Oldenburger STACHEL Ausgabe 10/96      Seite 5
 
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Delegation nach Bosnien?

Bundes- und Landesinnenminister haben "entschieden": Bosnische Flüchtlinge müssen im Oktober zurück - wenn die Landesregierung es so will. Wenn sie nicht will, ist es auch in Ordnung. Falls BosnierInnen abgeschoben werden, soll in jedem Einzelfall neu entschieden werden. Eine generelle Regelung gibt es nicht, generell ist nur die Unsicherheit und Angst der Betroffenen vor Abschiebung. Nun ist also der Wohnort dafür entscheidend, ob diese Kriegsflüchtlinge zurückgeschickt werden oder nicht. Hoffen wir, daß die in Oldenburg lebenden im richtigen Ort wohnen.

Heimatregion Kakanj

320 Flüchtlinge aus Bosnien leben in Oldenburg. Die meisten von ihnen stammen aus der Region Kakanj. Sie sind katholische Kroaten. Kakanj liegt wie Mostar im Gebiet der muslimisch-kroatischen Föderation. Während des Krieges in Bosnien waren Stadt und Region Kakanj wie Mostar zwischen den heute verbündeten Muslimen und Kroaten erbittert umkämpft. Die Muslime eroberten das Gebiet und vertrieben Serben und Kroaten.

Die Stadt Kakanj hat ca. 50 000 EinwohnerInnen. Nach Aussage der Flüchtlinge ist sie jedoch stark zerstört. In den verbliebenen Häusern leben muslimische Flüchtlinge aus anderen Gebieten Bosniens. 90 % von ihnen seien arbeitslos. Bürgermeister und Verantwortliche in der Kommunalbehörde seien muslimische Bosnier.

Die Region Kakanj umfaßte ehemals 47 000 Menschen in 90 Dörfern. 46 Dörfer davon, in denen Kroaten lebten, sind heute verbrannt, die Dörfer ausgelöscht, die Infrastruktur zerstört, seit vier Jahren hat dort niemand mehr gewohnt. 15 000 Menschen wurden vertrieben, die noch bestehenden Dörfer sind "ethnisch gesäubert". Auch die Region wird heute muslimisch kontrolliert, in den Schulen gibt es nur muslimischen Unterricht.

Rückkehr bisher unmöglich

Die Behörden der Region versuchen offensichtlich, eine Rückkehr der Flüchtlinge aus diesem Gebiet zu verhindern. In einer Erklärung von in Oldenburg lebenden Kroaten heißt es:"Obwohl auf dem Gebiet der Federation Bosnien-Herzegowina am 25. Februar 1996 das Amnestiegesetz in Kraft getreten ist, werden die Einwohner von Kakanj kroatischer und serbischer Nationalität noch immer zu sogenannten informativen Gesprächen vorgeführt, wobei viele von ihnen ohne Grund Prügel beziehen." Ein in Deutschland lebender kroatischer Flüchtling, der Mitte Juli eine Erkundungsreise nach Kakanj machte, wurde fünf Stunden festgenommen und intensiv verhört. Er wurde gefragt, wo er gekämpft hätte, warum er in Deutschland gewesen sei usw. Seiner Meinung nach wurde er nur deshalb wieder freigelassen, weil er beweisen konnte, daß er bei UNPROFOR tätig war. Eine Rückkehr kann er sich nicht mehr vorstellen.

Einige bosnische Flüchtlingsfamilien in Oldenburg gehören zu keiner Volksgruppe. Sie wissen nicht, wohin sie gehen sollen, denn sie sind bi-ethnisch. Muslimisch-kroatische Ehepaare, die nach Mostar gegangen sind, mußten sich trennen. Sie bekamen keine gemeinsame Wohnung, keine Arbeit, und die Kinder konnten keine Schule besuchen. Sie haben Mostar wieder verlassen, weil sie keine Lebensmöglichkeit sahen.

In der Erklärung der BosnierInnen in Oldenburg heißt es weiter:"Nach dem Bericht des UNHCR verlangen die Lokalbehörden in Kakanj noch immer von uns die schriftliche Garantie, daß wir nach unserer Rückkehr über eine Unterkunft verfügen und erst dann zurückkehren können und aufgenommen werden. Deshalb ist bis heute noch niemand nach Kakanj zurückgekehrt, weil dort keine Voraussetzungen zum Leben bestehen und es auch keinerlei Programme für die Heimkehrer gibt." RückkehrerInnnen würden weder Wohnungen noch Arbeit erhalten. Die Sicherheitslage halten sie im Gegensatz zur UNCR-Darstellung für instabil. Noch immer sei in der Region allein muslimisches Militär stationiert. Sie denken, daß sie in ihrer Heimat als Angehörige ethnischer Minderheiten systematisch diskriminiert werden würden.

Appell an Verwaltung und Rat

Bosnische Flüchtlinge in Oldenburg schlagen deshalb vor:

"- Die Rückkehr aller Vertriebenen nach Kakanj zu verschieben, da nicht ein Punkt aus dem Dayton-Vertrag realisiert wurde.

- Nach den Wahlen ... Kakanj zu besuchen und an Ort und Stelle alles zu besichtigen, erfahren, aufzunehmen und genaue Informationen zu bekommen.

- Zwingen Sie uns nicht, fremde Häuser zu bewohnen, da Sie selbst durch diese Handlung die ethnische Säuberung unterstützen.

- Im Falle irgendwelcher Prämien für die Rückkehrer diese persönlich den Rückkehrenden auszuhändigen, damit sie die Politiker nicht für die zusätzliche Bewaffnung verwenden.

- Mit Rücksicht darauf, daß wir aus Kakanj alle gemeinsam vertrieben wurden, ersuchen wir, daß wir alle gemeinsam organisiert und auf würdevolle Weise in unsere Häuser zurückkehren. Wir nehmen keine Pilotprojekte an."

Die Fraktionen des Oldenburger Rates fordert die Gruppe bosnischer Flüchtlinge auf, sich mit ihnen gemeinsam für die Organisation und finanzielle Förderung einer Delegationsreise von Oldenburg nach Kakanj einzusetzen. Sie wünscht sich, daß verantwortungsvolle KommunalpolitikerInnen mit Flüchtlingen gemeinsam in ihre Heimat fahren und sich vor Ort ihr eigenes Bild von der Lage machen.

Neue Entscheidung nach der Wahl?

Trotz Antrags der Grünen hat sich der bisherige Rat nicht eindeutig zu den klaren Vorschlägen der in Oldenburg lebenden bosnischen Flüchtlinge geäußert (siehe Stachel 9/96). Die Verwaltung hat sich bisher nicht für Abschiebungen eingesetzt, aber die Pässe von 50 BosnierInnen einbehalten. Es ist zu hoffen, daß dies nicht der erste Schritt zu einer zwangsweisen Rückführung ist. Äußerungen des bisherigen Oberstadtdirektors Wandscher ließen darauf schließen, daß er eine "Rückführung" einzelner Flüchtlinge für angebracht hielt. Doch entscheiden wird dies nun der neue Verwaltungschef Pöschel. Im Vorwahlkampf betonte er, daß er möglichst im Einvernehmen mit dem Rat handeln wolle. Auch dessen Entscheidung ist jetzt gefordert. Es wäre wirklich ein schändlicher Beginn der neuen Ratsperiode, wenn die Bitte um Unterstützung einer Delegationreise nach Kakanj durch Nichtbefassung erledigt werden würde...

achim


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