Oldenburger STACHEL Ausgabe 2/01      Seite 13
 
Inhalt dieser Ausgabe
 

Qualitätsstandards für Anti-Diskriminierungsbüros

Entwicklung und Erfahrungsaustausch

Ein EU-Projekt soll Antidiskriminierungsinitiativen vernetzen und gemeinsame Arbeitsgrundlagen schaffen. Angesprochen sind alle Antidiskriminierungsbüros und -initiativen (kurz: ADB's), die sich mit der Vertretung von Minderheiten beschäftigen, denn das Besondere an diesem Projekt ist, daß es sich um einen Ansatz handelt, der nicht auf eine Diskriminierungsart beschränkt ist. Vielmehr werden ADB's vernetzt, die in verschiedenen Bereichen der Diskriminierung tätig sind. So sollen sowohl Diskriminierungen der Ethnie und Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Orientierung, der Behinderten, oder des Alters (Senioren; Kinder) berücksichtigt werden.

Das erste von insgesamt drei Treffen wird Anfang Mai voraussichtlich in Hannover stattfinden.

Das Projekt soll dazu beitragen, die Solidarität untereinander zu fördern und Kompetenzen, die in der Antidiskriminierungsarbeit bereits gesammelt wurden, untereinander auszutauschen. So ist ein Zusammenschluß der Antidiskriminierungsgruppen nicht nur eine logische Folge einer übergreifenden Diskrimineirung, sondern der Erfahrungsaustausch kann die gesamte Antidiskriminierungsbewegung bereichern und stärken. Auf der anderen Seite sollen aber auch die Besonderheiten der einzelnen Diskriminieungsarten beachtet und berücksichtigt werden. Im Mittelpunkt steht die Befruchtung, nicht die Gleichmacherei.

In Angesicht eines künftigen Antidiskriminierungsgesetzes, an dessen Formulierung bereits gearbeitet wird, stellt sich die Frage der praktischen Umsetzung. Aus diesem Grunde soll mit diesem Projekt die Zusammenarbeit der einzelnen Initiativen verstärkt und gemeinsame einheitliche Standards bei der Aufnahme von Diskriminierungsfällen und der Beratung entwickelt werden. Die Entwicklung von Standards und die Vernetzung der ADB's erscheint notwendig, um eine höhere Durchsetzungsfähigkeit und Vergleichbarkeit der Arbeit zu erreichen. In der praktischen Arbeit würde das bedeuten, daß jedeR, die/der sich von Diskriminierung betroffen fühlt und sich an ein ADB wenden möchte, damit rechnen kann, an jedem Ort ein vergleichbares Angebot vorzufinden. Dies erleichtert die Einschätzbarkeit und verringert die Schwellenangst. Gleichzeitig wird die Vergleichbarkeit von Diskriminierungsfällen ermöglicht, und damit diese für die politische Arbeit zur Durchsetzung von Forderungen nutzbar gemacht. Auf der anderen Seite soll dieses Projekt durch die Vernetzung den Weg für die Umsetzung eines europäischen Antidiskrimierungsgesetzes ebnen.

Da Deutschland in der Entwicklung von Antidiskriminierungsbüros zurückliegt, ist zu Beginn des Projekts ein mehrtägiger Besuch in Einrichtungen bei den europäischen Partnern geplant (LBR-Niederlande, CGKR-Belgien und SER-Spanien). Sinn dabei ist es, von den gemachten Erfahrungen in den jeweiligen Ländern zu lernen, dort angewandte erfolgreiche Strategien zu übertragen und Fehler zu vermeiden. Die Ergebnisse der Besuche bei den Partnerorganisationen sollen in das Projekt einfließen. Die Organisatoren des Projektes erhoffen sich dadurch Anregungen für die praktische Arbeit in hiesigen Antidiskriminierungsbüros zu sammeln. Ferner werden die beteiligten Partnerorganisationen einen Bericht über die Situation von Antidiskriminierungsbüros und der gesetzlichen Grundlage in ihren Ländern verfassen.

Ziel ist es, die Gründung und Akzeptanz von Antidiskriminierungsbüros durch die Erarbeitung von qualitativen Standards in Form von Empfehlungen zu schaffen. Jede/r soll in seiner Stadt ein gleichwertiges und vergleichbares- und damit einschätzbares- hochwertiges Angebot an Antidiskriminierungsbüros vorfinden. Dadurch verringert sich die Schwellenangst und für das Angebot der Antidiskriminierungsbüros kann bundesweit geworben werden.

Für Deutschland selbst ist die Vernetzung durch zwei nationale Konferenzen der in der Antidiskriminierungsarbeit tätigen Einrichtungen vorgesehen (ab Anfang Mai). Durch diese Konferenzen sollen die Initiativen zusammengebracht werden und gemeinsame Strategien beraten werden. Zwischen den Konferenzen ist die Bildung einer bundesweiten Arbeitsgruppe geplant, die gemeinsame Qualitätsstandards entwickeln und die hiesige Antidiskriminierungsarbeit inhaltlich und konzeptionell entwickeln soll.

Für Antidiskriminierungsbüros und -initiativen soll außerdem die Möglichkeit bestehen, sich in der Nutzung einer Erfassungssoftware schulen zu lassen, die von der niederländischen Landesbüro LBR speziell für den Einsatz in ADB's entwickelt wurde und auch in deutscher Sprache vorliegt und gepflegt wird.

Nicht zuletzt baut das Projekt auf gewachsenen Strukturen auf. Die Basisbewegung soll durch Austausch unterstützt und damit gestärkt werden. Eine Etablierung "von oben" wird dadurch vermieden.

Das Projekt wurde von MitarbeiterInnen von IBIS-interkulturelle Arbeitsstelle e.V. und dem Regionalverband Nord des VIA (Verband der Initiativgruppen in der Ausländerarbeit) entwickelt. Projektträger ist der VIA-Bundesverband. Finanziert wird das Projekt von der Europäischen Kommission Generaldirektion V (Beschäftigung, Arbeitsbeziehungen und Soziales).

Gruppen, die sich an dem Projekt beteiligen wollen bzw. eine Einladung zu den Konferenzen erhalten wollen, können sich bei der/dem AnsprechpartnerIn melden:

Information und Kontakt:

Uwe Erbel, IBIS-Interkuturelle Arbeitsstelle e.V. Alexanderstr. 48, 26121 Oldenburg, Tel.: 04 41/88 40 16, Fax: 04 41/9 84 96 06, e-mail: ibisev.ol@t-online.de

Das Projekt wird von der Generaldirektion V der Europäischen Kommission gefördert

Uwe, IBIS e.V.

 

 
  Differenzen zur gedruckten Fassung nicht auszuschließen. Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt. Siehe auch Impressum dieser Ausgabe und Haupt-Impressum