Oldenburger STACHEL Ausgabe 3/99      Seite 1
 
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Verläßliche Grundschulen gleich verlassene Grundschulen?

Verläßliche Grundschulen bietet die Kultusministerin Jürgens-Pieper flächendeckend für Niedersachsen an. 10 Jahre sollte die Umstellung dauern und als erstes sollten dafür alle Vollen Halbtagsgrundschulen gekippt werden. Die Empörung darüber veranlasste die Landtagsfraktion der SPD, den Vorschlag zu modifizieren: In fünf Jahren soll die Verläßliche Grundschule flächendeckend eingeführt sein. Bis dahin müssen die Schulträger freiwillig ihre Einführung beantragt haben. Das ist kein Widerspruch, sondern Kultusministerium: Die verläßliche Grundschule soll nur auf - freiwilligen - Antrag der Schulträger eingeführt werden und damit dann in 5 Jahren flächendeckend eingeführt sein.

Verläßliche Grundschule: Ein geschickt gewählter Terminus, der dazu geeignet ist, Eltern gegen LehrerInnen aufzuhetzen, Frauenpolitikerinnen gegen BildungspolitikerInnen aufzuhetzen, kurz: zu spalten. Denn ein Grundschule, auf deren Anfangs- und Endzeiten man sich verlassen kann, also eine verläßliche Grundschule, ist natürlich eine gute Botschaft insbesondere für berufstätige Eltern, besonders Mütter, die ihre Kinder zuverlässig betreut wissen wollen, wenn sie arbeiten. Doch insbesondere BildungspolitikerInnen und LehrerInnen bestreiten, daß die verläßliche Grundschule wirklich verläßlich sein kann. Sie bezeichnen sie gerne als "verlassene Grundschule". Daher ein Versuch der Begriffsklärung für Leute, die nicht Insider sind:

"Normale Grundschule"

Für die normale Grundschule existiert eine "Stundentafel", in der festgelegt ist, wieviele Unterrichtsstunden jede Klassenstufe erhalten soll. Sie regelt auch Zusatzbedarfe für Förderunterricht oder große Klassen usw. Die Stundentafel gilt dann als 100 %, die aber nicht erfüllt werden, denn in Oldenburg liegt die Unterrichtsversorgung in den Grundschulen etwa zwischen 95 und 100 %, aber nur, wenn niemand von den LehrerInnen krank wird, auf Fortbildung ist oder anderweitig verhindert ist. Das aber ist der Hauptärger gestresster Eltern von Grundschulkindern: Der Stundenplan mit den knappen 100 % wird oft nicht eingehalten, weil eben auch LehrerInnen mal krank werden oder verhindert sind. Die wenigen "FeuerwehrlehrerInnen" oder "SpringerInnen", die für Oldenburg zur Verfügung stehen, sollen langfristig erkrankte LehrerInnen (mindestens 4 Wochen in der Regel) vertreten, reichen dafür aber bei weitem nicht aus. Wer als SchülerIn oder Eltern Pech hat, kennt den Studenplan einer Klasse nur theoretisch, wird praktisch aber immer wieder von neuen Vertretungsplänen überrascht.

Volle Halbtagsgrundschule

Hinter diesem Wortungetüm verbirgt sich der Kern rotgrüner Grundschulreform, die vor allem Anfang der 90er Jahre nach dem Machtwechsel in Niedersachsen von der damaligen rotgrünen Landtagsmehrheit eingeführt wurde. Die vollen Halbtagsschulen garantieren in aller Regel eine gesicherte Anwesenheitszeit der GrundschülerInnen von ca. 8 bis 13 Uhr in ihrer Schule. Dafür sind sie mit mehr LehrerInnenstunden versorgt als die normalen Grundschulen, und sie haben eine "Vertretungsreserve", die ihnen schlecht und recht ermöglicht, kurzfristige Erkrankungen von einzelnen Lehrkräften aufzufangen und auszugleichen. Die SchülerInnen sind also beständig in der Obhut von LehrerInnen, erhalten also den ganzen Vormittag "Unterricht". Da sie mehr Unterricht erhalten als die SchülerInnen anderer Grundschulen, soll sich die Pädagogik der vollen Halbtagsschulen auch von den normalen Schulen unterscheiden. Z.b. sollen auch Freizeit- und Förderelemente Teil des Unterrichtes sein.

Verläßliche Grundschule

Hier soll die Anwesenheit der SchülerInnen für täglich 5 Zeitstunden in der Schule garantiert werden. Die Klassen 1 und 2 erhalten 20 Stunden Unterricht und 5 Stunden "Betreuung", die Klassen 3 und 4 erhalten 26 Stunden Unterricht, davon 2 Stunden Englisch. Diese Stunden garantiert die Kultusministerin zu 100 %, also sollen sich die Eltern darauf verlassen können: Verläßliche Grundschule. Damit die Stunden garantiert werden können, erhalten die Schulen eine Vertretungsreserve von 5 %, aber nicht wie die Vollen Halbtagsschulen in LehrerInnenstellen, sondern als "Budget", als bares Geld, das in Stundensätzen von maximal 32,59 DM an Leute als Honorar weitergegeben werden soll, die Vertretungsunterricht z.B. bei kurzfristigen Erkrankungen erteilen. Das sollen teilzeitbeschäftigte LehrerInnen der Schulen, pensionierte Lehrkräfte, LehramtsanwärterInnen, arbeitslose LehrerInnen und in Ausnahmefällen auch LehramtsstudentInnen sein, die vom Schulleiter in einer Kartei geführt und im Bedarfsfall eingesetzt werden. Die Betreuung der 1 und 2 Klassen sollen von SozialpädagogInnen, ErzieherInnen oder Leuten mit pädagogischer Erfahrung durchgeführt werden, in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen (so schön klingen die 630-DM-Jobs, nachdem die neuen Mehrheiten in Bonn sie minimal verändert haben).

Warum flächendeckend verläßliche Grundschule?

Der Schulträger, das sind die Gemeinden oder kreisfreien Städte, kann die verläßliche Grundschule nur dann einführen, wenn er sie für alle Grundschulen beantragt, also auch für die vollen Halbtagsschulen, die damit abgeschafft werden. Dieser Trick ist für die Landesregierung von entscheidender Bedeutung, denn die Vollen Halbtagsschulen sind ihr schlichtweg zu teuer geworden. Die Abschaffung der Vollen Halbtagsschulen und Einsparungen und Umschichtungen von anderen Schulen sollen den Mehrbedarf für die verläßlichen Grundschulen kostenneutral "erwirtschaften".

Situation in Oldenburg

In der Stadt Oldenburg gibt es 29 Grundschulen. Davon ist eine, die GS Ohmstede, eine Ganztagsschule. 6 Grundschulen sind volle Halbtagsschulen. Verständlicherweise ging von den Vollen Halbtagsschulen sofort ein massiver Widerstand von Eltern und LehrerInnen gegen die Verläßliche Grundschule los, denn die Vollen Halbtagsschulen sollen ja dafür geopfert werden. Der Stadtelternrat bemühte sich um eine differenzierte Position und wollte gerade auch die Interessen der berufstätigen Eltern an den "normalen" Grundschulen berücksichtigen. Er beschloß, daß einer Einführung der verläßlichen Grundschule nichts Grundsätzliches entgegenstände, daß aber dafür die vollen Halbtagsschule oder auch die normalen Grundschule nicht zwangsweise abgeschafft werden dürften. Die interne Diskussion im Stadtelternrat wird aber zunehmend kontrovers und auch polarisiert geführt. Die LeiterInnen der aller Grundschulen der Stadt sprachen sich in einer Resolution gegen die Schließung der Vollen Halbtagsschulen aus und forderten, daß die verläßliche Grundschule nicht flächendeckend, sondern nur modellhaft zur Erprobung eingeführt werden solle. Der Stadtrat, der die Einführung der verläßlichen Grundschule beantragen könnte, hat sich in einer deutlichen Resolution gegen die Schließung der Vollen Halbtagsschulen ausgesprochen. Alle Kräfte sprechen sich also gegen die Schließung der Vollen Halbtagsschulen aus und damit indirekt gegen die verläßliche Grundschule, die ja in einem Junktim die Vollen Halbtagsschulen abschafft.

Zunehmend polarisierte Diskussion

Trotz der eigentlich sehr einmütigen Ablehnung des erpresserischen Vorgehens von Landesregierung und Landtagsmehrheit gegen die Vollen Halbtagsschulen wird auch in Oldenburg die Diskussion zunehmend polarisiert. Insbesondere Eltern haben den Eindruck, daß ihr Wunsch nach verläßlichen Zeiten für ihre Kinder in den Schulen von den LehrerInnen nicht genügend ernst genommen wird. Die häufig vorgetragene Position von LehrerInnen, daß die Aufgabe von Schule Erziehung und Wissensvermittlung sei, nicht aber Betreuung der Kinder, ist sicher richtig, stößt aber den Eltern vor den Kopf, deren Kinder auf der Strasse stehen, wenn mal wieder Unterricht ausfällt, provoziert sie zu der Position, daß jede noch so schlechte Betreuung in der Schule immer noch besser sei, als wenn die Kinder auf der Strasse rumtoben, was sicher auch richtig ist. Die Oldenburger Landtagsabgeordneten der SPD, Heike Bockmann und Wolfgang Wulf, versuchen sich die zunehmende Spaltung zu Nutze zu machen, indem sie z.B. massiv versucht haben, eine Veranstaltung von Stadtelternrat und Stadtverwaltung am 10.März in der Aula der Cäcilienschule zu verhindern. Erfolglos, denn rund 300 Menschen, vorwiegend GegnerInnen der verläßlichen Grundschule, führten eine teilweise auf hohem Niveau stehende Diskussion über Grundschulpädagogik. Wulf und Bockmann laden nun die Elternräte der Grundschulen für den 23. März ein, um im überschaubaren Kreis vielleicht doch noch Boden für die Bildungspolitik der SPD gutzumachen, nachdem schon die Sparmaßnahmen gegen die Kindergärten zurückgenommen werden mußten.

Kritik an der verläßlichen Grundschule

Es gibt zwei wesentliche Kritikpunkte an der verläßlichen Grundschule. Der erste ist großer Zweifel an der Durchführbarkeit der Versprechungen und Kritik an der Arbeitssituation der LehrerInnen und der Aushilfen bei den Vorstellungen der Kultusministerin. Es wird bemängelt, daß massiv der Niedriglohnsektor in die Schulen geholt wird, mit all seinen negativen Konsequenzen. Es wird bezweifelt, daß die pädagogischen Fachkräfte zur Verfügung stehen, wenn die Schulleitung morgens Vertretung für kurzfristig erkrankte Lehrkräfte sucht, es wird bezweifelt, daß für die Betreuung der ersten Klassen qualifizierte Kräfte gefunden werden können, die auf 630 DM Basis arbeiten wollen. Diese Zweifel konnten von den Befürwortern der Verläßlichen Grundschule nicht überzeugend ausgeräumt werden. Noch wichtiger dürfte aber die pädagogische Kritik an der Verläßlichen Grundschule sein. Sie gliedert sich in zwei Teile: Zum einen wird bemängelt, daß die Ansätze zur Regelung auch der Betreuung von Kindern, z.B. mit Horten oder Selbsthilfegruppen, durch die verläßliche Grundschule kaputtgemacht werden, und damit auch die engagierte Beteiligung aller Gruppen an der Lösung des Problems. Auf einer Versammlung aller Schulleitungen mit dem Schuldezernenten der Stadt wurde die Bedeutung dieser Kritik deutlich: An 22 der 29 Oldenburger Grundschulen gibt es Betreuungsmodelle unterschiedlichster Art. Sie alle drohen der Verläßlichen Grundschule zum Opfer zu fallen. Der zweite Aspekt der pädagogischen Kritik ist die Frage der Verläßlichkeit. Verläßlichkeit als zeitliche Verläßlichkeit ist sicher erstrebenswert, aber nicht auf Kosten der pädagogischen Verläßlichkeit. Und die besteht darin, daß gerade die Grundschule für die Kinder eine Verläßlichkeit der Personen garantieren muß, die die Kinder unterrichten oder betreuen. Ständiger Wechsel durch Aushilfen beim Vertretungsunterricht, durch Niedriglohnkräfte bei der Betreuung, laufen den pädagogischen Intentionen genau entgegen. Gerade bei der häufig beklagten unsicheren Situation der Kinder in zerbrechenden oder zerbrochenen Familien, bei der Reizüberflutung durch Medien kommt der verläßlichen Betreuung der Kinder in der Schule und nach der Schule große Bedeutung zu. Sie ist am ehesten durch eine Kombination von Schule und Hort möglich, wo sowohl Unterricht als auch Betreuung von ausgebildeten und fest angestellten Kräften gewährleistet werden.

Gernot Koch

 

 
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