Oldenburger STACHEL Ausgabe 10/96      Seite 13
 
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Ausgepackt: Das Bonner Sparpaket

Mit dem Tenor des Kanzlers: "Das Volk will die Kürzungen", ist Mitte September im Bundestag das Sparpaket der Bundesregierung verabschiedet worden. Es sieht materielle Einschnitte ausschließlich bei Beschäftigten, Kranken, RentnerInnen, Arbeitlosen und SozialhilfebezieherInnen vor. Bis zum Jahr 2000 soll bei ihnen bis zu 50 Mrd. DM gespart werden. Das Gesetzespaket tritt überwiegend zum 1.1.97, teilweise aber auch schon zum 1.10.96 in Kraft.

Parallel zu diesem Sparpaket wird zur Zeit das Arbeitsförderungsreformgesetz (AFRG) diskutiert. Anfang November soll es ebenfalls im Parlament beschlossen werden. Im Jahre 2000 werden mit dem AFRG Einsparungen von 17 Mrd. DM erwartet.

Das AFRG wird wie das Sparpaket zu einschneidenden strukturellen Veränderungen führen. Die Auswirkungen aus dem AFRG, ist es erst einmal verabschiedet, werden möglicherweise gravierender sein als die des Sparpakets. Während der DGB gegen das Sparpaket in Bonn eine der größten Nachkriegsdemonstrationen organisiert hat, gab es bei der ersten Anhörung zum AFRG gerade ein Paar Flugblattverteiler vor`m Amt. Dieses Gesetz wird zum 1.1.98 in Kraft treten. Einzelne Maßnahmen beginnen aber schon am 1.1.97 (siehe hierzu: Siesta Nr. 27).

Der Sozialstaat wäre bezahlbar

Die geplanten Einsparungen im Sozialbereich sind Peanuts im Vergleich zu den Steuerersparnissen der Unternehmer. So ist die Belastung mit Steuern und Abgaben für Selbständige von 21 % 1980 auf 12 % 1994 gesunken. Im gleichen Zeitraum ist die Belastung der abhängig Beschäftigten mit Abgaben und Steuern von 28 auf 40 % gestiegen. Würde der Anteil von Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer und veranlagter Einkommenssteuer 1995 ebenso wie 1980 23,6 % und nicht bloß 9,8 % betragen, so ergäbe das einen Betrag von 105 Mrd. DM allein für das Jahr `95 für die Kassen von Bund, Länder und Kommunen. Der Sozialstaat wäre heute bezahlbar, wenn es nicht die Steuer- und Abgabenpolitik der Kohl-Regierungen gegeben hätte.

Die vielen Gesetzesänderungen sind geprägt von dem Gedanken, daß es für etwa 7 Millionen Menschen auch in Zukunft keine angemessenen Arbeitsplätze geben soll und daß stattdessen die abhängig Beschäftigten, Rentner, Kranke, Arbeitslose, AusländerInnen und SozialhilfebezieherInnen nach dem Gießkannenprinzip für die Reichen und ihre Finanzspekulationen blechen sollen. Die Parolen "Arbeit, Arbeit, Arbeit" und "Mißbrauchsbekämpfung" führen nur zur Verbreiterung einer Armutsbevölkerung mit Unterbeschäftigung sowie zu finanziellen Belastungen bei Krankheit, Behinderung und im Alter.

Das Bonner Sparpaket beinhaltet überwiegend prozentuale oder pauschale Kürzungen. Andererseits werden mit ihm auch strukturelle, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Weichen gestellt. Die sich daraus ergebenden zukünftigen Spareffekte sind in den 50 Mrd. DM noch gar nicht erfaßt. Neben dem Sparpaket wird es die Reform des Arbeitsförderungsrechts sein, das das untere Drittel noch weiter abhängt.

Sozialkürzungen nach dem Gießkannenprinzip

Wie sehen zum Beispiel die pauschalen Kürzungen bei der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung aus?

- die jährlich üblichen Erhöhungen der Leistungen des Arbeitsamtes wie Arbeitslosen- und Unterhaltsgeld, mit Ausnahme der Arbeitslosenhilfe, werden im nächsten Jahr ebenso wie die Anhebung der Sozialhilfe-Regelsätze zum 1.1.97 ausgesetzt,

- die für 1997 vorgesehene Erhöhung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind um jeweils 20 Mark soll um ein Jahr verschoben werden; gleiches gilt für den Kinderfreibetrag und den einkommensteuerrechtlichen Grundfreibetrag,

- die Höhe des Übergangsgeldes für medizinische und berufsfördernde Rehabilitationsmaßnahmen, das von den Rentenversicherungsträgern gezahlt wird, wird "harmonisiert", so daß zum Beispiel für berufliche Reha ein Übergangsgeld von 60 % des bisherigen Netto-Einkommens, mit einem Kind 67 %, gezahlt werden, was dann der Höhe des Unterhaltsgeldes entspricht, das das Arbeitsamt zahlt,

- Maßnahmen der medizinischen Reha sollen im Regelfall nicht mehr vier, sondern drei Wochen dauern, und der Zwischenraum zwischen zwei Kuren soll von mindestens drei auf mindestens vier Jahre verlängert werden,

- Zuzahlungen bei Kuren werden mehr als verdoppelt,

- Zuzahlungen der Krankenkassen für Arznei-, Verband- und Heilmittel steigen um jeweils eine Mark, der bisherige Kassenanteil von 20 Mark am Brillengestell entfällt, der Zuschuß zum Zahnersatz wird langfristig abgeschafft,

- die Höhe des von den Krankenkassen gezahlten Krankengeldes wird von 80 % auf 70 % des regelmäßigen Bruttoentgelts - bis zur Beitragsbemessungsrenze - und nicht mehr als 90 % (bisher: 100 %) des Nettoentgelts gekürzt,

- Maßnahmen der Gesundheitsförderung werden von den Krankenkassen nicht mehr bezuschußt.

Keine Rente mehr für Arbeitslose und Frauen, aber schuften bis 65

Für Arbeitslose, Frauen und NiedrigverdienerInnen wird es im Alter nur noch die Sozialhilfe geben. Das, was sie an Rente bekommen werden, ist nicht mehr der Rede wert. So fallen Zeiten, durch die sich eine Rente bisher noch erhöhen konnte, aus der Berechnung ganz heraus.

Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit ohne Leistungsbezug steigern heute die Rente um 80 % des Wertes, der sich aus den Beitragszeiten ergibt. Diese Zeiten spielen in Zukunft keine Rolle mehr. Trotzdem muß man sich beim Arbeitsamt alle drei Monate arbeitslos melden. Denn andernfalls wirken diese Zeiten sogar rentenmindernd.

Zeiten einer abgeschlossenen Schul- oder Hochschulausbildung werden nur noch im Umfang von maximal 3 Jahren (bisher 7 Jahren) mit maximal 75 % des Durchschnittsentgelts aller Versicherten.

Zu diesen beiden Änderungen ein Beispiel:

Eine Frau ist nach dem 17. Lebensjahr noch acht Jahre zur Schule (Abitur und Fachhochschule) gegangen, hat dann ein Kind bekommen und fünfzehn Jahre nicht sozialversicherungspflichtig gearbeitet. In dieser Zeit hat sie sich zumindest zehn Jahre lang beim Arbeitsamt regelmäßig arbeitslos gemeldet, aber keine Leistungen erhalten. Dann hat sie fünfzehn Jahre in einer Vollzeitbeschäftigung ein durchschnittliches Bruttogehalt von 4000 Mark erzielt. Ab dem 55. Lebensjahr ist sie wieder arbeitslos.

Läge der jährliche Rentenwert für ihre Beschäftigungszeiten bei 40 Mark, so würde nach altem Recht für die zehn Jahre der Arbeitslosigkeit jeweils 32 Mark (80 % von 40 Mark) und für 7 Schuljahre jeweils 30 Mark (75 % von 40 Mark) gerechnet werden. Dazu käme für das Kind der Wert von 40 Mark für das Jahr nach der Geburt. Das würde - die Zeit zwischen 55 und 65 Jahren noch nicht dazugezählt - eine Rente von 1170 Mark ergeben. Nach neuem Rentenrecht kämen noch 730 Mark heraus.

Bis zum 65. Lebensjahr müßte sie dann allerdings weiter arbeiten oder arbeitslos bleiben. Denn die Altersgrenze von 65 Jahren wird ab 2001 für alle gelten, so will es das Sparpaket. Wer dann wegen Arbeitslosigkeit vor 65 seine Rente beantragen will, muß dauerhafte Abschläge von 0,3 % pro Monat bzw. 3,6 % im Jahr in Kauf nehmen.

Würde nach dem Beispiel die Frau ihre Rente schon mit 60 beantragen wollen, weil sie krankheitshalber nicht mehr richtig arbeiten kann und nur Ärger mit den Ämtern hat, so würde sie nach altem Recht bei einem Anspruch von 1170 Mark bleiben. Nach neuem Recht würde die Rente dann noch 600 Mark betragen. Durch das Sparpaket hat sich ihr Rentenanspruch halbiert. Sie muß jetzt für die gesamte Rentenzeit zum Sozialamt gehen, was ihr vorher erspart geblieben wäre.

Mit Nachdruck in die flexible Unterbeschäftigung

Im Bereich des Arbeitsrechts fallen einerseits die Kürzungen beim Urlaubsgeld und bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auf, andererseits die Verschlechterungen beim Kündigungsschutz und bei den Befristungsmöglichkeiten von Arbeitsverhältnissen.

Gekürzt wird die Lohnfortzahlung um 20 %. Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht allerdings erst nach einer Wartezeit, d.h. nach einer einmonatigen Beschäftigung. Beim Urlaubsentgelt bleiben Überstunden unberücksichtigt.

Vom gesetzlichen Kündigungsschutz werden Betriebe mit bis zu 10 (bisher: bis zu 5) Arbeitnehmern ausgenommen. Teilzeitbeschäftigte ab 10 Stunden pro Woche bzw. 45 Stunden pro Monat werden nur noch pauschaliert entsprechend ihrer anteiligen Arbeitszeit berücksichtigt. Der Anteil der Beschäftigten, für die der gesetzliche Kündigungschutz gilt, sinkt dadurch von 76 auf 70 % aller sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeiter und Angestellten. Beschäftigte im Rahmen eines sogenannten "Eingliederungsvertrages", der von den Arbeitsämtern ab nächstem Jahr den Arbeitslosen vermittelt werden kann, werden bei der Kündigungschutzregelung nicht dazugerechnet (siehe auch: Siesta Nr. 27).

Die Höchstbefristungsdauer von Arbeitsverträgen nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz wird von 18 auf 24 Monate verlängert. Innerhalb dieser zwei Jahre sind bis zu drei Befristungsverlängerungen möglich - also etwa vier mal sechs Monate. Für Arbeitnehmer ab dem vollendeten 60. Lebensjahr gilt keine Höchstbefristungsdauer.

StudentInnen ohne sozialversicherungspflichtigen Sonderstatus

Schon ab 1.10.96 tritt die Regelung in Kraft, wonach es für arbeitende StudentInnen keine Sonderregelung bezüglich der Rentenversicherungspflicht mehr gibt. Sie fallen unter die normale Geringfügigkeitsgrenze. Das heißt, daß sie bei einem Entgelt von über 590 Mark monatlich oder bei einer Arbeitszeit ab 15 Stunden pro Woche rentenversicherungspflichtig werden. Lediglich Tätigkeiten von höchstens zwei Monaten im Jahr bleiben beitragsfrei. Damit sind ein zweimonatiger Ferienjob mit unbeschränktem Verdienst und im übrigen ein Hinzuverdienst von zwölfmal 590 Mark möglich. Versicherungsfrei bleiben StudentInnen in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Erst bei einer Beschäftigung von mehr als 20 Stunden fallen diese Versicherungen an.

Nach einer gesetzlichen Übergangsregelung bleiben StudentInnen, die aufgrund eines Arbeitsvertrages versicherungsfrei beschäftigt sind, der vor dem 1.10.96 abgeschlossen worden ist, auch jetzt noch ohne Sozialabgaben. Die neue Regelung gilt also nur für Arbeitsverträge, die nach dem 1.10.96 abgeschlossen werden.

Zur Zeit gibt es nach Schätzungen des DGB 6 Millionen Beschäftigte, die nur für 590 DM im Monat arbeiten. Durch den Wegfall des sozialversicherungspflichtigen Sonderstatus für StudentInnen wird diese Zahl in kürzester Zeit um eine Million ansteigen.

Wolf Herzberg, ALSO


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