Oldenburger STACHEL Ausgabe 7/97      Seite 1
 
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Es stank in Oldenburg

Gesundheitsschädliche Emissionen in Oldenburg

Vor kurzem entschied der Bundesgerichtshof in dem langwierigen Verfahren gegen einen Oldeburger Lackier-Betrieb. Der Oldenburger Energierat nimmt dazu Stellung:

Vor Jahren kam der Oldenburger Lackierbetrieb Peguform wegen gesundheitsschädlicher Emissionen in die Schlagzeilen. Die zahlreichen Betroffenen wurden mit ihren Beschwerden und Vorwürfen jedoch nicht ernstgenommen. Eine Familie beschritt für ihre geschädigte Tochter - die damals zehnjährige Schülerin erlitt unter anderem eine Schwächung des Immunsystems, wurde daraufhin schulunfähig und schließlich gehunfähig - den Klageweg, scheiterte jedoch vor dem Oberlandesgericht Oldenburg (Urteil vom 16.11.1995).

Zwar hielt das seinerzeit mit der Untersuchung beauftragte Universitäts- Institut die "Emissionen für toxikologisch bedenklich", doch bescheinigten die Presse, das Gesundheitsamt und das Gewerbeaufsichtsam t dem Unternehmen öffentlich eine generelle Unbedenklichkeit (NWZ 8.6.1991). Viele Geschädigte, darunter ein Fall von Vollinvalidität, zogen aus dem Immissionsbere ich fort. Die beißenden Gerüche nach "Katzendreck" jedoch, die mit den gesundheitsschädlichen Beeinträchtigungen einhergingen, wurden nach Zeugenaussagen auch weiterhin wahrgenommen.

Während die Klägerin durch die Instanzen ging und damit das Verfahren weiterhin schwebte, ließ sich die Firma Peguform von der Presse als umweltfreundlicher Betrieb feiern (NWZ vom 17.6.1991). Selbst noch in ihrem Bericht vom 18.6.1997 über das BGH-Urteil vermied die NWZ den Namen Peguform. Im vergangenen Jahr wurde diesem Betrieb als einem der ersten in Oldenburg sogar ein Öko-Audit ausgestellt (Umwelterklärung der Firma Peguform vom 31.7.1996).

Nun hat der Bundesgerichtshof jedoch zugunsten der Klägerin gesprochen und festgestellt, daß die ursächliche Schuld der Firma Peguform an den Schädigungen keinesfalls ausgeschlossen werden durfte (Bundesgerichtshof. Mitteilung Pressestelle Nr.39/1997). Das Oberlandesgericht, das einen Schadensersatzanspruch verneinte, muß das Verfahren wieder aufnehmen. Der BGH erkannte insbesondere auf unzureichende Würdigung der Beweisanträge der Klägerin. Außerdem könne nicht von der Geschädigten erwartet werden, daß sie den Nachweis bis ins wissenschaftlich e Detail führt. Vielmehr kehre sich die Beweislast teilweise um, nämlich "bei festgestellter Überschreitung der ... festgelegten Emissionswerte", wie der BGH schreibt (ebd. S.2). Und tatsächlich wurden die Emissionsgrenzwerte in einem Maße überschritten, das von den Emissonsbestimmung en (TA-Luft) als "schädliche Umwelteinwirkung " eingestuft wird (Klageschrift vor dem BGH vom 6.5.1996, S.10). Hinzu kommt, daß die Emissionen des Unternehmens sich "teilweise nur auf Teile der Anlage" bezogen hätten, wie der Leiter der zuständigen Abteilung des Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg eingeräumt hatte, so daß über die wirkliche Schadstoffbelastung überhaupt keine ausreichende Erkenntnis besteht (Protokoll der mündlicen Verhandlung vom 17.12.1995, GA I 158).

Damit steht der Umwelt- und Gesundheitsschutz in Oldenburg vor der Situation, daß ein ansässiger Lackierbetrieb mit seinen Schadstoffausstößen bei mindestens einem, vermutlich aber vielen Menschen gravierende Gesundheitsschädigungen verursacht haben kann und möglicherweise immer noch verursacht. Diesem Betrieb wird jedoch ohne Überprüfung des Sachverhaltes ein ökologischer Freifahrtschein ausgestellt. Damit steht nicht nur das Unternehmen im Zwielicht, sondern auch das Gewerbeaufsichtsamt, das Gesundheitsamt und die Presse, die den Betrieb durch einseitige Erklärungen von jeder Schuld freisprachen, bevor die Richter zu einem abschließenden Urteil kamen. Sie tragen Mitverantwortung für die Leiden der Geschädigten, die enttäuscht und resigniert feststellen mußten, daß sie von den Behörden oder einer kritischen Öffentlichkeit in Oldenburg keinen Beistand erwarten können. Nebenbei disqualifiziert sich auch das Verfahren des europäischen Öko-Audit. Ähnlich wie bei dem blauen "Umwelt-Engel" müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher nun fragen, welche Sicherheit in Umwelt- und Gesundheitsfragen ihnen das Etikett bieten kann.

Das Signal aus Karlsruhe bedeutet jedenfalls, daß es höchste Zeit wird, den pauschalen Persilschein für Peguform öffentlich zurückzunehmen und eine Untersuchung in Gang zu setzen mit dem Ziel, die damaligen Schädigungen rückhaltlos aufzudecken, eventuelle heutige Schadstoffemissionen zu unterbinden und die Geschädigten zu rehabilitieren. Selbst wenn sich herausstellen sollte, daß die Gesundheitsschä den nicht von der Peguform verursacht wurden, muß die Affäre nachdenklich machen. Sie zeigt, wie leichtfertig Umweltschädigungen ignoriert und die Betroffenen als sogenannte "laien" nicht ernst genommen werden, während der Industrie nd den Behörden jeder Sachverstand zur Verfügung steht, mit dem sie, unterstützt von einer befangenen Berichterstattung, berechtigte Einwände vom Tisch fegen können.

Dr. Ingo Harms (1.Vorsitzender des Oldenburger Energierates)


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