Oldenburger STACHEL Ausgabe 10/00      Seite 5
 
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Hilflos? Ohne Hilfe!

Sozialamt und Betreuer halfen nicht

Schlüssel verloren. Das kann normalen Menschen passieren. Betreute bekommen auch schon mal ein "eigenverschuldet" zu hören. Doch ist nicht, wer nicht in seine Wohnung kann, in einer Notlage? Ist Schuld dann von Bedeutung? In Oldenburg gibt es mindestens eine Person, deren Betreuer in der jüngeren Vergangenheit seine "Rechte" der Betreuung erweitern ließ. So ist er auch verantwortlich zuständig für die Bereiche Wohnung und Bestimmung des Aufenthaltsortes.

Ich bestimme:

Schlafen Sie heute draußen!

Das wurde so nicht gesagt. Doch das Ergebnis war das gleiche, als es keine Lösung gab, wer den Schlüsseldienst denn nun bezahlen solle. Dabei hatte sie direkt das Vormundschaftgericht aufgesucht. Doch nachdem selbst von dort keine Regelung mit Sozialamt und/oder Betreuer herbeigeführt werden konnte, wurde die amtlich als hilflos - weil zu betreuend - geltende Person in die benannte Ungewissheit entlassen.

So entsteht auch Hilflosigkeit

Ein Bekannter bekam am folgenden Tag vom Betreuer die Antwort: "Dafür habe ich kein Geld." Man könne sich ja ans Sozialamt wenden. Mehrere Anrufe beim Sozialamt brachten die Antworten: "So etwas übernehmen wir grundsätzlich nicht." sowie "Sprechen Sie mit dem Betreuer." Der Bekannte fühlte sich nach diesem Hin- und Hergeschiebe ziemlich hilflos. Vorsichtshalber hat er dennoch keinen Antrag auf Betreuung gestellt.

Die eigentlich vertretungsweise zuständige Richterin erklärte sich für befangen. Weitere Interventionen beim stellvertretenden Leiter des Sozialamtes schienen aussichtsreich. Der Bekannte sollte zur letzten Klärung mit dem Abteilungsleiter sprechen. Doch der berief sich auf "Sozialdatenschutz" und verweigerte das Gespräch. Er erweckte den Eindruck, mittlerweile sei mit dem eigentlich zuständigen Betreuer alles geklärt. Doch der erneute Versuch der Kontaktaufnahme dort verlief - wie regelmäßig - erfolglos. Irgendwann ergab sich dann überraschenderweise, daß er bereit sei, "von seinem eigenen Geld" den Betrag für Schlüsseldienst vorzustrecken. (Ich wurde ausdrücklich gebeten, diese Freundlichkeit zu verzeichnen!)

Sozialschmarotzer

Im Rahmen der Betreuung gibt es zum Lebensunterhalt für die betreute Person derzeit wöchentlich 100,-DM. Davon muß ALLES bezahlt werden. Da der Schlüsseldienst Kosten von über 100,-DM mit sich bringt, die ja lediglich vorgestreckt werden, kann ich mir nicht vorstellen, wie die Person in den nächsten Monaten menschenwürdig existieren können soll. Aber gut, daß es so freundliche Betreuer gibt, die Menschen lediglich eine Nacht draußen schlafen lassen.

Gerold Korbus

 

 
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