdigkeit der Aussagen der Polizisten festgehalten. Ich wäre damit vorbestraft gewesen und hätte zusätzlich die ganzen Kosten des Verfahrens tragen müssen. Und ob die Kosten für die Reparatur der Kamera, die von den Polizisten kaputtgetreten wurde, von ihnen übernommen werden, ist auch noch ungeklärt.

Richard Meinsen


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