Oldenburger STACHEL Ausgabe 3/98      Seite 14
 
Inhalt dieser Ausgabe
 

Schwuppdidu - und weg bist Du

"Das kann mir nicht passieren. Ich bin doch nicht verrückt." "Das muß doch einen Grund haben. ..." So und ähnlich reagieren manche auf Berichte über Einweisungen in psychiatrische Kliniken, z.B. das Landeskrankenhaus. Andererseits sind Landeskrankenhäuser ein Symbol für die Angst vor der Macht der Gesellschaft - ohne Gerichtsverhandlung können Menschen weggeschlossen werden. Die folgende Handlung kann sich vielerorts zugetragen haben:

(Ach ja - bevor es richtig losgeht: In diesem Artikel wird im Wesentlichen die weibliche Form verwendet. Ich bitte die Leserinnen, die männliche Form mitzudenken. Wenn die männliche Form Verwendung findet, kann es einen inhaltlichen Grund haben, muß aber nicht.)

Ein Mensch - aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes heißt die Person für uns Fritzine Wehrmich - hatte Streß mit der Nachbarinnenschaft. Quelle der Querelen waren eindeutig die Nachbarinnen. Die Mühlen der Gerechtigkeit mahlen langsam und umständlich, doch sie sorgen dafür, daß es keine Striptänze und ähnliches mehr auf dem Flur vor der Wohnungstür von Fritzine gibt. Die (verirrten?) Klingeleien von Freiern bleiben aus. Der Widerstand war erfolgreich. Doch jetzt tritt der Vermieter auf den Plan. Wehrhafte Mieterinnen haben den unerwünschten Nebeneffekt, daß Miete ausbleiben kann, wenn die Nachbarinnen - ebenfalls Mieterinnen - per Gerichtsbeschluß entfernt werden. Im konkreten Fall wußte sich der Vermieter zu helfen - er schickte männliche "Fleischpakete" zum "Aufräumen". Diese konnten noch "hinauskomplimentiert" werden. Die bereits des öfteren hinzugezogene Polizei jedoch quittierte den erneuten Hilferuf mit einem "Gespräch" bei dem von ihr hinzugezogenen Arzt. Überraschend schnell weiß dieser, daß akute Gefahr besteht. Nach wenigen Minuten sitzt Fritzine Wehrmich im Fahrzeug gen Landeskrankenhaus (LKH). Der dortige Diensthabende Arzt unterschreibt nach weiteren wenigen Minuten die Einweisung. Hier nimmt das Verfahren endgültig seinen Lauf.

Staatlich erzwungene Hilflosigkeit

Zunächst geht es auf den Wachsaal in der "geschlossenen Abteilung". Später wird ein gerichtlicher "Beschluß" erlassen, daß es mit dieser Prozedur alles seine Richtigkeit habe. Der "Beschluß" soll schlimmere Taten gegen sich selbst oder andere verhindern. Insbesondere ist Fritzine wie viele andere "zur Beobachtung" eingewiesen. Nach dem Eindruck von unabhängigen Betrachterinnen des Ganzen ist diese "Beobachtung" jedoch nicht mehr möglich. Denn bereits vor dem richterlichen Beschluß wurde "Haldol" eingesetzt. Das Ergebnis ist ein Mensch, der verkrampft ist, sabbert und nicht mehr in Lage ist, Widerspruch zu leisten. Wie soll so "beobachtet" werden, ob von einem Menschen "Gefahr ausgeht"?

Keine Vertrauten Menschen

Alles ging so plötzlich von statten. Das Büchlein mit den Telefonnummern von Freundinnen blieb zu Hause. Die Freundin, deren Nummer trotz Haldol im Gedächtnis ist, ist gerade umgezogen. Allen Umständen zuwider klappt nach mehr als einer Woche die Kontaktaufnahme durch Bekannte - doch es verstreicht ein weiterer Tag ins Land, an dem (gezielt?!) falsche Telefondurchwahlen seitens des Krankenhauses genannt werden und auch falsche Zeiten der "Erreichbarkeitserlaubnis". Erst ein persönlicher Besuch bringt den erwünschten Kontakt. Der Anblick erzeugt großen Schrecken - wie dramatisch ein Mensch "nur" durch Medikamente zugerichtet werden kann.

Mit ihnen rede ich nicht

Es muß schnell gehen, den jede Stunde längerer Aufenthalt vergrößert das Leiden von Fritzine. Gleich für den nächsten Tag soll ein Gespräch mit dem Behandelnden Arzt vereinbart werden. Dieser ist jedoch zu Gesprächen mit Dritten nicht bereit - obgleich er hierzu durch den Paragraphen 70 des FGG (Gesetz über die Freiwillige Gerichtsbarkeit - hier: § 70 d Abs.1 Ziffer 4) verpflichtet ist. Diese Bestimmung sagt, daß Vertraute Personen zu hören sind.

Wie das LKH dies auslegt, kann an folgender Gesprächsnotiz deutlich werden. An diesen Leitenden Arzt war zuständigkeitshalber seitens der Klinikleitung verwiesen worden. Es wurde übrigens lediglich kurz nach einem Gesprächstermin gefragt. Das Telefonat hatte folgende Äußerungen als Ergebnis: "... Wer sind Sie überhaupt? ... Aha! (Klingt mit einem bedrohlichen Unterton, schreibt auf.) ... Ich habe einen Termin. ... Sie belästigen mich! ... Was geht sie das an? Frau Wehrmich wird von uns behandelt! (Grußlos aufgelegt.)" (Das ist ein Beispiel von mehreren Ähnlichen) Besteht in solchem Verhalten die Förderung einer vom LKH als notwendig angenommenen Heilung durch die Hinzuziehung von seitens der Zwangseingewiesenen erwünschten Vertrauten Personen? Allgemein gilt, daß Menschen aus dem Umfeld, wo es möglich scheint, miteinbezogen werden sollen. Im LKH hingegen scheinen alle Nichtinsassen zu stören.

Die Kirche war auch nicht hilfreich

Ähnlich ging es mit der hinzugezogenen Seelsorgerin des Krankenhauses. Zweieinhalb Tage ließ sie auf sich warten - obgleich sie am Telefon zugesagt hatte, daß sie sich kümmern würde. Zwar wurde dies seitens eines Supervisors in der Seelsorge nicht gebilligt - dieser Zuspruch war jedoch allenfalls für die Vertraute Person hilfreich. Der andere Mensch blieb eingeknastet - mit weiterhin reduzierter Zuwendung.

Rechtsabstand

Die frühere Gesetzgebung hatte erkannt, daß auch zwei Halbgötter in Weiß irren können. In der Zeit vor Notstandsgesetzgebung und großem Lauschangriff galten Grundrechte immerhin soviel, daß ein solcher "Beschluß" seitens einer Richterin überprüft werden muß. Eine solche "Prüfung" dauert i.d.R. auch nicht länger als die Prozeduren bei der Einweisung. Deshalb gibt es auch noch die Möglichkeit, gegen die Freiheitsberaubung zu protestieren und Widerspruch einzulegen. (Das Schriftstück "Beschluß" vom Gericht gegen Fritzine ließ übrigens über 10 Tage auf sich warten, ehe es ausgehändigt wurde. über 3 Tage verstaubte es allein auf der Poststube des LKH.)

Da die meisten Menschen, die in solch mißliche Situation kommen, nicht juristisch vorbelastet sind, wird von Gesetz wegen ein Beistand beigeordnet. Bei Fritzines Einknastung hat die Rechtsanwältin sich über 10 Tage lang nicht sehen oder von sich hören lassen. Das bedeutet eine Möglichkeit weniger, Kontakt nach außen aufzunehmen - was zwar nicht direkt zu den Aufgaben einer solchen Verteidigerin gehört - aber vielleicht doch die Chance böte, die Blumen zu Hause gießen zu lassen, die Miete zu bezahlen, den Dackel Gassi zu führen und was da an profanen Alltäglichkeiten mehr ist. Aber das setzt eben voraus, daß der Rechtsbeistand engagiert ist und nicht nur die Gelder aus der Verpflichtung abzocken will.

Kein Geld - keine Achtung

Das Skandalöse ist nicht nur die augenscheinliche Willkür, mit der ein Mensch weggeschlossen wurde. Und wenn Fritzine noch so sehr vor Angst aufgelöst gewirkt haben mag im Augenblick der "Sicherstellung", so darf das nicht bedeuten, daß in einer solchen Situation dem Menschen keine Achtsamkeit entgegen gebracht wird. Im Gegenteil: In Ausnahmesituationen ist außerordentliche Aufmerksamkeit für den Menschen von nöten. Unter der Hand war im LKH immer wieder zu hören, daß zu wenig Personal vorhanden sei. Ohne die Ruhigstellung per "Chemischem Knebel" sei eine Einrichtung wie ein LKH nicht denkbar. Menschen werden zu "Fällen".

Irreparable Schädigungen

Peter Lehmann von der Irrenoffensive aus Berlin warnt eindringlich vor den gesundheitlichen Gefahren von Neuroleptika wie Haloperidol, Haldol und den vielen weiteren ähnlichen Medikamenten. In dem Klassiker "Bittere Pillen" wird zu "Haldol" vermerkt, daß es zu unheilbaren Störungen der Motorik kommen kann. Trotzdem warnt Peter Lehmann vor plötzlicher Absetzung: Es kann zu Entzugserscheinungen kommen. Das ist auch ein Hinweis auf die Schärfe der Mittel. Handelt es sich um staatlich verordnete Medikamentensucht? Über die möglichen Folgen wurde Fritzine nicht unterrichtet!

Therapiefreiheit?

Mittels Haldol wird im LKH "Therapie" betrieben. Laut Grundgesetz haben die Menschen in der Bundesrepublik ein Selbstbestimmungsrecht (z.B. auch freie Ärztinnenwahl) über die ärztlichen Methoden, mit denen sie kuriert werden (oder auch nicht). Ein Zwangseinweisungsbeschluß wird erlassen zum Schutz und zur Beobachtung. Weshalb wird außer in das Recht der freien Wahl des Aufenthaltsortes auch noch unnötigerweise in weitere Grundrechte eingegriffen - nachgewiesenermaßen auf gefährliche Weise?

Alles im Sinne der "Diagnose"

Wer die "Diagnose" akzeptiert in der Hoffnung "Augen zu und durch" - um möglichst schnell wieder rauszukommen, ist eben "krank" im Sinne der "Diagnose". Wer gegen die "Diagnose" rebelliert, hat keine Krankheitseinsicht - und wird erst recht als "krank" klassifiziert. Überhaupt wird alles im Sinne der chemisch-technisch-soziokratischen Medizin gedeutet. Selbstheilungskräfte gibt es hier nicht. (Was es nicht gibt, braucht auch nicht gefördert zu werden?) Wer als "gesund" entlassen wird, der muß Haldol geholfen haben. In der Therapie wurden eindeutige Fehler gemacht - das Ergebnis ist trotzdem sicher: Die Klinik hat immer recht. Überhaupt - was heißt hier Diagnose? Bei der Zwangseinweisung von Fritzine gab es KEINE Diagnose, sondern einen Verdacht. Diesen zu erhärten oder auszuräumen galt das Ziel der Einweisung. Stattdessen wurde eine Behandlung begonnen, von deren Sinn NIEMAND wissen konnte.

Gebrochener Widerstand

Nach der anfänglichen Vernachlässigung kam Bewegung in die Angelegenheit - es ist immer nützlich, wenn sich Personen von außen einschalten. Mensch muß nötigenfalls auch den Mut aufbringen, etwas anzuecken. Nach langer Vernachlässigung gab es plötzlich eine Verlegung auf eine offene Station. Zusätzlich zum Chemischen Knebel gab es "Gesprächstherapie". Wesentlicher Bestandteil: Die "Patientinnen" sollen zur "Krankheitseinsicht" gebracht werden. Viel erfreulicher wurde der Aufenthalt für Fritzine nicht. Da die Rechtsanwältin nicht korrekt arbeitete, wurde der Widerspruch selbst verfaßt. Kaum, daß die Krankenhausleitung darüber informiert war, wurde Druck erzeugt: Wenn du nicht unterschreibst, daß du "freiwillig" hier bist, sorgen wir für eine Neuauflage des "Einweisungsbeschlusses". Das Opfer reagierte mit völligem seelischem Zusammenbruch: "Ich habe aufgegeben". Dem Krankenhaus wurde die "Freiwilligkeit" unterschrieben.

Freiwillig?

Die Folgen der "Freiwilligkeit": Das FGG der Zwangseinweisung findet nunmehr keine Anwendung. Folglich gibt es keinen Rechtsbeistand mehr - und auch kein Recht für die Vertraute Person auf Anhörung. Die leicht entstehende Illusion besteht darin, daß die Menschen glauben, sie könnten jetzt jederzeit gehen. Tatsachlich ist die Unterschrift unter die "Freiwilligkeitserklärung" die ausdrückliche Krankheitseinsicht: Ich bin krank und möchte geheilt werden, deshalb bin ich jetzt im Krankenhaus. Wer einfach so gehen möchte, wird schnell wieder in der Geschlossenen Abteilung verbunkert. Das passiert "psychisch Kranken" eben, daß bei ihnen die Krankeitheitseinsicht schwindet. Nötigenfalls erwirkt das LKH eine erneute Zwangseinweisung - was wesentlich einfacher vonstatten geht als zu Beginn. Der logische und erfahrungsmäßige Schluß: Keinesfalls die "Freiwilligkeitserklärung" unterschreiben.

Der Bock ist immer der Gärtner

Im Rahmen des gerichtlichen Widerspruchverfahren gegen die Zwangseinweisung fordern die Richterinnen - die sind schließlich keine Psychologinnen - Gutachten an. Die geneigte Leserin darf jetzt die Preisfrage lösen: Wer erstellt dieses Gutachten? Richtig geraten: Das Gutachten wird von Ärztinnen des gleichen Landeskrankenhauses erstellt, das beteiligt ist an der Durchführung von Zwangsunterbringung und Bettenbelegung. Wieviel Mut braucht so ein Weißkittel, um schriftlich zu fixieren, daß die Kollegin "nicht ganz richtig liegt"?

Entmündigung

gibt es ja nach dem Buchstaben des Gesetzes nicht mehr. Doch sehr eifrig war das LKH bei der Bestellung einer Betreuerin. So werden jetzt z.B. die Finanzen kontrolliert bei einem Menschen, die nie viel Geld hatte, aber auch keine Probleme, mit dem wenigen Einkommen klarzukommen.

Fazit

Eine Einweisung kann blitzartig wie ein Überfall geschehen - ohne, daß tatsächlich eine psychische Erkrankung vorliegt. Im LKH ist Individualität nur schwer möglich. Wer erstmal drin ist, kommt nur schwer wieder heraus. Das Wehren gegen solche Möglichkeiten geschieht am besten vorher. So ist die Umsetzung der Psychiatriereform und der Forderungen der Psychiatrie-Enquete lange überfällig. Bei psychischen Erkrankungen brauchen die Menschen Beistand zur Schaffung von Akzeptanz und Freiräumen und keine Chemischen Knebel.

Landeskrankenhäuser stehen für die Tendenz, isolierte "Lösungen" anzubieten. Die medikamentöse Behandlung greift punktuell in Netze menschlicher Beziehungen ein. Die Nebenwirkungen werden meist nur in ihren dramatischten Phänomenen erkannt. Für diese Folgen müssen weitere Anstrengungen zur Heilung aufgebracht werden, so diese überhaupt möglich ist. Carl Amery dazu: "Das Festhalten an einer monokausalen, auf isolierte Probleme und isolierte Problemlösungen fxierten Denkweise entspricht nicht nur unserer politischen und technologischen Praxis, es war jahrhundertelang sogar eine der wichtigsten Voraussetzungen für den technisch-praktischen Fortschrittgewesen. Aber sie ist heute das entscheidende Hindernis für den nächsten Schritt, den Fortschritt in eine Welt von morgen, die nur bewohnbar sein wird, wenn ihre Denkweise ihr Planen und Fühlen in jedem Fall und für jedes Problem das Netz der gesamten Auswirkungen jeder Einzelaktion berücksichtigt."

Das Land Bremen hat aus diesen Überlegungen teilweise Konsequenzen gezogen (als einziges Bundesland) - die Auflösung der psychiatrischen Klinik im Kloster Blankenburg ist eine davon. Vor allem ist dies ein Erfolg von Menschen, die Anfang der 80er Jahre mit der Umsetzung der Psychiatriereform im Land Bremen begannen. Blankenburg war die Langzeiteinrichtung der Bremischen Psychiatrie. Aus dieser Initiative heraus entwickelten sich die Blaumeiers, die mit der Blauen Karawane im Herbst 1985 auch in Oldenburg zu Gast waren.

Bei Blaumeier organisieren sich die Betroffenen selbst. Eike Besuden (Radio Bremen, Buten und Binnen) zeigte der Öffentlichkeit in mehreren Filmen, wie selbst langjährige Insassen eines LKH selbständig Leben können. Die Selbstorganisation ist vor allem deshalb wichtig, wie auch der konkrete Anlaß zeigt, weil gerade auch die Personen und Institution, auf die große Hoffnung gelegt wurde, falsche Ratschläge gaben oder durch Hilflosigkeit glänzten. Die Auflösung der Psycho-Knäste ist möglich. Damit zukünftig Menschlichkeit nicht mehr durch den organisierten Zwang zur Normalität im Auftrag von Wirtschaft und chemischer Industrie bestimmt wird, sondern durch den freien Umgang von Menschen miteinander. Eine freie Gesellschaft braucht keine "braven Bürgerinnen", sondern freie Menschen.

Gerold Korbus

PS: Einzelfälle und Einsamkeit

Modernere Therapieansätze gehen von der Eingebundenheit des Individuums in Systeme aus - deshalb gibt es z.B. die Systemische Therapie. Defizite von Achtsamkeit, Authentizität und Weisheit der Herkunftsstruktur sind nicht mit Haldol zu beheben. Es sind möglichst die Beziehungsstrukturen in die Therapie miteinzubeziehen. Notwendiger Streßabbau in akuten Lebenssituationen kann nicht im Wachsaal bei Dauerlicht funktionieren. Als ein gangbarer Weg von mehreren sei hier das Achtsamkeitstraining von Jon Kabat-Zinn genannt.

Weiterführende Literatur:

Zur (unschönen) Geschichte des LKH Wehnen: Ingo HARMS: Wat mööt wi hier smachten Über Hungertod und Euthanasie im 3. Reich im Landeskrankenhaus Wehnen Osnabrück, 1996

Thomas SZASZ: Psychiatrie (Auch über die Fragestellung "Psychiatrie" hinaus lesenswert. D.Verf.)

Peter LEHMANN: Der Chemische Knebel

Anselm GRÜN: Tu Dir doch nicht selber weh, Mainz, 1997

Liliane JUCHLI: Heilen durch Wiederentdecken der Ganzheit, Stuttgart 1985

Rudolf zur LIPPE, Carl AMERY: In Günter ALTNER, PU - Die Gefahren der Plutoniumwirtschft, Frankfurt, 1980/3.Aufl.


Diese Veröffentlichung unterliegt dem Impressum des Oldenburger Stachel. Differenzen zur gedruckten Fassung sind nicht auszuschließen.
Nachdruck nur mit Quellenangabe, Belegexemplar erbeten.


 

 
  Differenzen zur gedruckten Fassung nicht auszuschließen. Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt. Siehe auch Impressum dieser Ausgabe und Haupt-Impressum