Oldenburger STACHEL Ausgabe 6/98      Seite 2
 
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Kein Asyl in Oldenburg

trotz drohender Verstümmelung

Einer jungen Frau aus Ivorien (Elfenbeinküste) droht in ihrer Heimat Genitalverstümmelung. Sie soll "beschnitten" werden, wie es verharmlosend heißt, wenn es nach dem Willen ihrer Familie und der "Tradition" geht. 1996 war sie aus dem Schlaf gerissen worden und von Frauen ihres Dorfes in den Wald gebracht worden. Dort mußte sie erleben, wie zwei Frauen unmittelbar nach dem blutigen Ritual starben. Dennoch bestanden ihr Vater und die Großmutter weiter auf den Eingriff. Ihr gelang die Flucht. Sie konnte auch andernorts in ihrer Heimat vor Verfolgung durch ihre eigene Familie nicht sicher sein.

Tödliche Bedrohung reicht in Oldenburg nicht für das Asyl von Flüchtlingen

Das Oldenburger Verwaltungsgericht lehnte jetzt den Asylantrag ab, gew"hrte allerdings ein Bleiberecht bis zum 20. Lebensjahr. Denn angeblich werden diese Eingriffe nur an Frauen bis 20 Jahren vorgenommen. Dies wird von der Frauenrechtsorganisation "terre des femmes" als "absoluter Unsinn" bezeichnet. "Jederzeit, zum Beispiel aus Anlaß ihrer Hochzeit, kann die Frau verstümmelt werden, egal wie alt sie ist." Das Gericht lehnte den Asylantrag ab, weil es keine unmittelbare Verfolgung anerkennt, da diese nicht von staatlichen Organen ausgehe. Vor der eigenen Familie kann es hier keinen Schutz geben. Geht es noch zynischer?

Anderen Ortes schon!

Das Magdeburger Verwaltungsgericht hingegen hatte bereits im Juni 1996 das Asylbegehren einer Frau aus Ivorien wegen drohender Genitalverstümmelung positiv beschieden.

Gerold Korbus

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D.I.R. Postfach 1221, 35002 Marburg


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