Oldenburger STACHEL Ausgabe 3/96      Seite 1
 
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Sozialamt als Erpresser?

Bewerbungszwang ist Thema im Sozialausschuß

Ein Thema in der Sitzung des Sozialausschusses vom 7.2.96 war der "Bewerbungszwang". Hierbei handelt es sich um die Aufforderung an SozialhilfebezieherInnen, sich um Arbeit zu bemühen, welche für das Sozialamt dokumentiert werden müssen. Können sie anschließend keine 10 Bewerbungen vorlegen, wird gleich im erstan Aufforderungsschreiben eine 20%ige Kürzung des Sozialhilferegelsatze s angekündigt. Bei weiterer "Weigerung", sich im Sinne des Sozialamtes um Arbeit zu kümmern, wird sofort mit einer Kürznug von 30% und zu guter Letzt auch mit der Streichung der Sozialhilfe gedroht.

Die Existenz eines solchen amtlich angeordneten Aufforderungsschreibens hatte schon in der letzten Sozialausschußsitzung für Erstaunen und Aufregung gesorgt. Wußte man doch nicht, was es damit überhaupt auf sich hatte. Wenn sich zum Beispiel 2000 SozialhilfebezieherInnen 10mal pro Monat um eine Arbeit bewerben würden, so ein Ausschußmitglied, dann würde der Arbeitsmarkt mit 20000 unnützen Bewerbungen überschwemmt werden.

Gibt es überhaupt soetwas wie Bewerbungszwang? Lediglich SPD und Grüne konnten sich darauf verständigen, daß es sich bei dieser Art von Bewerbungsaufforderung um eindeutigen Bewerbungszwang und um bloße Schikane handele. Sozialdezernentin Niggemann konnte sich dieser Interpretatin jedoch nicht anschließen. Für sie handele es sich schlicht um den Nachweis von Arbeitsbemühungen. Das Sozialamt führe dabei Einzelprüfungen durch, wie schon immer.

Zusammengeschusterte Zahlen

Mit ein wenig Nachdruck gelang es dem Ausschuß, daß Sozialdezernentin Niggemann einige Zahlen nannte. 700 Fälle von Bewerbungsaufforderungen würde es nach ihrer Aktenlage hochgerechnet geben. Aus welchem Aktenumfang und für welchen Zeitraum dieses geprüft wurde, blieb völlig im Dunkeln. Die Frage nach der Zahl von Regelsatzkürzungen wurde einfach übergangen und nach einigem hin und her mit einer Zahl von zwölf Sozialhilfestreichungen beantwortet. Die NWZ machte, wie auch ein Sozialausschußmitglied, aus den zwölf Streichungen dann auch zwölf Kürzungen. Wer lediglich ergänzende Sozialhilfe neben dem Bezug von Arbeitslosengeld oder -hilfe erhalten würde, würde keine Aufforderungen vom Sozialamt erhalten. Personen mit Kindern, Alleinerziehene zum Beispiel, könnten allerdings nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (siehe letzte SIESTA) zu einer Halbtagsbeschä ftigung aufgefordert werden. Im übrigen solle demnächst eine Beratungsinstitution in Vertrag genommen werden, damit Sozialhilfebez ieherInnen lernen, sich zu bewerben.

Die Zahlen schienen eher eilig zusammengeschustert als gründlich recherchiert zu sein. Daß es keine Kürzungen bei ergänzender Sozialhilfe gäbe, widerspricht ganz einfach den Erfahrungen aus der ALSO-Beratung und der Fragebogenaktion (siehe aktuelle SIESTA). Aber selbst bei der genanntn Zahl von 700 kann kaum von Einzelfallprüfung gesprochen werden. Gesetzlich vorgschrieben ist der Bewerbungszwang ebenfalls nicht, da aus genügend Kommunen, Städten und Gemeinden des Umlandes wie Kreis Friesland, Kreis Wesermarsch und Bremen, eine solch rigide Praxis nicht bekannt ist.

Während sich Sozialamtsleiter Hübenthal fast unbeteiligt zurücklehnte, entspann sich im Sozialausschuß eine heftige Auseinandersetzung. Sicherlich sind die Kommunalwahlen im Oktober auch Anlaß dafür, daß angesichts der hohen und weiter steigenden Arbeitslosenzahlen der Bewerbungszwang ein billiges, schikanöses Mittel ist, die Zahlen der SozialhilfebezieheInnen einfach herunterzudrücken. Denn früher oder später landen viele Arbeitslose beim Sozialamt. In diesem Jahr wird geeschätzt, daß die Streichung der originären Arbeitslosenhilfe (Arbeitslosenhilfe im Anschluß an eine mindestens fünf Monate lange abeitslosenversi cherungspflichtige Beschäftigung) den Sozialämtern 400 Millionen Mark an zusätzlichen Kosten bereiten wird. Und was ist da nicht einfacher, als diese Kosten nach unten hin weiterzugeben? Letztlich ist es egal, ob die Arbeitslosen hochqualifiziert oder ohne Beruf sind. Der Arbeitsmarkt verschließt sich. Das Sozialamt wird mit dem Bewerbungszwang allerdings eine neue Schleuse öffnen, durch die sich der Arbeitsmarkt wieder öffnet. Mit prekäran Beschäftigungen ohne Versicherungsschutz, mit billigsten und unqualifizierten Stellen im Dienstleistungsbe reich, im Einzelhandel, in der sogenannten Hauswirtschaft usw., können noch Profite gemacht werden.

Arbeitsstrich

Das Ergebnis wird die Gewöhnung an immer schlechtere Arbeitsbedingungen und niedrigste Gehälter sein. Die SozialhilfebezieherInnen sollen die Karre aus dem Dreck ziehen, in den die Bundesregierung und das Kapital sie im Namen der freien Marktwirtschaft immer tiefer rein drücken. Auf kostenaufwendige Programme zu hoffen, die die Stadt im Sinne einer wirklichen Perspektive für die Sozialhilbezie herInnen in Gang setzen könnte, ist müßig, weil allemal das Geld fehlt. dient für die besser gestellten Schichten das Mittel der Unterhaltspflicht dazu, Menschen vom Gang zum Sozialamt abzuschrecken, so ist der Bewerbungszwang das Mittel für die ärmere Masse, sich prekär über Wasser zu halten, anstatt gegenüber dem Sozialamt Forderungen zu stellen und eine sinnvolle Lebensperspekti ve einzuklagen, die ihnen schon länger verwehrt worden ist.

Für die Ecken in Großstädten, wo sich ausländische Arbeitskräfte auf der Straße für Montagefirmen, Baufirmen usw. billig feilbieten, ist der Begriff Zuhälter eines institutionalisierten Arbeitsstriches.

Der Sozialausschuß kam in seiner Sitzung vom 7.2. zu keiner Entscheidung. So wird also am 14.3. über den Antrag der Grünen entschieden, daß der pauschale Bewerbungszwang zurückgenommen werden und das Sozialamt zur früheren Einzelfallprüfung zurückkehren soll. Die Sozialausschußsitzung findet um 17 Uhr im Rathaus statt.

Wolf Herzberg, ALSO


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