Oldenburger STACHEL Ausgabe 4/01      Seite 5
 
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Abschiebehaft für vergewaltigte Rumänin

Leserinnenbrief zum Bericht: Abschiebehaft für vergewaltigte Rumänin (STACHEL 221, S. 1)

Die Mitarbeiterinnen des Autonomen Frauenhauses in Oldenburg halten diesen erschreckenderweise legalen Umgang mit der rumänischen Frau für völlig illegitim. Hier offenbaren sich mangelnde Mitmenschlichkeit und soziale Inkompetenz.

Diese Frau wurde von Kriminellen betrogen und ihrer Freiheit beraubt, sie wurde körperlich, seelisch und sexuell mißhandelt, sie hat sicherlich Todesängste ausgestanden. Als sie nach einem Monat endlich ihren Peinigern und deren Privatgefängnis entronnen war, fiel den Behörden nichts Unangemesseneres ein, als diese Frau umgehend in ein neues, jetzt staatliches Gefängnis zu bringen, ungeachtet ihrer entwürdigenden und traumatisierenden Erlebnisse. Was sie erlebt hat, gehört zum Schlimmsten, was Menschen widerfahren kann. Diese Frau war so zweifellos ein Opfer, aber sie wurde ohne Wenn und Aber mitleidlos kriminalisiert. Es wurden ihr trotz Kenntnis der Fakten weder ärztliche noch psychologische Betreuung angeboten.

Keiner der mit ihr Befaßten ist auf die naheliegende Idee gekommen, sie als erstes in ein Frauenhaus zu bringen, wo sie das gefunden hätte, was in dieser Situation am dringlichsten gewesen wäre: Unbürokratische Aufnahme, Schutz und Sicherheit vor Verfolgung und Bedrohung, seelische Betreuung, Beratung und Begleitung bei der Durchsetzung ihrer Interessen.

Wir wünschen uns, daß sich derartiges in Oldenburg nicht wiederholt und wünschen der rumänischen Frau, der es durch den Einsatz einiger engagierter OldenburgerInnen gelungen ist, hoffentlich nicht nur vorübergehend, der Abscheibehaft zu entkommen, alles Gute für die Zukunft und bedauern es zutiefst, daß sie unsere Stadt in so schlimmer Erinnerung behalten wird.

Buschka Niebuhr,

Autonomes Frauenhaus Oldenburg e.V.

 

 
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