Oldenburger STACHEL Ausgabe 7/99      Seite 4
 
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Auf ein Neues...

AStA startet wieder Treuhandkonto-Aktion

Die Verwaltungsgebühren sind noch nicht vom Tisch, im Gegenteil, sie haben eine Verschärfung erfahren, denn GasthörerInnen müssen nun pro Semester nicht mehr nur 100 DM sondern das Zehnfache zahlen.

Auf der Vollversammlung der Studierenden am 23. Juni wurde daher eine erneute Treuhandkonto-Aktion beschlossen. Die Studierenden werden dazu aufgerufen, bis zum 23. Juli den Beitrag für das Studentenwerk und das Semesterticket (169,74 DM) an die Universität zu überweisen, die neuen Verwaltungsgebühren von 100,- DM hingegen an das Treuhandkonto (Kto. 90664600, Raiffeisenbank OL, BLZ 280 602 28, Rechtsanwalt Hajo Köhler). Am 28.7. wird der Kontostand ermittelt. Nur wenn an diesem Tage 2500 Studierende (von momentan 10962 Eingeschriebenen) auf das Treuhandkonto gezahlt haben, werden die Studiengebühren boykottiert. Dieser Boykott soll dazu genutzt werden, den Forderungen des AStAs Nachdruck zu verleihen, denn einerseits fehlt mindestens eine Viertelmillion in den Landeskassen, zum anderen wird dadurch zum Ausdruck gebracht, daß die Studierenden die Forderungen ihrer studentischen Vertreter unterstützen.

Nie war Protestieren so einfach

Für die Studierenden ist es sehr einfach und ungefährlich, sich am Protest zu beteiligen, da sie nur die zusätzlichen 100 DM auf das Treuhandkonto zu zahlen und ein Datenblatt zur Vermeidung von Übertragungsfehlern auszufüllen brauchen. Das so eingezahlte Geld ist eine zinslose Leihgabe, die jederzeit rückholbar ist. Sollte dadurch die Teilnehmerzahl auf weniger als 2500 sinken, gilt die Aktion als gescheitert und alle eingegangenen Beiträge werden automatisch an das Immatrikulationsamt überwiesen.

Solange jedoch die Aktion läuft, wird die Universität versuchen, die fehlenden Gelder einzutreiben. Das heißt, sie würde gerne drei Wochen nach Ablauf der Rückmeldefrist 2500 Mahnungen versenden und die Exmatrikulation androhen. Wer sich davon nicht einschüchtern läßt, erhält frühestens drei Wochen später seinen Exmatrikulationsbescheid, kann aber erstmal weiterstudieren, denn es gibt eine Widerspruchsfrist von vier Wochen. Erst wenn diese abgelaufen ist, kann die Exmatrikulation vollzogen werden. Ob es aber dazu kommt, ist eine sehr spannende Frage, denn dahinter steht die andere Frage, ob sich die Universität den Verlust von mindestens 2500 Studierenden leisten kann. Da die Zuwendungen von Bund und Land von den Studentenzahlen abhängen, muß sich die Universität die Exmatrikulation genau überlegen. Sollte es wirklich bis zum Exmatrikulationsbescheid kommen, wird die Aktion zu einem interessanten Tauziehen.

Als erfolgreich wird die Aktion dann eingestuft, wenn die Universität Teilnehmer der Treuhandkonto-Aktion immatrikuliert. In diesem Fall erhält jeder seine 100 DM zurück.

Doch erstmal überweisen...

Zunächst wird es aber darum gehen, 2500 Studierende der Universität zu motivieren, wieder am Treuhandkonto teilzunehmen. Im letzten Semester waren es 3800, also 35% - 4000 hätten es für den Boykott sein müssen. Offenbar waren vom AStA und der Treuhandkonto-AG nicht mehr Studierende erreichbar, aber 3800 Studierende innerhalb von sechs Wochen zu überzeugen, ist eine gewaltige Leistung, angesichts des allgemeinen Desinteresses an studentischen Belangen. Auch wenn die zu erreichende Zahl nun kleiner ist, hängt das Gelingen sehr von der Stimmung ab.

Versuch macht klug

Wahrscheinlich ist unter den Studierenden die Zahl der Zweifler, ob diese Protestform "etwas bewirkt", gewachsen. Dagegen steht, das zumindest etwas bewirken könnte! Diese Möglichkeit besteht nicht, wenn man die Verhältnisse hinnimmt, einfach die Hände in den Schoß legt und sagt: "Ich kann ja doch nichts ändern - die machen ja sowieso, was sie wollen."

Dabeisein ist alles - solange wie möglich

Wer aufgrund seiner Arbeitsstelle eine Immatrikulationsbescheinigung zum 1.10. benötigt, dem rät der AStA, sich zumindest solange am Treuhandkonto zu beteiligen bis der Termin naht und erst dann die Studiengebühr zu zahlen. Auf die Zusendung der Immatrikulationsbescheinigung braucht nicht gewartet zu werden - wer sie dringend benötigt kann direkt zum Amt gehen und sie sich dort abholen.

Wer sich ausgiebig informieren möchte, sei auf die Infostände und den AStA verwiesen. Neben Informationen gibt es dort auch aktuelle Zahlen.

muh

 

 
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