Oldenburger STACHEL Nr. 247 / Ausgabe 4/05      Seite 8
 
Inhalt dieser Ausgabe
 

Das reicht!?

Neben den Kosten für die Unterkunft. (Miete und Heizkosten), besteht das Arbeitslosengeld II (Alg II) aus der sog. Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts (§ 20 SGB II). Diese soll pauschal den Bedarf des täglichen Lebens abdecken. Anders als die bis Ende 2004 gezahlte Arbeitslosenhilfe, ist das Alg II keine Leistung, die sich an der Höhe des ehemals erzielten Einkommens orientiert. Vielmehr entspricht sie der bisherigen Sozialhilfe. Mit dem Unterschied, daß weitgehend keine einmaligen Leistungen zusätzlich übernommen werden (s.u.). Der Bedarf des täglichen Lebens soll aus dieser Regelleistung gedeckt werden. Dazu gehören: Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Strom, sonstige Bedarfe des täglichen Lebens und in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt, eine Teilnahme am kulturellen Leben, Telefon, kleinere Haushaltsgegenstände, Schulranzen, Schultüten, Tauf- und Konfirmandenfeiern, Hochzeits- und Beerdigungsbekleidung u.v.m.. Mit der pauschalierten Regelleistung sollen "die Betroffenen ihren Bedarf selbst und möglichst einfach ermitteln können" (Bundestagsdrucksache 15/1516) Im Unterschied zur Sozialhilfe sind im Alg II sog. Ansparleistungen für Gebrauchsgüter von längerer Lebensdauer und höherem Anschaffungspreis enthalten (Kühlschrank, Herd, Mobiliar, Schuhe und Bekleidung). Die Pauschalierung der Regelleistung soll den Betroffenen selbständiges wirtschaften ermöglichen, ihnen soll die gesonderte Beantragung einmaliger Leistungen erspart werden. Andererseits bedeutet die Pauschalierung eine Verwaltungsvereinfachung. Soweit die offizielle Lesart.

Der maßgebende Regelsatz in der Sozialhilfe für eine alleinstehende erwachsene Person in Niedersachsen betrug bis zum 31.12.2004: 296,00 €. Statt der im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) geleisteten einmaligen Leistungen, wird eine Summe von 49,00 € nunmehr als sog. Ansparleistung pauschal hinzugerechnet. Genau genommen muß die Ansparsumme von den nachstehend aufgeführten Regelleistungen abgezogen werden (Ansparleistung in Klammern gesetzt). Entsprechend beträgt die Höhe der Regelleistung für Alg II - BezieherInnen, die in den alten Bundesländern leben für eine erwachsene alleinstehende Person 345,00 € (./. 49,00 €), für eine erwachsene Person, die mit einer/m erwachsenen PartnerIn (verheiratet, eingetragenen Lebensgemeinschaft oder eheähnlich) gemeinsam lebt 311,00 € (./. 43,70 €), für Kinder bis zum 14. Lebensjahr 207,00 € (./. 38,40 €), ab dem 15. Lebensjahr 276,00 € (./. 38,40 €).

Für Nahrung, Getränke und Tabakwaren stehen 131,10 € zur Verfügung. An einem Tag kann eine erwachsene alleinstehende Person somit 4,37 € ausgeben, in der Woche ca. 32,00 €.

Ein Elternpaar, verheiratet mit 2 Kindern 12 und 16 Jahre alt könnte dafür im Monat 419,90 €, am Tag ca. 14,00 € und wöchentlich ca. 105,00 € ausgeben.

Pro Mahlzeit kann die 4köpfige Familie insgesamt ca. 4,20 € ausgeben (Frühstück, Mittag, Abendbrot, 2 mal wöchentlich zusätzlich Kaffee und Kuchen) (Wenn die Eltern Raucher sind und durchschnittlich 8 Packungen Tabak im Monat kaufen, reduziert sich die Summe für die Lebensmittel auf ca. 380,00 €, pro Mahlzeit also ca. 0,40 € weniger).

Zum Frühstück: 4,20 € für Brötchen oder Brot, Butter, Aufschnitt, Obst, Müsli, Milch, Kaffee oder Tee.

Zum Mittagessen: 4,20 € für Kartoffeln (oder Nudeln, oder Reis, ...), Gemüse, Fleisch oder Fisch, Getränke,

Zum Abendessen: 4,20 € für Brot, Aufschnitt, Suppe, Obst, Getränke 4,20 € Samstags und Sonntags zusätzlich Kaffee, Tee, Kakao und Kuchen, Kekse, Torte (eine Zwischenmahlzeit in der Schule, muß bei andren Mahlzeiten eingespart werden)

Planungen in den Privathaushalten gehen selten so ins Detail, die wenigsten von uns führen sich so deutlich vor Augen, welche konkrete Summe für jede einzelne Mahlzeit ausgegeben werden kann, damit am Ende des Monats jede Mahlzeit in gleicher Qualität ausgefallen ist. Aber hier beginnt erst das große Rechnen. Mit den geringen Mitteln für die Ernährung kann ein Wochenplan erstellt werden. Versucht man mit den Regelleistungen in gewohnter Weise die Freizeit zu verbringen oder seine kulturellen Bedürfnisse zu befriedigen, dann wird es komplizierter.

Für Kino, Theater, Sport, Reise, private Weiterbildung, Schule, Bücher, Musik, Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke sind für eine alleinstehende erwachsene Person 37,95 € monatlich vorgesehen.

Kinokarten am Billigtag kosten ca. 4,00 € (Familie ca. 16,00 €) Theaterkarten im mittleren Preisniveau ca. 16,00 € Sportvereinsbetrag (hier BTB) Familie 18,00 € monatlich Ein VHS-Kurs (Sprach- oder Kunstkurs) monatlich ca. 30,00 € "Events" - also Konzerte oder z.B. Kabarett mindestens 20,00 € meist eher ab 50,00 € aufwärts

Eine alleinstehende Person kann also einen VHS-Kurs belegen und sich ein Buch für 7,95 € kaufen, oder die Summe für eine Urlaubsreise zurücklegen. Gleichzeitig an einem VHS-Kurs teilnehmen und Mitglied in einem Sportverein sein bedeutet, an anderer Stelle weniger auszugeben (oder aus dem Verein austreten). Man könnte beispielsweise auch 10,35 €, die monatlich für Beherbergungs- und Gaststättenleistungen (einmal in der Woche ein Bier und eine Handvoll Nüsse in der Eckkneipe) vorgesehen sind, dafür verwenden. Zu den kulturellen Bedürfnissen zählen auch Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke, die damit zusammenhängenden Feierlichkeiten, Zeitschriften, Videoausleihe, Ausstellungsbesuche, ein Wochenende bei Freunden, Computerprogramme, usw.

Alle, die mit schulpflichtigen Kindern zusammenleben, müssen auch den Schulbedarf (Hefte, Stifte, Sportzeug Schulausflüge, Kopierkosten etc) bedenken.

Außerdem sollen alle ihren staatsbürgerlichen Patriotismus an den vergnüglichen verkaufsoffenen Sonntagen, während langer Ladenöffnungszeiten in den Fußgängerzonen, den Gewerbegebieten und bei diversen Lieferserviceunternehmen zeigen ("born to shop").

Hier soll nicht gesagt werden, daß für Alg II - BezieherInnen "ein wenig Planung und Vorausschau" ein Leben ermöglicht, das diese Bezeichnung verdient. Vielmehr soll deutlich werden, von wie viel Leben ein großer Teil der Menschen ausgeschlossen wird. Und dabei geht es nicht um das Konsumanbeten. Zum Leben in einem so reichen Land wie der BRD gehört mehr als Essen, Trinken, irgendein Dach über dem Kopf und im Winter nicht erfrieren.

Im alten Sozialhilferecht wurde Sozialhilfe beziehenden Menschen ein Leben in Würde zugesichert. Dieser Passus ist im Sozialgesetzbuch II nicht mehr zu finden.

Das SGB II gehört wieder abgeschafft, nicht angepaßt und ein wenig akzeptabler gestaltet!

Menschen gehören in den Mittelpunkt einer Gesellschaft und nicht an den Rand!

 

 
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