Oldenburger STACHEL Ausgabe 1/02      Seite 2
 
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Radio-Frequenzen für Oldenburg

NPD-Kundgebung-Nachlese

Am 27. Oktober kam es in Oldenburg zu einem von einem NPD-Mitglied angemeldeten Aufmarsch rechtsextremer und faschistischer Kräfte. Daß die Stadt Oldenburg diesen Aufmarsch nicht untersagt hat, ist kaum nachzuvollziehen. Während einige Kräfte in der Verwaltung dieses Verbot des Aufmarsches wollten, hat der damalige Oberbürgermeister J. Poeschel ein Verbot abgelehnt. Natürlich ist es fraglich, ob eine Verbotsverfügung vor einem Verwaltungsgericht bestand gehabt hätte. Aber die Verwaltung hätte mit einer Verbotsverfügung ihren Widerstand gegen die faschistische Provokation zum Ausdruck bringen können.

Am Tag des Aufmarsches selber wurden einige Hundert Gegendemonstranten stundenlang eingekesselt. Für die NWZ stand anderntags fest, daß es sich bei den Eingekesselten um gewaltbereite potentielle Straftäter aus der linken Szene gehandelt habe und legitimierte damit das Handeln der Polizei. (Auf dem Foto waren aber nur drei behelmte Polizisten zu sehen. Vermummt war sonst niemand! D.TipperIn) Das ist schon recht dreist. Abgesehen davon, daß es sich bei den meisten Gegendemonstranten um junge Leute ohne Anbindung an die linke Szene handelte und auch Familien mit Kindern im Kessel zu finden waren, gibt es eindeutige Gerichtsurteile zum Beispiel zum "Hamburger Kessel", die die Einkesselung von Demonstranten und stundenlanges Festhalten eindeutig untersagen. Die NWZ sollte sich nicht nur auf den Pressesprecher der Polizei verlassen und auch abweichende Positionen dokumentieren. In ähnlich diffamierender Weise äußerte sich die NWZ über eine Gegendemonstration von über tausend Gegendemonstranten am Stautorkreisel, die den Naziaufmarsch schließlich stoppte. So kriminalisierte der NWZ- Schreiberling die Gegendemonstration, indem er behauptete, Steinwürfe, Flaschenwürfe und Feuerwerkskörper auf Polizei und Faschisten hätten den gewaltsamen Charakter der Demo ausgemacht. Ich selber habe an der Gegendemonstration teilgenommen und abgesehen von ein paar Tomatenwürfen nichts dergleichen beobachtet. Im Rat der Stadt Oldenburg beantragte die PDS einen Untersuchungsausschuß zu den skandalösen Vorgängen.

Dieser Antrag wurde mit 48 zu 2 Stimmen und damit auch mit den Stimmen der Grünen, abgelehnt. Oberbürgermeister Schütz begründete dies damit, daß polizeiliche Maßnahmen in die Zuständigkeit des Landes fallen würden. Der CDU- Ratsvertreter Stratmann äußerte sich dahingehend, daß er es grundsätzlich ablehne, die Polizei zu kritisieren.

Schütz sicherte zu, er wolle mit Polizei und Gegendemonstranten reden. Das Gespräch mit der Polizei hat mittlerweile stattgefunden. Wie Schütz im Verwaltungsausschuß berichtete, verstieg sich der leitende Polizeibeamte zu der Behauptung, der Kessel sei gar kein Kessel gewesen, weil er nach einer Seite offen gewesen wäre. Die Demonstranten im Kessel, die mehrfach versuchten, sich aus dem Kessel zu befreien, was die Polizei mit brutalen Schlagstockeinsätzen beantwortete, wissen es besser.

Der "Oldenburger Kessel" wird ein gerichtliches Nachspiel haben, weil eine Demonstrantin auf Entschädigung für die unverhältnismäßigen Beeinträchtigungen geklagt hat.

Andreas Hollweg

 

 
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