Oldenburger STACHEL Nr. 247 / Ausgabe 4/05      Seite 1
 
Inhalt dieser Ausgabe
 

100 Tage Hartz IV

Eine Bilanz von unten

Seit das Sozialgesetzbuch, Teil II (im folgenden SGB II) - oft als "Hartz IV" bezeichnet - zum 1.1.2005 in Kraft getreten ist, sind mehr als 100 Tage vergangen. Folgt man den Verlautbarungen der Arbeitsagenturen, der beteiligten Städte, Landkreise und Gemeinden und der Berichterstattung in den Medien, so läuft die Umsetzung von "Hartz IV" gut. Von einzelnen Problemen abgesehen, werde die neue Leistung des "Arbeitslosengeldes II" (im folgenden Alg II) pünktlich ausgezahlt. Die Bescheide seien meistenteils in Ordnung, Widersprüche von Betroffenen gäbe es kaum.

Wer diese Bescheide gesehen hat, den wundert letzteres nicht: Sie sind für Betroffene praktisch unverständlich. Ohne umfassende Gesetzeskenntnisse und Einsicht in die dazugehörigen internen Durchführungsverordnungen sind sie auch nicht zu überprüfen. Doch wer sich auskennt, für den ist die öffentliche Wahrnehmung schlicht unglaublich. Die Durchsicht der Alg II-Bescheide in der Sozialberatung der ALSO ergibt: Kaum ein Bescheid ist korrekt!

Schon der Alg II-Vorlauf im letzten Halbjahr 2004 ließ die ALSO nichts Gutes erahnen. Denn das Antragsformular für das Alg II umfaßte "nur" schlappe 16 Seiten, die Dutzende Fragen zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen, der Wohnungssituation, den früheren und aktuellen Sozialleistungen, usw. enthalten. In kleiner Schrift und gewürzt mit einer Sozialrechtssprache, die nur noch wenigen Insidern verständlich ist. Viele Fragen waren aber nicht nur unverständlich, sondern auch unzulässig. Dies rügte auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, der der Erwerbslosenzeitschrift "quer" mitteilte, er habe gegenüber der Bundesagentur für Arbeit (BA) eine ganze Reihe von Fragen beanstandet. Diese habe in insgesamt 15 Punkten seiner Kritik nachgeben müssen. Die Antragsbögen wurden aber nicht etwa zurückgezogen. Die BA sagte bloß zu, diese Punkte bei einer späteren Neuauflage des Fragebogens zu berücksichtigen. Für Änderungen am aktuellen Fragebogen sei es jedoch zu spät. Doch wolle man datenschutzrechtlich problematische bzw. ohne Rechtsgrundlage abgefragte Angaben nicht verwerten.

Skandalöses Antragsverfahren

Der ursprüngliche Antragsbogen der BA ist bis heute in Gebrauch. So werden bis heute nicht erforderliche und unzulässige Daten erhoben, von denen Betroffene nur hoffen können, daß sie tatsächlich nicht gespeichert werden. So wie die Fragen zum Teil gestellt werden, wirken sie wie Fallstricke. Insbesondere verschiedene Fragen zu "im Haushalt lebenden weiteren Personen" verleiten dazu, Angaben z.B. zu verschiedenen Verwandten wie z.B. Bruder, Schwester, Tante oder Onkel oder auch zu den anderen Mitgliedern in der Wohngemeinschaft zu machen. Diese tun aber nichts zur Sache, wenn sie die Antragsteller nicht regelmäßig finanziell unterstützen. Denn nach dem Wortlaut des SGB II sind nur Angaben zu Mitgliedern der "Bedarfsgemeinschaft" erforderlich - dies sind bei volljährigen Antragstellenden im Haushalt lebende Partner und ihre minderjährigen Kinder, die sich nicht selbst finanzieren können. Doch haben das viele Mitarbeiter der BA offenbar nicht begriffen oder begreifen wollen. Den Vogel schoß hier ein Mitarbeiter der Hotline der BA zum Alg II ab, der einer Ratsuchenden am Telefon weiß machen wollte, daß sie im Antrag Angaben zu sämtlichen 28 Mietparteien in ihrem Hochhaus machen müsse - die seien alle unterhaltspflichtig! (vgl. quer Nr. 4/2004, S.18f.)

Mittlerweile begnügen sich viele für die Bearbeitung des Alg II zuständige Behördenmitarbeiter aber nicht einmal mehr mit den Fragen des Antragsbogens. Beschäftigte der Arbeitsgemeinschaft aus Agentur für Arbeit Oldenburg und Stadt Oldenburg (im Folgenden: ARGE Oldenburg) drangsalieren Personen, die einen Erstantrag auf Alg II stellen, z.B. mit einer langen Liste von zusätzlichen Unterlagen, die für die Bearbeitung nötig seien, von denen aber im Gesetz überhaupt nicht die Rede ist (vgl. "Die Fratze des Sozialstaats" in diesem STACHEL).

Völlig unverständliche Bescheide

So skandalös wie das Antragsverfahren sind auch die von der ARGE Oldenburg erteilten Bescheide. Sie sind verwirrend, in wesentlichen Punkten nicht nachvollziehbar und für Betroffene ohne umfassende Rechtskenntnisse nicht überprüfbar. Dies ergibt sich schon aus der Form der Bescheide. Sie bestehen manchmal aus unvollständigen Berechnungen und der knappen Mitteilung, daß der Antrag abgelehnt sei. Meistens aber werden die betroffenen Arbeitslosen mit einer wahren Papierflut von bis zu 20 Seiten eingedeckt, in der für 3 - 6 Monate im Voraus ihr monatlicher Anspruch ausgerechnet wird. Da dieser bei schwankendem Einkommen oder bei wesentlicher Änderung der Lebensverhältnisse von Monat zu Monat unterschiedlich hoch sein kann, errechnet die Behörde im Extremfall jeden Monat eine andere Summe.

Der behördliche Papierberg besteht dabei aus bis zu 4 Teilen:

· dem eigentlichen, meist zweiseitigen Bescheid, der auch die ausstellende Behörde und eine Rechtsmittelbelehrung enthalten muß;

· einer Doppelseite mit allgemeinen Erläuterungen zum Alg II;

· dem mehrseitigen Berechnungsbogen für unterschiedlich lange Bewilligungszeiträume;

· einem weiteren Zettel, in dem die Behörde mitteilt, daß die Miete zu hoch sei und der/ die Betroffene sich eine andere Wohnung suchen müsse.

Noch verwirrender ist, daß der eigentliche Berechnungsbogen in unübersichtlichen Tabellen gestaltet ist, die zudem noch in mehrere große Abschnitte unterteilt sind. Anfangs steht dort die Berechnung des genauen Bedarfs des Arbeitslosen und seiner Bedarfsgemeinschaft, in Spalten nach Personen gegliedert und mehrzeilig. Dann folgt nach dem gleichen Muster die Berechnung des "anzurechnenden Einkommens", das Antragsteller, Partner und im Haushalt lebende minderjährige Kinder erzielen. In beiden Fällen trägt zur Verwirrung bei, daß bei größeren Haushalten die entsprechenden Tabellen oft mitten durch geteilt sind und auf zwei verschiedenen Seiten stehen. Sodann folgt eine Aufteilung der Kosten zwischen der BA und der Stadt bzw. dem Landkreis. Diese Aufteilung hat für die Betroffenen zwar keine Bedeutung und ist nur für die Behörden interessant. Da Betroffene dies dem Bescheid aber nicht entnehmen können, verstehen sie spätestens hier nichts mehr. Und am Schluß folgt dann eine Mitteilung über die Höhe des befristeten Zuschlags für Arbeitslose, der aber nur für die Alg II-Bezieher gezahlt wird, deren letzter Monat im Bezug von Arbeitslosengeld noch nicht länger als 2 Jahre zurückliegt. Da die genaue Berechnung dieses Zuschlags aber nur für die Erwerbslosen von Interesse ist, fehlt sie ganz. Diese erfahren nur eine Summe (meist "0,00").

Nicht nachvollziehbare Berechnungen und eine unheimlich hohe Fehlerquote

Noch katastrophaler ist die Art, wie in den mehrseitigen Berechnungsbögen zunächst der Bedarf, die Unterkunftskosten und dann das Einkommen "berechnet" wird. Werden im Antragsbogen noch ausführlich alle möglichen und unmöglichen Details penibel abgefragt, so haut die Behörde den Arbeitslosen in ihrem Bescheid ohne jede Erklärung unter "Kosten der Unterkunft" und "anzurechnendes Einkommen" nur noch Ergebnissummen um die Ohren, die nicht nachprüfbar sind, weil die Berechnungsschritte schlichtweg unterschlagen werden.

Die Erfahrung aus der Sozialberatung der ALSO zeigt, daß rund 90% der Alg II- Bescheide, die uns Ratsuchende vorlegen, falsch sind. Wir haben die Fehlerschwerpunkte im Artikel "Falsch ist, was falsch sein kann" näher erläutert.

Schlußfolgerungen

Bundesweit sollen bis Mitte März 2005 nach Angaben der BA bisher 240.000 Widersprüche gegen die Alg II- Bescheide eingegangen sein, ohne Berücksichtigung der Zahlen aus den optierenden Städten und Landkreisen, die die Verwaltung des SGB II in eigene Hände genommen haben. Demnach hätten rund 10% aller Betroffenen bisher Widerspruch gegen ihre Bescheide eingelegt (nach Aussagen von verschiedenen ARGE-Geschäftsführern wird wohl vielen Protesten und Einwänden auch direkt abgeholfen, so daß kein schriftlicher Widerspruch eingelegt werden muß). Die Erfahrungen der ALSO legen nahe, daß es sich dabei nur um die Spitze eines Eisbergs handeln kann. Wäre den Betroffenen verständlicher, was mit ihnen geschieht und würde nicht immer mehr unabhängigen Beratungsstellen das Geld gestrichen, dann würde die Zahl der Widersprüche vermutlich explodieren.

Die Betroffenen werden auf diese Weise um viel Geld betrogen, auf das sie einen Anspruch haben (siehe "Um 160 Millionen betrogen" in diesem STACHEL). Sie werden noch schlechter gestellt, als es das Verarmungsgesetz SGB II ohnehin schon vorsieht, mit dem die Arbeitslosenhilfe abgeschafft und die Sozialhilfe faktisch gesenkt worden ist. Bund und Kommunen wollen sparen, koste es was es wolle. Es kostet ja auch nur Arbeitslose, Niedrigverdienende und ihre Angehörigen etwas. Personen, die jeden Euro dringend gebrauchen könnten.

Das Antragsverfahren und die Form der Bescheide sind darüber hinaus ein Angriff auf bisher übliche demokratische Standards. Nach dem geltenden Sozialrecht ist der Datenschutz zu beachten. Mitwirkungspflichten von Antragsteller/-innen gelten nur, soweit sie zumutbar sind. Bescheide haben klar und nachvollziehbar zu sein. Dieser Angriff ist kein Zufall. Das ganze SGB II ist ein Angriff auf das Grundgesetz. Nicht umsonst haben namhafte Juristen wie z.B. der Richter am Bundesverwaltungsgericht, Hans Rothkegel, und der Richter am Bundesverfassungsgericht, Uwe Berlit, in ihren Veröffentlichungen eine ganze Reihe von mutmaßlichen Verfassungsverstößen im SGB II aufgelistet, z.B. Verstöße gegen den staatlichen Schutz der Menschenwürde, gegen die Vertragsfreiheit, gegen das Rechtstaats- und das Sozialstaatsgebot.

Die ALSO fordert daher die Abschaffung des SGB II und die Einführung eines armutsfesten Grundeinkommens für alle Einwohner/-innen der Bundesrepublik - eine "Grundsicherung", die diesen Namen auch verdient. Bis dahin muß es zumindest schikanefreie Antragsverfahren und Antragsbögen geben, die den Datenschutz beachten. Die Bescheide auf Alg II müssen ausführlich, klar und nachvollziehbar werden. Und es muß dringend eine neutrale Überprüfungskommission eingesetzt werden, die sämtliche bisher ergangenen Bescheide überprüft und gegebenenfalls berichtigt.

 

 
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