Oldenburger STACHEL Nr. 241 / Ausgabe 1/03      Seite 14
 
Inhalt dieser Ausgabe
 

Jeder Urheber hat für das Zeigen seiner Werke

das Recht auf eine angemessene Vergütung

Die Oldenburg Arte fand nicht im rechtsfreien Raum statt. Der Artikel 5 in unserem Grundgesetz sagt "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei."

Dieses Grundrecht meint nicht, daß Künstler Freiwild sind und ganzjährig geschossen werden können. Was aber richtig ist, daß sie ganzjährig ihre Überlebensmittel brauchen. Geld - ja, richtig gelesen - Geld für Essen und Trinken, Bekleidung, Wohnung, Bildung und mehr wie bei einem richtigen Menschen. Um den bildenden KünstlerInnen eine bessere Finanzausstattung zu garantieren, wurde das neue Urheberrechtsgesetz im Bundestag und Bundesrat verabschiedet und in Kraft gesetzt und es gilt auch in Oldenburg. Warum jetzt der ironische Nachsatz? Vielleicht, weil wir im Großherzogtum Oldenburg besonders große Probleme haben, wenn es um radikales Umdenken geht.

"Aus der verfassungsmäßigen Garantie der Kunst- und Pressefreiheit muß, wenn diese Freiheit nicht das Privileg weniger bleiben soll, eine Verpflichtung des Staates zur Kulturförderung geschlossen werden. Die Politik muß also dafür sorgen, daß die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger nach Wahrheit, Erkenntnis, Bildung, Verstehen und Erleben ermöglicht werden. Demokratie und Kunst, Zivilisation und Kunst, Bildung und Kunst: Das sind Begriffe, die zusammengehören.

Das setzt voraus, daß wir unter einem modernen Staat auch einen Kulturstaat verstehen, der ein vielfältiges, freiheitliches Kunstleben fördert - wirtschaftlich fördert! - und erhält. Kunst und Kultur gehören zum Alltag, gehören unbedingt - fächerübergreifend - in den Schulunterricht, gehören in den öffentlichen Raum. Darüber hinaus verschönern sie unsere Freizeit, unterhalten uns, bereichern unser Leben. Kurz: mehr Lebensqualität durch Bildung und Kunst!

Deshalb muß es für jeden Demokraten selbstverständlich sein, Künstler und ihre Kunst, aber auch ihre Forderungen zu unterstützen. Schließlich ist Kunst auch Politik mit anderen, humanen Mitteln." (aus Kultur: Ziel und Behauptung, Positionen zur Kulturpolitik, ver.di, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, 2002, S. 8)

Fest steht, daß bei der Oldenburg Arte das neue Recht für die bildenden KünstlerInnen weder beachtet noch umgesetzt wurde.

Steht da doch im Gesetz (UrhG) "Jeder Urheber hat einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung für jede Nutzungsart." (§ 32). Um den Künstler zu schützen vor überschlauen Pfeffersäcken, sagt das Gesetz weiter "Dem Künstler kann also der Anspruch auf ein Ausstellungsentgelt nicht dadurch genommen werden, daß ihm z. B. in atypischer Weise und zum Schein die Wand zum Aufhängen des Bildes vermietet wird und mit diesem Mietzinsanspruch dann gegen das Nutzungsentgelt aufgerechnet wird. (§ 32 Abs. 3 Satz 2; aus Atelier 2/2002, Zeitschrift für Künstler, von RA Dr. Bruno Dix, Köln)

Die KünstlerInnen leben also nicht in einem rechtsfreien Raum. Der Künstler ist Kleinunternehmer, und ob er als Profi, Halbprofi, Hobbykünstler arbeitet, das UrhG und das BGB gilt für alle. Was bedeutet das: Wenn der Künstler eine geldwerte Arbeit, z.B. die angemessene Vergütung einem Unternehmen schenkt, dann muß der Beschenkte dies dem Finanzamt melden und Schenkungssteuern bezahlen. Das Geld hätten besser die Künstler als angemessene Vergütung eingesteckt. Achtung, dadurch, daß - sagen wir mal - Eure Leistung erschlichen wurde, steckt Ihr in der Schwarzarbeiterfalle. Ihr habt selbstlos ehrenamtlich für eine Firma (GmbH) - das CMO - gearbeitet. In Deutschland muß aber bei Beschäftigung tarifmäßiges Geld fließen. Sonst werden in Zukunft überall, wo so was ähnliches wie Kunst draufsteht, z.B. Galeria, Kaufladen, die Menschen unentgeltlich arbeiten.

Der Künstler Volker Wohlfahrt hat am 5.6.02 das CMO von dem neuen Urheberrecht für den Kunstverein vasistas und die Gewerkschaft ver.di in Kenntnis gesetzt. Frau Böse hat ihm die Beachtung und Umsetzung des UrhG nach ver.di-Tarifen zugesichert.

Nach dem NWZ-Artikel vom 4.12.02: "Stadt: keine Verletzung des Urheberrechts", in dem Frau Böse sagt, "Wie alle hat er (Wohlfahrt) sich unentgeltlich beteiligt", wird eines deutlich: Niemand vom CMO hat wirklich ernsthaft daran gedacht, das UrhG auch nur im entferntesten umzusetzen und die Künstler als Partner zu akzeptieren. Im Gegenteil, man hat sie benützt, um nicht zu sagen, mißbraucht. Soviel zu "Wer Kunst und Kultur für wichtig hält - und die Bundesregierung tut das - wird mit uns dafür sorgen müssen, daß kreative Arbeit auch ihren angemessenen Lohnt findet."

Fazit: Ich denke, daß das neue Urheberrechtsgesetz den Künstlern hilft, einen allgemeinen Mentalitätsumschwung in der Gesellschaft herbeizuführen. Das CMO hat sich hier weder partnerschaftlich noch gesellschaftlich relevant für die Künstler eingesetzt. Es hat im Gegenteil die bestehenden Vorurteile gegen die Künstlerschaft in hervorragender Form bedient, denn Künstler sind doch absonderlich, leicht irre, verrückt, weltfremd, egomanisch, eitel und vor allen Dingen leicht auszubeuten.

In dem NWZ-Artikel macht sich die Stadt zum Geschäftsführer des CMO, wenn sie sagt, das CMO hat das UrhG nicht verletzt. (Frage. Wo und wann hat das CMO das UrhG beachtet?) Danach hätten alle KünstlerInnen ihre ihnen zustehende "angemessene Vergütung" (§ 32 UrhG) erhalten, nur der Künstler Wohlfahrt hat noch kein Geld gekriegt.

Was nun die Stadt Oldenburg und ihren Balken im Auge angeht, die Umgestaltung des Brunnenecks zu Lasten des Künstlers Udo Reimann, so möchte ich noch einmal aus dem UrhG von 1966 - richtig gelesen 1966 - zitieren.

"§ 14 Entstellung des Werks. Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden.

§ 23 Bearbeitung und Umgestaltungen. Bearbeitungen und andere Umgestaltungen des Werks dürfen nur mit Einwillighung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden."

Der Künstler Udo Reimann wurde weder informiert noch entschädigt. Die Stadt sagt dazu: Grundsätzlich wenden wir die jeweils gültige Fassung des Urheberrechts an.

Zum Schluß stehen eine ganze Reihe von Fragen an und eine Antwort.

Welche und wie viele Mittel sind geflossen? Z. B. Welche und wieviel finanzielle oder geldwerte Mittel sind aus dem Kulturetat geflossen, z.B. wieviel wurde für den Hüppe-Saal vom CMO bezahlt und weiter welche Kosten stellte das Amt für Verkehr und Straßenbau für die Zeit des Abstellen von Arbeiten von Herrn Grenzer u. a. (Sondernutzungserlaubnis) am Brunneneck in Rechnung? Welche finanziellen und geldwerten Mittel sind aus Gewerbe-/Wirtschaftstöpfen in die Oldenburg Arte geflossen?

Die NWZ hat ja nichts ausgelassen, um die Oldenburg Arte zu propagieren. Sind hier Mittel der Stadt geflossen? Oder hat die NWZ das alles geschultert?

Zum guten Schluß noch etwas gegen Legendenbildungen. Der Künstler Wohlfahrt hat seine Rechnung wie immer nach Abschluß seiner Dienstleistung gestellt. Er befindet sich damit in guter Gesellschaft mit anderen Künstlern, Handwerkern und Gewerbetreibenden.

Jetzt können wir uns bequem zurücklehnen und uns anschauen, wie einst die Künstler und ihre Rechte von Gerichtswegen genommen werden. Ich denke, die Strafanzeige gegen das CMO wird Erfolg haben und die Künstler Oldenburgs werden es dem Kollegen Wohlfahrt nicht danken, aber Undank ist der Welten Lohn, und das weiß der Künstler Wohlfahrt nur allzu gut. Aber Nomen es Omen.

Uwe Volker Wohlfahrt

 

 
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