Oldenburger STACHEL Ausgabe 11/01      Seite 14
 
Inhalt dieser Ausgabe
 

Rasterfahnung: Unschuldige schuldig

Gesucht wird, wer nichts zu verbergen hat

Die Terroranschläge in den USA waren für die bundesdeutschen Gesetzgeber ein Anlaß, die Freiheiten ihrer Bevölkerung einzuschränken und langersehnte Überwachungsmaßnahmen durchzudrücken, ohne großen Widerstand befürchten zu müssen, bzw. mögliche Widerstände mit dem Totschlagargument "Terroranschläge zu verhindern" vom Tisch wischen zu können.

Keine Neuheit - oder doch?

Ein neues Kapitel der Strafverfolgung wurde mit der Rasterfahndung aufgeschlagen. Zwar ist die Rasterfahndung bereits 1977 nach der Entführung von Hans-Martin Schleyer durchgeführt worden, doch gibt es einige wesentliche Unterschiede zur heutigen Situation.

Vor 24 Jahren gab es eine konkrete Straftat, nämlich die Entführung, und damit konkrete Straftäter. Die Polizei suchte damals nach "konspirativen Wohnungen" der mutmaßlichen Entführer. So wurden Daten nach willkürlich festgelegten Kriterien durchsucht: Wohnungen in großen, anonymen Wohnblocks (vermietet durch Gesellschaften, nicht durch Einzelpersonen), die vom Mieter bar bezahlt wurden und oft leerstanden. Wer also in einer deutschen Großstadt als Student eine solche Wohnung bewohnte, öfters nach Hause fuhr und seine Miete bar bezahlte, fiel den Ermittlungsbehörden ersteinmal ins Auge und wurde untersucht. Schon damals wurde Kritik an dieser Art der Ermittlung geübt. Ä1Ü

Gegenwärtig gibt es in Deutschland keine konkrete Straftat, die eine Rasterfahndung rechtfertigen würde. Gewissermaßen auf "blauen Dunst" legen die Behörden Kriterien fest und fordern diverse öffentliche und private Stellen auf, Daten zu liefern, um sie nach diesen willkürlichen Kriterien zu durchsuchen.

So ist auch nicht der §98a Strafprozeßordnung von 1992 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität die Rechtsgrundlage für die Rasterfahndung, sondern die Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung nach den Polizeigesetzen der Länder. Ä2Ü

Das Interessante an dieser Rechtsgrundlage ist, daß sie offenbar nicht existiert, denn die Bundesregierung sah nach eigenem Bekunden nach den Terroranschlägen des 11.9. weder konkrete Gefahren noch verfügte sie über Hinweise auf eine außerordentliche Bedrohung Deutschlands. Das geht aus einer Mitteilung des Bundesministeriums des Inneren vom 20.9.2001 hervor. Ä3Ü An dieser Situation hat sich bis zum Redaktionsschluß nichts geändert.

Daß irgendwo irgendwelche Anschläge stattfinden könnten, sei keine gegenwärtige Gefahr, meint der emeritierte Münsteraner Professor der Kriminalwissenschaften Jürgen Welp. Dazu müßten konkrete Hinweise auf Anschläge vorliegen. Es würden in Wirklichkeit keine verdächtigen Personen ermittelt, sondern gesellschaftliche Strukturen ausgeleuchtet. Ä2Ü

Wer ist ein Terrorist?

Trotz dieser zweifelhaften Grundlage suchen die Ermittlungsbehörden akribisch nach potentiellen Terroristen. Die Merkmale haben sie aus den Täterprofilen der Attentäter zusammengestellt. Nach welchen Kriterien gefahndet wird, unterscheidet sich von Land zu Land. Der Online-"Newsticker" des Heise Verlags veröffentlichte am 5.10.2001 den Katalog des Amtsgerichts Tiergarten aus Berlin. Ä4Ü

Ausgewertet werden Angaben über Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Nationalität, Wohnort, Beschäftigungsstatus sowie Religionszugehörigkeit der Person. Überprüft werden Menschen aus den Herkunftsländern: Afghanistan, Saudi-Arabien, Algerien, Libyen, Irak, Iran, Jordanien, Syrien, Ägypten, Kuwait, Vereinigte Arabische Emirate, Libanon, Jemen, Sudan und Pakistan. Diese Reihenfolge ist vom BKA vorgegeben worden.

Die Ermittlungsbehörden interessieren sich vor allem für Personen mit folgenden Merkmalen: männlich, islamische Religionszugehörigkeit ohne nach außen tretende fundamentalistische Grundhaltung, legaler Aufenthalt in Deutschland, keine eigenen Kinder, Studium technisch-naturwissenschaftlicher Fächer, Mehrsprachigkeit, keine Auffälligkeiten im allgemeinkriminellen Bereich, rege Reisetätigkeit, häufige Visabeantragungen, finanzielle Unabhängigkeit, Flugausbildung.

Interessant an diesem Katalog ist, daß vor allem sog. "Unbescholtene" und sich gesetzesmäßig verhaltende Menschen ins Visier genommen werden. Hierbei wird ein Irrtum vieler "unbescholtener Bürger" deutlich, die aus der Annahme, "nichts zu verbergen zu haben", schließen, daß sie deswegen auch nichts zu befürchten haben.

Wo findet man Terroristen?

Die Berliner Ermittler können Datenbanken von Einrichtungen wie dem Landeseinwohneramt Berlin, Hochschulen (Universitäten, Fachhochschulen) des Landes, Ver- und Entsorgungsunternehmen in Berlin (Gas, Strom, Wasser, Müllabfuhr, Recycling), Einrichtungen mit Bezug zur Atomenergie sowie öffentlichen und privaten Institutionen mit Bezug zu chemischen, biologischen oder radiologischen Gefahrenstoffen heranziehen. Aber auch die Dateien von den Betrieben des öffentlichen Nahverkehrs, von Kommunikationsdienstleistern in Berlin, von Berliner Flughafengesellschaften, Sicherheitsdiensten, Luftfahrtschulen und Luftfahrtunternehmen können durchsucht werden. Interessant erscheinen den Ermittlern außerdem Catering-Firmen und Reinigungsfirmen.

An dieser langen Liste von Datenquellen erkennt man, wie wichtig es ist, sorgsam mit der Verteilung der eigenen Daten umzugehen. Nahverkehrsbetriebe halten Informationen über Fahrten von Chip-Karten-Benutzern (CC-Paß) vor (und geben sie ggf. heraus), Telefongesellschaften halten seit dem Einzelverbindungsnachweis Informationen vor, wer mit wem wann wie lange telefoniert hat (oder telefonieren wollte). Besitzer von Funktelefonen sollten im Hinterkopf (da sind vor allem Tumore, d. Korrekturleserin) haben, daß die Vermittlungstechnik "weiß", wo sich das Gerät aufhält (siehe dazu u.a. STACHEL 221, März 2001, Seite 12, "Telefonieren: Freiheit mit Freiheit bezahlt"). Datenspuren werden z.B. auch hinterlassen, wenn E-Mails versendet oder Webseiten aufgerufen werden.

Während in den meisten Bundesländern die Rasterfahndung offiziell zum 1.10. anlief, fehlte in Niedersachsen und Schleswig-Holstein zunächst die gesetzliche Grundlage. Am 24.10. wurde sie in Niedersachsen beschlossen.

Ermittlungen habe es jedoch bereits einen Monat vorher gegeben, warf der niedersächsische Datenschutzbeauftragte am 1.11. dem Landeskriminalamt vor. Nach einer Meldung des Nordwestradios habe ein Sprecher des Innenministeriums diese Vorwürfe bestätigt. Die Behörde habe die Daten von muslimischen Studenten ohne rechtliche Grundlage weitergeleitet Ä5Ü. Jedoch hat das Innenministerium des Landes Niedersachsen diesen Vorwurf in einer Pressemitteilung dementiert Ä6Ü.

Rasterfahndung in Oldenburg

Mit der fehlenden gesetzlichen Grundlage erklärte die "Carl-von-Ossietzky"-Universiät Oldenburg ihre Weigerung, Daten von StudentInnen für die Rasterfahndung weiterzugeben. Dieses teilte uns die Pressestelle auf Anfrage mit. "Wenn diese geschaffen sei, gäbe es keinen Grund für eine weitere Verweigerung", heißt es in der Antwort. Auf die Frage, ob nach der Schaffung der Gesetzesgrundlage schon Daten weitergegeben wurden, antwortete die Pressestelle: "Es wurden bisher (1.11.2001, 9 Uhr) keine Datensätze im Zuge der neu eingeführten Rasterfahndung an die Polizei übergeben."

Rasterfahndung ist nicht rassistisch

Auch wenn derzeit nach jungen Arabern gerastert wird, stellt die Kritik von vielen, die Rasterfahndung sei rassistisch, eine Verharmlosung dar. Die Gefahr dieser Methode besteht darin, daß die Auswahl der Kriterien, die einen "idealen potentiellen Täter" definieren, vollkommen beliebig ist. Es kann jeden aufgrund von äußerlichen Merkmalen oder bestimmten Verhaltensweisen treffen, die im Grunde genommen völlig normal und gesellschaftlich akzeptiert sind. Täter werden konstruiert - ohne den kleinsten Hinweis auf eine bevorstehende (bzw. verübte) Tat, nicht nur in der Datenbank, sondern auch in der verunsicherten und ggf. denunzierenden Bevölkerung. (Siehe STACHEL 227, Okt. 2001, S. 6 und 10).

q.

Ä1Ü http://www.uni-muenster.de/Jura.tkr/veranstaltungen/ Ringvorlesung.pdf

Ä2Ü c't 22, S. 84

Ä3Ü Mitteilung des Bundesministerium des Inneren vom 20.9.2001. Sie liegt der Redaktion vor. Auf der Internet-Seite des Ministeriums ist diese Meldung nicht mehr zu finden.

Ä4Ü http://www.heise.de/newsticker/data/hod-05.10.01-001/

Ä5Ü Nordwestradio, Nachrichten, 1.11.2001, 9 Uhr 32.

Ä6Ü http://www.niedersachsen.de/Presseservice/scripts/ aktinforead.php3?ID=12336

 

 
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