Oldenburger STACHEL Ausgabe 7/97      Seite 5
 
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Radio-Frequenzen für Oldenburg

Hallo Redaktion,

für Eure sachlichen Auskünfte bin ich sehr dankbar. Ich begleitete vorige Woche einen Mandanten zu einer ärztlichen Nachuntersuchung im KWEA Hamburg. Als wir in zweiten Stock ankamen, war der "Schalter" für die Anmeldung verschwunden. Dafür stand eine Bürotür offen mit Sitzgelegenheit für "Gäste" und ein ausgesprochen freundlich lächelnder Stabsgefreiter saß hinter einem Schreibtisch, und als er uns sah, sagte er: "Bitte, ich glaube hier sind sie richtig. Kommen sie doch herein."

Die Akte war ganz schnell zur Hand, und als erstes wurde der Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten ausgestellt. Nach relativ kurzer Wartezeit kam die Ärztin und begrüßte uns, alles freundlicher als in mancher Privatpraxis.

Anläßlich einer Fachtagung in Eisenach hatte Wolfgang Sannwaldt vom Bundesamt für Wehrverwaltung (ich glaube, er ist der Vicepräsident) auch erklärt, es würden in Zukunft auch bundeseinheitliche KDV-Anträge bereitgehalten, die die Wehrpflichtigen gleich ausfüllen können. Ob es die schon gibt, weiß ich nicht. Ich selbst habe schon seit 6 Jahren vorgedruckte Abträge "im Angebot". Mitunter kommen Gymnasiaten, die einen ganzen Packen davon für ihre Mitschüler abholen.

Hinsichtlich der sofortigen Übergabe des Musterungsbescheides gibt es natürlich erhebliche juristische Bedenken. Vermutlich müßte der Gemusterte dann ein Emfangsbekenntnis unterschreiben. Ob dabei gleichzeitig ein Rechtsmittelverzicht angekreuzt werden kann, bleibt abzuwarten. Ob so etwas zulässig sein kann, möchte ich höchsten Maß bezweifeln.

Schönen Gruß

H. G.


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