Oldenburger STACHEL Ausgabe 3/00      Seite 1
 
Inhalt dieser Ausgabe
 

Deserteure aufnehmen!

Die Stadt Oldenburg soll Deserteure aus Kriegsgebieten aufnehmen

Während des Krieges gegen Jugoslawien forderte die NATO in Flugblättern, die über dem Kosov@ abgeworfen wurden, die Soldaten der jugoslawischen Armee zur Desertion auf. Auch ohne diesen Aufruf entzogen sich zwischen 15.000 und 25.000 Männer in Jugoslawien ihrer Einberufung zur Armee durch Untertauchen innerhalb Jugoslawiens oder Flucht ins Ausland - meist nach Ungarn. Bis heute, mehr als ein halbes Jahr nach Ende des Krieges, ist diesen Wehrflüchtigen und Deserteuren eine Rückkehr nach Jugoslawien oder ein öffentliches Leben in Jugoslawien nicht möglich. Für ihre Weigerung, sich an diesem Krieg zu beteiligen, droht ihnen noch immer eine Strafe von bis zu 20 Jahren Gefängnis, erste Verurteilungen schwanken zwischen fünf und sieben Jahren Gefängnis.

Doch auch im Ausland sind jugoslawische Deserteure nicht sicher. Ungarn duldet sie, gewährt ihnen aber keinen sicheren Aufenthaltsstatus und keinerlei finanzielle Unterstützung. Eine Weiterflucht in andere NATO-Staaten, z.B. nach Deutschland, scheitert schon daran, daß die Behörden keine Visa für Wehrflüchtige und Deserteure ausstellen. Ein Asylantrag in Deutschland wäre auch schon deswegen zum Scheitern verurteilt, da Desertion bzw. Kriegsdienstverweigerung nach Ansicht der deutschen Gerichte keinen Asylgrund darstellt. So heißt es z.B. in einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: »Staatliche Strafmassnahmen gegen Wehrdienstentziehung sind nur dann asylerheblich, wenn sie nicht nur der Ahndung eines Verstosses gegen eine staatsbürgerliche Pflicht gelten, sondern die Wehrpflichtigen darüber hinaus auch wegen asylerheblicher Merkmale treffen sollen. Dabei müssen besondere Umstände hinzutreten. (...) Dies gilt auch dann, wenn die Wehrdienstentziehung mit der Todesstrafe geahndet wird. Denn allein die Tatsache, daß einem Ausländer in seinem Heimatstaat wegen Wehrdienstverweigerung die Todesstrafe droht, vermag eine politische Verfolgung nicht zu begründen.« (Bundesverwaltungsgericht, NVwZ 1993, 193 (194)). Im Klartext: Auch Deserteure, denen die Todesstrafe droht (was in Jugoslawien glücklicherweise nicht der Fall ist) erhalten kein Asyl. Immerhin werden sie hier geduldet, da die Todesstrafe (noch) ein Abschiebehindernis darstellt.

Gaststatus: Städte können Deserteure aufnehmen

Während des Bosnien-Krieges wurden mit dem »Baseler Appell« vom 18. Juni 1994 Städte und Gemeinden Europas dazu aufgerufen, Deserteuren und Kriegsdienstverweigerer Gaststatus zu gewähren. Am Schluß des Appells heißt es: »Schon immer war es eine der nobelsten Aufgaben der Gemeinde und der Stadt, Verfolgten Schutz zu gewähren. Heute, angesichts des andauernden Konfliktes und der Gefahr seiner möglichen Ausweitung, müssen die Gemeinden Europas das Gastrecht wieder in Kraft setzen.« Mittlerweile haben einige Städte in Deutschland Beschlüsse verabschiedet, mit denen sie ihre Bereitschaft erklären, Deserteuren und Kriegsdienstverweigerern Zuflucht zu gewähren, darunter die Städte Münster, Osnabrück und Bonn. Mitte November 1999 sind die ersten zwei Deserteure von der Stadt Münster aufgenommen worden. Osnabrück und Bonn werden folgen.

Stadt Oldenburg: Deserteure aufnehmen!

Die Stadt Oldenburg, die Stadt, deren Universität nach dem bekannten Pazifisten und Friedensnobelpreisträger Carl-von-Ossietzky benannt ist, hat bisher keinen Beschluß gefaßt, Deserteure und Kriegsdienstverweigerer aus Kriegsgebieten aufzunehmen. Dabei könnte sie so nicht nur dem Andenken Ossietzkys gerecht werden, sondern auch ihre kommunale Verantwortung für einen Frieden in Europa in die Tat umsetzen. Wir fordern die Stadt Oldenburg daher auf, den Beispielen der Städte Münster, Osnabrück und Bonn zu folgen, und Deserteuren sowie Kriegsdienstverweigerern Zuflucht zu gewähren.

Wie kann das gehen?

Wir sind uns bewußt, daß die Stadt Oldenburg nicht eigenständig das Asylrecht ändern kann. Neben politischem Druck auf die Bundesregierung in Richtung einer entsprechenden Änderung des Asylrechts und der Asylrechtspraxis kann die Stadt Oldenburg - wie Münster, Osnabrück und andere Städte zeigen - aber auch selbst aktiv werden. Das Beispiel Münster zeigt, wie es gehen kann.

Die Auswahl der aufzunehmenden Deserteure erfolgt in Münster durch Friedensgruppen in Zusammenarbeit mit Organisationen von Deserteuren, wie z.B. dem Haus für Deserteure in Budapest, einem Projekt jugoslawischer Deserteure. Die personenbezogenen Daten der Deserteure werden an die Stadtverwaltung weitergeleitet, die daraufhin ein Fax an die zuständige deutsche Auslandsvertretung schickt, mit dem Hinweis, daß die Stadt für die entsprechende Person die Kosten übernimmt und falls bei der Visumsersteilung die Zustimmung der Ausländerbehörde erbeten wird, sagt die Stadt dazu ja. Nach Erteilung des Visums kann die Stadt nach § 30 Ausländergesetz eine Aufenthaltsbefugnis erteilen, eventuelle Familienangehörige könnten nach § 31 Ausländergesetz ebenfalls eine Aufenthaltsbefugnis erhalten. All dies wäre vollkommen legal und läge innerhalb der Kompetenzen der Stadt Oldenburg.

Wir fordern: Aufnahme von Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren durch die Stadt Oldenburg!!

Stadt Oldenburg: Deserteure aufnehmen!

Wir fordern vom Rat der Stadt Oldenburg die Verabschiedung des folgendes Antrages:

1. Der Rat der Stadt Oldenburg fordert die Verwaltung auf: Soweit deutsche Auslandsvertretungen in Einzelfällen im Rahmen von Verfahren nach § 30 Abs. 1 Ausländergesetz die Zustimmung inländischer Ausländerbehörden einholen, stimmt die Verwaltung der Erteilung von Visa an solche Ausländer zu, die in ihrem Heimatland desertiert sind.

2. Der Rat der Stadt Oldenburg nimmt zur Kenntnis,

a) daß diese Zustimmung zur Visaerteilung die ausschliesslich der Auslandsvertretung obliegende Anerkennung humanitärer oder politischer Gründe nicht ersetzt;

b) daß in diesen Einzelfällen die notwendigen finanziellen Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts, der Kosten der Wohnung sowie der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit im notwendigen Rahmen aus Haushaltsmitteln der Stadt Oldenburg bereitgestellt werden müssen.

Kontakt: Gruppe: "Helm ab!" aus Oldenburg, Karl-Bunje-Str. 20, 26129 Oldenburg, Tel/Fax 0441/5947688, Email: Nds-HB@dfg-vk.de

 

 
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