Oldenburger STACHEL Ausgabe 7/97      Seite 14
 
Inhalt dieser Ausgabe
 

Galgenfrist für Bahnstrecken

Nur bei kommunalem Einsatz zu retten

Nach den im März bekanntgewordenen internen Plänen der DB AG will die Bahn bei über 1000 km des niedersächsischen Schienennetzes "investive und instandhaltende Maßnahmen nur noch restriktiv" handhaben. Sie will prüfen, ob sich die Erlöse auf diesen Nebenstrecken verbessern ließen. Falls das nicht möglich ist, will sich die Bahn AG von diesen Strecken trennen. Übernimmt sie kein anderer Träger, hieße das dann Stillegung. Solange das Land allerdings dort Nahverkehr bestellt, ist eine Stillegung nicht möglich.

Mittlerweile hat Bahnchef Dürr die Spar- Überlegungen etwas modifiziert. Im Verkehrssausschuß des Bundestages kündigte er Ende April an, daß sich die DB AG in den nächsten zwei bis drei Jahren "nur" von bundesweit 2.000 km Strecken "trennen" wolle. Die ursprüngliche 12.000 km - Liste stelle nur die "erste Stufe" der Überlegungen der Bahn AG dar. Es bleibt also eine Galgenfrist, in der Investitionen in die schlecht genutzten Strecken durchgesetzt und so ihr Erhalt gesichert werden muß.

Esens - Sande

Es stellt sich nun die Frage, wie die Bahn oder das Land dazu gebracht werden können, diese notwendigen Investitionen zu bezahlen. Kurzfristig geklärt werden muß das besonders für die Strecke Esens-Sande. Schon aus Gründen der Verkehrssicherheit muß hier unbedingt etwas getan werden. Außerdem gehört diese Strecke zu den von der landeseigenen Nahverkehrsgesellschaft ausgeschriebenen 320 km Schiene in Weser-Ems, die anderen Trägern angeboten wurden. Doch wer will und kann den Bahnverkehr nach Esens übernehmen, wenn er erst einmal auf eigene Kosten sanieren und mit viel Geld das Fahrgastaufkommen steigern muß? Übernimmt aber kein Dritter diese Strecke, droht langfristig die Stillegung. Den angedachten Vorstellungen in den Landkreisen Wittmund und Friesland, die Trasse bis Bensersiel zu verlängern, wäre dann der Boden entzogen.

Doch kann die Bahn AG dazu verpflichtet werden, zum Nutzen eines privaten Konkurrenten die Gleise und Anlagen zu modernisieren? Auf eine Anfrage der Grünen an die Landesregierung hin, wer denn nun die Finanzierung übernehme, wies Minister Fischer die Verantwortung dem Bund bzw. der Deutschen Bahn AB zu. Diese aber hat bereits zu erkennen gegeben, daß in so einem Fall von ihr höchstens zu erwarten sei, daß sie die Schienen in einem betriebsfähigen Zustand erhalte.

Nahverkehrspläne aufstellen!

Langfristig werden alle Kreise vor dieser Frage stehen, wie die Finanzierung des laufenden Nahverkehrs in der Region oder seine Verbesserung finanziert werden kann. Abwarten kann hierbei möglicherweise Stillegung oder Verschlechterung bedeuten, denn Land wie Bund werden nicht ohne kräftigen Anstoß ihre Verantwortung wahrnehmen. Sie sind im Gegenteil dabei, sich davon zurückzuziehen. In einer Presseerklärun g der Bahn-AG heißt es, die Bahn müsse für ihre Planung wissen, ob die Länder auch in Zukunft und für einen längeren Zeitraum auf den schlecht ausgelasteten Nebenstrecken Verkehre bestellen (und notfalls auch bezahlen). Nur dann seien dort Investitionen zu rechtfertigen. Dies, obwohl Kritiker darauf hinweisen, daß die Bahn AG nach den Gesetzen dazu verpflichtet sei, die Unterhaltung und Instandsetzung der Strecken auch ohne Bestellervertrag sicherzustellen, auch wenn eventuell ein Wettbewerber der Bahn AG später die Strecke übernehme. Minister Fischer ist wohl auch dieser Ansicht; jedenfalls hat das Land langfristig noch gar nichts bestellt; und die für die Investition in den Nahverkehr vorgesehen Landesgelder will es offensichtlich hauptsächlich zur Expo in und um Hannover einsetzen.

Deshalb müssen die Kommunen jetzt unbedingt aktiv werden. Die kommunalen Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) haben ohnehin die Aufgabe, bis zum 31.12.97 Nahverkehrspläne aufzustellen. Diese müssen alle Zielvorstellungen zur weiteren Gestaltung des ÖPNV enthalten. Die wichtigsten Funktionen der Pläne sind:

- Festlegung auf verbindliche Planungsziele

- Rechtlicher Rahmen für die Erteilung von Bus-Konzessionen und die Ausschreibung von gemeinwirtschaftlichen Verkehren

- Grundlage und Voraussetzung für die Förderung mit Finanzmitteln, die vom Land nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgeset z und dem Regionalisierungsgesetz bereitgestellt werden.

Das entsprechende Gesetz sieht vor, daß der Nahverkehrsplan den status quo beschreibt, die Ziele für den ÖPNV auf Straße und Schiene aufstellt, die Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele aufführt, die notwendigen Investitionen im Schienen- und sonstigen Personennahverkehr darstellt, den Finanzbedarf für Investitionen und Betriebskostendefizite auflistet und über die Herkunft der Finanzmittel informiert.

Dilemma

Nach Auskunft der Grünen-Landtagsfraktion ist bis heute nicht klar, welches Bedienungsangeb ot das Land zukünftig im Schienenpersonennahv erkehr bestellen will, obwohl der Landtag die Landesregierung beauftragt hatte, ihre Planung bis Ende 96 fertigzustellen. Die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) hat zwar darauf hingewiesen, daß sie den Verkehrsvertrag mit der DB AG voraussichtlich bis zum Fahrplanwechsel im Sommer 1998 verlängern will. Was aber dann? Das Land hat bislang lediglich den ersten Teil eines Schienenpersonennahverkehrs-Konzeptes erstellt, der allgemeine Leitlinien der Nahverkehrspolitik und eine Reihe von Maßnahmen zur Umsetzung der Leitlinien enthält. Nach Ansicht der Grünen fehlen den kommunalen Aufgabenträgern so wichtige Rahmendaten zur Abstimmung der Nahverkehrsplä ne. Wenn unklar sei, welches Bedienungsangebo t auf der Schiene gefahren werde und wie die Vorstufe eines integralen Taktfahrplans aussehe, könne auch eine Bus-Schiene- Verknüpfung nur unzureichend geplant werden.

Was sollen die Kommunen nun tun? Verzichten sie auf die Rahmendaten vom Land, ist der Nahverkehrsplan bald schon wieder überholungsbedürftig. Verschieben sie aber seine Aufstellung, können sie den gesetzlich vorgeschriebenen Termin nicht einhalten und riskieren eventuell, bei Zuschüssen für die Verbesserung des ÖPNV nicht mehr bedacht zu werden.

Mit konkreten Forderungen nach Hannover!

Die Landtagsfraktion der Grünen schlägt den kommunalen Aufgabenträgern in dieser verfahrenen Situation vor, die Rahmenbedingungen für den Schienenpersonennah verkehr selbst zu definieren und auch ein Bahn-Bedienungsangebot im Nahverkehrsplan vorzusehen. Laut Gesetz müsse der Nahverkehrsplan ohnehin die notwendigen Investitionen zur Verbesserung des Schienennahverkehrs enthalten. Dabei könne es sich um Bus-Schiene-Verknüpfungspunkte (wie am Oldenburger ZOB), um neue Haltepunkte (wie vielleicht in Wüsting), neue Triebwagen (z. B. für die Strecke Wilhelmshaven-Osnabrück), Beschleunigungsmaßnahmen, tarifliche Fragen u.a. handeln. Wenn die Landesregierung mit ihren Planungen nicht voran komme, müsse sie eben mit konkreten Vorstellungen der Kommunen konfrontiert werden. Auf dem Verhandlungswege müsse dann eine endgültige Klärung herbeigeführt werden.

Konzept der Landesregierung

Anfang Februar legte die Landesnahverkehrsges ellschaft den ersten Teil eines Schienenpersonennahverkehs-Konzeptes vor. Die Landesregierung wies jedoch darauf hin, daß dieses noch nicht die offizielle Position der Landesregierung darstelle. Erst nach Vorlage des 2. Teils solle das Konzept bewertet werden.

Grundsätzlich fordert der erste Teil des Konzeptes, daß "ein weiterer Ausbau des gesamten ÖPNV erforderlich" sei. "Der Verkehr solle künftig möglichst auf umweltfreundliche Verkehrsmittel verlagert werden". An anderer Stelle heißt es, daß "auch im ländlichen Raum grundsätzlich angestrebt wird, den Schienenverkehr zu sichern und attraktiver zu machen". So weit, so gut. Doch im Rahmen der Expo werden in den nächsten Jahren Milliardensummen in der Region Hannover investiert, während der ländliche Raum kurz gehalten wird. Die Förderquoten für die 144 neuen Stadtbahnfahrzeuge, die zur Expo in Hannover eingesetzt werden sollen, liegen fast bei traumhaften 85 Prozent. Die Expo- Gelder fehlen in der Fläche, wo um jede Mark für Modernisierung und Ausbau von Bahnstrecken gefeilscht wird - siehe die Auseinandersetzung um die Strecke Sande - Esens, wo bisher niemand die Finanzierung übernehmen will. Jetzt ist es wichtig, diesen Zustand nicht einfach resigniert hinzunehmen. Die Kommunen sollten mit eigenen konkreten Konzepten, in Nahverkehrsplänen verankert, bei der Landesregierung vorstellig werden.

Bahn AG in die Pflicht nehmen

Neben dem Land versucht auch die Bahn AG, sich von Kosten für Nahverkehrsstrecken, die für sie nicht interessant sind, möglichst freizuhalten. Zwar liegen eine Vereinbarung zur Sanierung der Strecke Oldenburg-Osnabrück und eine Absichtserklärung zur Elektrifizieru ng der Trasse nach Wilhelmshaven vor, doch noch völlig ungeklärt scheint, wer denn nun die Kosten für die Sanierung des Gleiskörpers zwischen Oldenburg und Varel trägt. Dessen Zustand ist dort stellenweise so schlecht, daß Züge zum beschaulichen Tempo von ca. 40 km/h gezwungen sind. Auch verkehrt in Weser- Ems museumsreifes Wagenmaterial und ziehen Ungetüme mit Riesendurst die zwei, drei Waggons. Hier müßte viel investiert werden, aber wer bezahlt es? Das Bundesschienenwegeau sbaugesetz sieht vor, daß die Bahn AG für Unterhalt und Instandsetzung verantwortlich ist. Zudem ist im Verkehrsvertrag des Landes mit der Bahn die Qualität und Quantität des Fahrplans 93/94 festgeschrieben. Die Grünen schlagen deshalb vor, daß das Land in Fällen, in denen die Bahn ihrer Verantwortung nicht gerecht wird, die Zahlungen für die Nutzung der Bahnanlagen vermindert und eine umgehende Instandsetzung einklagt. Minister Fischer wiederum warnte die Grünen vor Panikmache. In Hannover wird wohl nichts weiter passieren, wenn Oldenburg und die anderen Kreise nicht über den VBN ihre gemeinsamen Ansprüche anmelden.

achim, unter Verwendung des Info-Blattes 2/97 des Grünen AK Wirtschaft, Finanzen und Verkehr


Diese Veröffentlichung unterliegt dem Impressum des Oldenburger Stachel. Differenzen zur gedruckten Fassung sind nicht auszuschließen.
Nachdruck nur mit Quellenangabe, Belegexemplar erbeten.

 

 
  Differenzen zur gedruckten Fassung nicht auszuschließen. Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt. Siehe auch Impressum dieser Ausgabe und Haupt-Impressum